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Wer sich solche Paragrafen ausdenkt hat nur eins vor, dem Menschen zu disziplinieren so das er nur grade aus geht ohne fragen zu stellen. Und ob derjenige dran gedacht hätte wie Polizisten diesen Paragrafen lieben lernen da weder ein beweis vorliegen mus. Als beschuldigte hat man wenn man pech hat keinerlei Möglichkeiten das Gegenteil zu beweisen… wenn ein beamte meint du wahrst grob schneller hast nicht geblinkt und hast noch überholt natürlich ( Gefährlich ) benötigt der Angeklagte NICHTS denn das kann ja garnicht angefachtet werden denn WIE SOLL EIN MENSCH das beweisen ??!!! bei denn beamten geht natürlich die Video aufnahmen kamera nicht weil wie mann und mitteilte Berlin kein Geld hat für reperatur… So nun wie Soll ich mich verteidigen KEIN rennen gegen sich selbst gefahren zu haben ??!! diese Gesetz macht mahr schaden als Vorteile außer für Die Stadt die kräftig damit Geld verdient. Das ist ein Gummi gesetzt der so gebogen ist das mann fast jedem der mal überholt sagen kann das er ein rennen mit sich selbst fährt und jegliche Behauptungen seitens der Gesetzgeber und beamten weder hand noch fus hat außer man hat so wenig Intelligenz das man es nicht mal versteht was jenem vorgeworfen wird… gibt es so was in Frankreich ? Holland ? Polen ? Italien ? Nö so ein Schwachsinn kann nur auf deutschen Boden wachsen wo Gesetzgeber von der Grünen gemacht ist ! oder so was in der art
Moin, würde M seine rechte an das Abschleppunternehmen abtreten gemäß §398 BGB, würde das Abschleppunternehmen Ansprüche i.S.d §677 ff. gegen A haben, ist das Richtig ?
"Oma O hätte es dulden müssen." Muss die Oma alle Maßnahmen dulden? Was ist mit Gewalt gegen die Oma, z.B. einen Handgelenk-Hebel um Schmerzen zuzufügen oder mit dem Knüppel fortwährend einschlagen damit die Oma schneller geht? Was ist wenn die Knüppelschläge in Reichtung Kopf zu gehen scheinen und Oma O um ihr Leben fürchtet? Oder die Schläge sind mehrfach auf eine Stelle gegangen und der Schmerz wird immer unerträglicher? Sie darf den Knüppelschlag nicht mit dem Unterarm blocken um ihr Leben zu schützen? Die Polizei macht einen Fehler und dafür geht Oma O dann auf den Friedhof oder ins Gefängnis? Oder hat Oma O noch eine dritte Option mit der sie rechtskonform gegen den Eintritt rechtswidriger, schwerster Nachteile vorgehen kann?
*Ich kann nur einen anderen empfehlen. Es kann nur bessere Anwälte geben!* Ist das Verleumdung, wenn ich durch andere die Erfahrung bekommen habe und der Anwalt auch oft verliert?
Hallo Frau Tofahrn. Ich habe eine Frage, an der ich mir die Zähne seit Tagen ausbeiße. Können Sie sich bitte dazu äußern? Ich finde Ihren Kanal wirklich super. Ist eine schriftliche üble Nachrede, bei der Polizei, öffentlich erfolgt? Es geht um die Verjährungsfrist. Die Unwahrheit kann nachgewiesen werden, jedoch nicht ob dies wider besseres Wissen erfolgte, sonst wäre es Verleumdung. Kann man die Polizei als öffentlich definieren? Die Angelegenheit ist Aktenkundig und in den Computersystemen der Polizei und Staatsanwaltschaft vermerkt.
