Die Grundschuld kommt immer mit dazu wird aber immer zu dem Preis gerechnet. (z.B. du kaufst ein Haus. Das Verkehrswert beträgt 500.000€, laut Regeln wird das Mindestsangebot 5/10 des Verkehrswerts sein also 250.000€. Das Haus hat aber eine Grundschuld im Höhe von 100.000€, so wird das Mindestsangebot 150.000€ sein)