Neben der Rapid-Viertelstunde gibt es nun auch die Umweltrecht-Viertelstunde!
Wir freuen uns, ein ganz neues Format vorstellen zu dürfen. Einmal pro Quartal laden die Anwält:innen von NHP in das Kaminzimmer unserer Kanzlei ein, um 15 Minuten lang über umweltrechtlich relevante Themen zu diskutieren.
Niederhuber & Partner ist im Öffentlichen Wirtschaftsrecht eine der führenden Rechtsanwaltskanzleien Österreichs. An den Standorten in Wien, Salzburg und Graz sind rund 55 Jurist:innen tätig.
Wann das Abfallende eintritt, ist eigentlich in Artikel 6 der Abfallrahmenrichtlinie hinreichend erklärt. So tritt nach einer Vorbereitung zur Wiederverwendung das Abfallende ein, wenn der für die Wiederverwendung vorbereitete Gegenstand für die Wiederverwendung übernommen und als das, was er vor der Abfalleigenschaft verwendet wurde, wiederverwendet wird. Bei Materialien oder Stoffen, die im Rahmen des Recyclings gewonnen wurden, tritt das Ende der Abfalleigenschaft dagegen ein, wenn Markt oder eine Nachfrage nach diesen Sekundärrohstoffen besteht. Eine nochmalige Verwendung des Gegenstands scheidet dabei bereits aus, da der Gegenstand selbst zur Gewinnung der Sekundärrohstoffe zerstört wurde. Gibt es dagegen keinen Markt für den dabei gewonnenen Sekundärrohstoff, dann endet die Abfalleigenschaft, sofern eine Nachfrage nach dem gewonnenen Material oder Stoff als Ersatzbrennstoff besteht. Kein Ende der Abfalleigenschaft tritt ein, wenn weder eine Wiederverwendung als Gegenstand noch eine Nutzung als Sekundärrohstoff oder die Verwendung als Ersatzbrennstoff möglich ist. Als Ware kann nur bezeichnet werden, was angekauft und wiederverkauft wird. Das, wofür der Abfallerzeuger bei der Entledigung bezahlt, ist grundsätzlich keine Ware, sondern Abfall, denn dafür fehlt es am Einkaufspreis. Es handelt sich dann um eine reine Abfallbewirtschaftung und keinen Warenverkehr. Generell ist alles Abfall, dessen sich ein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Der Eintritt der Abfalleigenschaft ist also abhängig vom tatsächlichen Vollzug der Entledigung.
Ich hätte da einen Vorschlag: Man könnte das CO2, das beim Kalkbrennen entsteht, chemisch binden. Und zwar ganz einfach mit gebranntem Kalk. Dazu müßte man nur den Zement, der hergestellt wurde, benutzen. Beim Abbinden wird das CO2 gebunden, das beim Brennen freigesetzt wird.
Hallo, danke für das Interesse an unserem Content! Tatsächlich wird das bei der Zementklinkerherstellung aus dem Gestein ausgetriebene CO2 später größtenteils vom Beton auch wieder aufgenommen. Dieser Prozess ist aber in der Praxis bei Festbeton sehr langsam und geht gleichzeitig mit dem Verlust der Alkalität einher. Diese Alkalität wird bei Stahlbeton benötigt um den Stahl vor Korrosion zu schützen. Daher ist diese Form der CO2-Einbindung bei Altbeton sinnvoll und Gegenstand aktueller Forschungsprojekte zum Betonrecycling. Andere Forscher beschäftigen sich mit dem Binden des CO2 im Frischbeton. Diese Form der Einbindung ist aber mit großen logistischen und werkstoffwissenschaftlichen Herausforderungen verbunden. Tatsächlich werden uns viele verschiedene Schritte parallel an das Ziel bringen müssen. Liebe Grüße das NHP-Team
Hi, das soll alles so sein mit den hohen Energiepreisen etc. damit die Menschen den kommenden Weltherrscher begeistert empfangen der scheinbar alles wieder gut macht - fuer 3.5 Jahre. Es gibt Hoffnung: Vertraut auf GOTT! Lest die Bibel, lest die biblische Endzeitsprophetie, da steht alles drin und vor allem bekehrt Euch rechzeitig zu JESUS CHRISTUS (JESUS is GOTT, siehe Johannes 1,1!), viel Zeit bleibt nicht mehr bis zur Entrueckung und dem Beginn der 7jaehrigen Truebsahl mit dem Weltherrscher (Antichristen, 666)! Hoert Euch die Vortraege von Dr. Roger Liebi zur Endzeit/Entrueckung/Antichrist/ an! GOD bless
Die kWh von meiner 27 Jahre alten PV-Anlage kostet mich an meiner Steckdose ca. 1 Cent/kWh und das ohne Stromspeicher. # Beim E-Auto + PV-Stromüberschuss sind das ca. 0,20 €/100km an Energiekosten. (20kWh/100km) # 1 kWh Solarstrom bei der Wärmepumpe bringt ca. 3 kWh Wärme, Energiekosten ca. 0,004 €/kWh (Wärme) #