4:34 Schöne Theorie, aber wie der Fall in Mannheim 2024 gezeigt hat, hat das Warnen der Polizisten nach Lehrbuch dazu geführt, dass der Angriff auf mehrere Personen erst zu spät abgewehrt werden konnte. Die Folge davon dürften die meisten in den Nachrichten erfahren haben. 5:11 Okay, die Frage ist aber, ob ein Angegriffener oder ein Dritter, der einen Angegriffenen helfen will, überhaupt daran denkt, dass ihm ein milderes Mittel zur Verfügung steht. Man stelle sich bspw. einen Fall vor, bei dem ein Angegriffener mit einem Knüppel in der Fußgängerzone von einem Täter angegriffen wird. Eine weitere Person sitzt im Außenbereich eines Steakhauses und sieht das Ganze. Diese greift daher zum Messer, das sie auf ihrem Tisch des Steakhauses zuvor für das Essen benutzt hat. Sie hätte jetzt aber auch den Stuhl nutzen können, auf dem sie sitzt. Kann man also erwarten, dass ihr im Eifer des Gefechts das einfallen muss, dass sie auch den Stuhl, anstatt das Messer nutzen könnte? 8:34 Wer bestimmt denn den Wert eines Rechtsguts um das Verhältnis der beiden Rechtsgüter abzuwägen? Würde man mir den Computer stehlen, dann wäre das für mich ein Rechtsgut von erheblicher Bedeutung und Wert, schließlich befinden sich auf dem auch meine Daten. 15:12 Wenn A seinen Nachbarn provoziert und ihn beleidigt, dann verletzt er doch das Individualrechtsgut des Nachbarn, nämlich die Ehre. Danke für das Video. Das war sehr interessant.
Ich hab eine Zivilrechtliche Klage wegen Verleumdung bekommen weil ich eine Rezension auf Google veröffentlicht habe, in der ich viele harte Vorwürfe gemacht habe von denen ich allerdings nur bei der hälfte konkret Beweisen kann dass sie war sind weil die andere hälfte unter Vier Augen passiert ist. Ich habe ja keinenfalls irgendeinen Vorsatz irgendwas falsches gesagt zu haben und stehe zu jedem Wort. Aber wenn man nicht beweisen kann ob es stimmt oder nicht ist dass dann schon eine Strafbarkeit nach §186 StGB oder wie? Selbst ohne Vorsatz dass irgendetwas falsch war? Und ich habe nur Zivilrechtliche Forderungen zu Schadensersatz und Unterlassung etc bekommen. Aber dann kann man vermutlich damit rechnen dass ein Strafantrag auch gestellt wurde, aber ich davon eben noch nichts erfahre oder? Lg. Ich weiß dass dieses Video dazu eigentlich nicht dient aber eine Grobe antwort wäre super hilfreich.
Das Deckungsverhältnis müsste zwischen M und V sein (also zwischen dem Anweisenden und Versprechensempfänger). Zwischen M und J besteht nur ein Valutaverhältnis.
Hallo @juracadamy, ich hätte mal eine Interessensfrage. Ist mit Ihrer Erläuterung dann prinzipiell bezüglich Umweltverschmutzung (insbesondere bezüglich Klimawandel) der Tatbestand des Mordes erfüllt, wenn Menschen wegen Hochwasser oder Überhitzung sterben? Schließlich ist das besonders "gemeingefährlich" und "heimtückisch", da sich insbesondere Menschen in Afrika und dem fernen Osten garnicht wheen können. Oder sehe ich hier etwas falsch?
Ich würde solche Videos auf YT produzieren, wenn ich eine Abrechnung pro Minute hätte. >>>>>Kleiner tip von mir Wiedergabegeschwindigkeit am Computer auf 0,75 stellen dann passt es ;D aber sonst Super Video.
Sehr schönes Video! Käme hier nicht auch ein besonders schwerer Fall des Diebstahls gem. § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StGB (iSe verschlossenen Behältnisses bzw. Schutzvorrichtung) in Betracht?
Habe grad ein Problem zwischen § 186 und 187 StGB zu unterscheiden. Gilt der § 187 StGB nun auch für Falschaussagen bei der Polizei - bevor die Unwahrheit (bspw. durch eine Gerichtsverhandlung) belegt wurde? Mir wurde ein Motorrad geklaut und ich habe den Dieb später erwischt, dieser behauptet nun, dass ich ihn KO geschlagen habe und dann auf ihn eingetreten habe. Weiter soll ich ihm unter Androhung von Gewalt sein Geld abgenommen haben. Ich habe einen Zeuge dafür, dass diese Aussagen falsch sind. Kann ich jetzt schon diesen Verstoß nach § 187 StGB anzeigen bevor die Sache mit dem mutmaßlichen Dieb bei Gericht verhandelt wird - oder müsste ich ihn jetzt nach § 186 StGB anzeigen, da ich bis zu meinem eigenen Freispruch und der Klärung des Sachverhalts nicht beweisen kann, dass es eine Falschaussage ist? Ich hatte im Studium 4 Semester Wirtschaftsrecht, habe da auch einige Fälle geprüft, komme hier aber grad auf keine eindeutige Antwort. Also § 186 StGB wäre wohl in jeden Fall anzuwenden. Trotz einem Zeuge auf meiner Seite § 187 StGB erst nach einem Freispruch meinerseits - wenn ich das richtig verstanden habe.
Ich habe es nicht ganz verstanden und daher eine "blöde" Frage eines juritisches Laien: Worin liegt der Unterschied zwischen "Ich weiß, dass mein Handeln den TB erfüllen wird" und "Ich will, dass mein Handeln den TB erfüllt"?
Nachdem ich für eigene Recherchen über dieses Video und die Frage gestolpert bin, versuche ich sie mal so gut wie möglich zu beantworten: Beim "Wollen" kommt es dem Täter gerade auf den Erfolg an (XY will jemanden töten). Beim "Wissen" ist dem Täter der Erfolg egal, er weiß aber, dass dieser sicher eintreten wird. (Jemand schießt auf eine Person, und weiß, dass dabei der lange Kapuzenpullover dadurch ein Loch davontragen wird. Darauf kam es dem Täter aber nicht an). Bei der Folge ist es häufig egal, ob das Wissen oder der Wille im Fokus steht. Bei manchen Delikten werden aber bestimmte Vorsatzarten verlangt (z. B. in § 164 StGB "wider besseren Wissens").
Ich frage nochmal hier nach und hoffe auf eine, für juristische Laien wie mich, verständliche Antwort: Wenn "nullum crimen, nulla poena sine lege" bei Suizid gilt...wie kann kann dann Beihilfe dazu strafbar sein? (Unter der vorraussetzung, dass der Suizident der Beihilfe in vollem Bewusstsein zustimmt).
Kommen §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nrn. 1 Alt. 1 (GDL als "Gift", mind. aber gesundheitsschädlicher Stoff)(, 4; je nachdem, wer anwesend war), 5 StGB in Betracht?
Man könnte vorgelagert an § 222 StGB noch an § 227 Abs. 1 StGB denken, welcher aber mangels Unmittelbarkeitszusammenhang zu verneinen sein wird, richtig?
Ich bin Physiker und habe eine laienhafte juristische Frage. Was ist der Fachbegriff, falls es einen gibt, wenn jemand alles unternimmt, um einer Person die potentiell gefährdet ist immer mehr Möglichkeiten zu nehmen sich eventuell zur Wehr setzen zu können. Der Bezug ist das sogenannte z. T. absurde Waffenrecht in Deutschland. Man hat den Eindruck es wird alles unternommen um dem Bürger sukzessive jedewede Möglichkeit zu nehmen, sich im Falle eines Angriffs effektiv zur Wehr zu setzen, stets mit der Sterotype als Begründung, man könne ja die Polizei rufen bzw. mit der Lüge, es diene der Sicherheit!
3:52 Da habe ich jetzt eine Rückfrage. Würde auch dann eine Täuschung vorliegen, wenn der Täter die veränderte Ware im Laden lassen würde, also damit gar nicht zur Kasse gehen würde und dann kommt ein paar Tage später ein anderer Kunde, der dieses Gesamtensemble aufgrund des günstigen Preises dann kaufen möchte und es dann auch an der Kasse kauft. Dieser neue Kunde weiß nicht, dass es sich um zwei Artikel handelt, da er nichts von der Veränderung, die der vorherige Täter durchgeführt hat, weiß. Als er dann von der Kassiererin gefragt wird, ob das der richtige Preis sei, geht er davon aus, dass dass der Preis sein müsse, denn es ist ja kein anderes Etikett an diesem Gesamtensemble vorhanden, weshalb er daraufhin die Frage salopp in Unwissenheit bejaht. Hat der neue Kunde sich dadurch nun zum Täter gemacht?