Moin! Ich bin Thomas, interessierter Hobbyfotograf, lernender Drohnenpilot und begeisterter Golfer. Auf meinem Kanal soll es in unregelmäßigen Abständen genau um diese Dinge gehen. Ich möchte hier Drohnenvideos, Vlogs, Erfahrungsberichte und vielleicht auch irgendwann mal Tutorials mit Euch teilen. Ich freue mich auf Eure Kommentare und den Austausch mit Euch.
In den Niederlanden dürfen Sie 15 Minuten vor Sonnenaufgang und 15 Minuten nach Sonnenuntergang fliegen, wie in unseren Unterlagen angegeben. Und wie schwer die Drohne ist, spielt meiner Meinung nach keine Rolle. Ich habe auch die DJI mini 4 pro und war einmal in der Luft, um zu sehen, wie und was man im Dunkeln sieht, ansonsten warte ich geduldig, um sicherzustellen, dass ich im Zeitplan bin.
Hi, die Betriebserlaubnis wird nicht erlöschen, da es ausserhalb der EU einen grüßeren Akku gibt, mit dem die Drone dann C1 statt C0 hat. Allerdings braucht man dann den kleinen Drohnenführerschein A1/A3, dann ist mit der Nachrüstung der grünen Positionsleuchte alles legal.
Wie langatmig. Wenn kein grünes Blinklicht, dann keine Nachtflugerlaubnis. Punkt. Wenn über 250 g Abfluggewicht, dann keine C0-Drohne. Punkt. Ganz einfach. Das zu sagen, dauert 10 Sek.
Ob mit Mini3-Akku oder Zusatzlicht: Wenn MTOM 250Gramm überschreitet, verliert sie ihre C0- Zertifizierung. Es wäre allerdings eine Nachfrage bei DJI wert, ob die „Nachtflug-Option“ nachträglich ermöglicht werden kann, allerdings ohne dass dadurch die Filmaufnahmen gestört werden. (z.B. einen Grünstich bekommen.
6 месяцев назад
An der Sache mit der grünen Blinkleuchte hat sich immernoch nix per Update getan oder?
Mal ehrlich, soviel Fliege ich nicht bei Nacht, eigentlich noch gar nicht, macht ja auch nicht soviel Sinn, außer vielleicht das man den Hafen von Hamburg filmen möchte, aber ansonsten 😊
Mit der Air 3 ist c1 zertifiziert und Kompetenz Nachweis A1A3 ist es ebenfals legal dort wieder zu fliegen? Liebe grüsse aus der Schweiz, Hamburg einfach eine hammer geile Stadt 🫶🏽
Moin! Cooles Video. Bin ganz neu mit ner Mini3 dabei. Bist du in der ganz linken Ecke vom König der Löwen Parkplatz gestartet? Gibts da Höhenbeschränkungen, die 50m allgemein der Kontrollzone gelten nicht? LG
Ja schönes Video und gute Bilder. Aber über Bundeswasserstraßen ob das auch erlaubt ist?Auch die 1 zu 1 Regel findet dort kaum Anwendung .Auch sind hier wohl auch noch Flugverbotszonen im Spiel .Ich habe die Droniq App.Konnte in den Bereich keine Freigabe in den fraglichen Bereich finden.Wenn das anders sein sollte würde ich gerne eine Antwort erhalten ob das trotzdem möglich ist.Hatte dort die Mini eingestellt.Ich besitze übrigens die Mavic 2 Pro für das ohnehin nicht mehr infrage kommt.
Eine Frage zum Active Track im Fahrzeug-Modus: Wie setze ich dem Home Point, wenn ich mich über 2 bis 3 km verfolgen lasse? Ich will ja nicht zum Ausgangspunkt zurück.
Ich hatte eigentlich vor mir mal eine Drohne zuzulegen. Bin aber nicht mehr sicher, wenn ich das höre und sehe was es da alles zu beachten ist. Typisch Deutschland alles was spass machen würde wird durch ein Wust an Vorschriften zunichte gemacht. Wenn ich mir tatsächlich mal eine zulegen würde wären mir die Vorschriften egal. Ich würde nach dem Motto verfahren - wo kein Kläger, da kein Richter - also so what
Tolle Aufnahmen, interessantes Thema, aber die Musik ist schrecklich. Im Manual im Kapitel Intelligent Flight Battery wird darauf hingewiesen, dass beide Akkus, Mini 3 und Mini 4, eingesetzt werden können, dass jedoch der Akku der Mini 3 etwas schwerer ist.
Wer zu viel fragt bekommt zu viele Antworten. Mit Licht verboten, ohne Licht verboten… also ohne Licht fliegen, dann sieht erst mal keiner das man „verboten“ fliegt.
Btw legal über der Elbe fliegen: Das ist in Hamburg wie hier im Video gezeigt eh nicht zulässig, da es sich erstens um eine Bundeswasserstraße handelt und zweitens man in der Hamburger Flugkontrollzone nur auf 50m aufsteigen darf.🤔 Wollte das nur anmerken, das es in dem Video ums legale Fliegen geht. 😊Gut finde aber, dass du beim LBA nachgefragt hast.👍 Cool wäre wenn man die original Fragen und Antworten im Video sehen könnte. So ist wieder viel Freiraum für Interpretation drin.🤔
@@bernhardschuermann-wonderf3989 Ich sag mal wo es bei mir ist(Mavic3): In den Menüs unter "Sicherheit" ist weiter unten ein Punkt " LEDs der vorderen Fluggrätarme". Wenn man da " Auto " einstellt, schalten sich die vorderen LEDs während der Aufnahme aus.
Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Leider gibt es diesen Menüpunkt bei der Mini 4 Pro nicht. Vielleicht kommt es ja mal mit einem Firmware-Update. Ich wünsche dir ein gutes neues Jahr mit bester Gesundheit. L.G. Bernhard
Hallo, eine Frage zum fliegen allgemein Hamburger Hafen... ist das mit einer Drohne unter 250g erlaubt? auf was muss ich wenn ja achten? Gruss und Danke
Es gibt von der HPA eine Allgemeinverfügung, da steht alles drin wie weit und wie hoch und wann und wie man über die Elbe darf und die Abstände zu Schiffen, etc.
Hallo, finde die Aufnahmen sehr gelungen. Die rechtliche Situation ist aber eigentlich ganz klar geregelt. Da sollte man sich aber nicht bei anderen RU-vidrn informieren, sondern mal einen Blick in die Verordnungen werfen. Du musst dazu auch nicht bei DJI nachfragen, ein Blick ins Handbuch der Mini 4 Pro hätte hier schon gereicht. Du darfst nur Zubehör verwenden, dass DJI im Abschnitt "Liste der Artikel, inkl. Zubehör" aufgelistet hat. Außerdem hat die Mini 4 Pro ein MTOM (höchstzulässige Startmasse), vergleichbar mit dem zulässige Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs, von 249g, dass nicht überschritten werden darf, ansonsten verliert man die C0 Zertifizierung. Im Dokument der EASA "Easy Access Rules for Unmanned Aircraft Systems" in dem die Verordnungen zusammengefasst sind, ist auf Seite 257 zu lesen, dass in einem solchen Fall dieses UAS nicht mehr in der offenen Kategorie geflogen werden darf. Auf Aussagen eines LBA Mitarbeiters kann man sich rechtlich ebenfalls nicht berufen. Was die EASA unter einer Selbstbaudrohne versteht, hat sie ziemlich genau definiert. In der Durchführungsverordnung heißt es hier: "privat hergestelltes UAS“ (privately built UAS): ein UAS, das vom Erbauer für seine eigenen Zwecke zusammengebaut oder hergestellt wurde, mit Ausnahme von UAS, die aus Bauteilen zusammengesetzt werden, die als Fertigbausatz in Verkehr gebracht werden" Demnach kann eine fertig gekaufte Drohne durch Anbringen eines Lichtes niemals zu einer Selbstbaudrohne werden. Habe aber gehört, dass DJI in einem der nächsten Firmware Updates die Möglichkeit anbieten soll, die Lichter dauerhaft blinken zu lassen.
Ganz einfach. DjI macht ein Update, das die weiße LED blinken lässt. Man befestigt ein grünes durchsichtiges Plättchen unter der LED ( zb Rückseite Schnellhefter grün) . Das wiegt nicht mal 1g und die Kuh ist vom Eis
Bisschen (Vmax)Reserven hast ja noch im S-Modus. In der Umgebung ist die Kollisionserkennung ja ganz gut abschaltbar. Mag deine einfachen, verständigen, verständlichen Videos, weiter so.
Echt witzig, welche Sorgen man sich hier macht. Vielleicht fragt man sich einmal, wer hier tatsächlich kontrolliert und mit einer Briefwaage auf das Gramm genau abwiegen würde bei unserem Personalmangel an Ordnungskräften, die nicht einmal in der Lage sind, die Flughäfen vor Übergriffen ausreichend zu sichern. Für mich würde sich hier aber zunächst einmal die Frage stellen, ob es überhaupt erlaubt ist, in einem öffentlichen Verkehrsraum wie dem Hamburger Hafen zu fliegen und zu filmen.
Kurzfristig Abonniert sofort wieder beendet, solche Typen braucht niemand, der richtige Weg wäre gewesen mit DJI in Kontakt zu treten, das Problem wäre gelöst durch Software. Das Kapiert dieser Experte natürlich nicht macht das noch schöne Hobby für viele andere kaputt. Vielen Dank Herr Experte. Fehler im Text sind egal bin nicht Deutsch,aber verstehe wie kaputt euer Land ist.
Tolle Aufnahmen, soviel ich weiß, darfst du auch nur Originalteile, welche vom Hersteller frei gegeben sind verwenden, was mich aber interessiert ist, dass du ja über eine Bundeswasserstraße fliegst, welche man an sich nur auf 100m direkt überqueren darf, gibt es da eine Sonderreglung?
Ich gehe davon aus, dass das im hinblick auf die rechtliche Problematil bzgl. der Lichter jetzt ironisch gemeint ist. Ich verstehe allerdings nicht, dass sich das LBA hier nicht etwas "kulanter" zeigt. Auf der einen Seite werden die Positionslichter vorgeschrieben und es ist ja daher auch lobenswert, dass sich grischapictures hier Gedanken macht auf der anderen Seite versagt hier DJI, denn technisch sollte es ja möglich sein. Bei meiner Mavic 3 pro blinkt es nachts auch auch bei Videoaufnahme. Wenn DJI hier nichts ändern kann sollte man seitens des LBA hier eine Abwägung treffen, was wichtiger ist: Fliegen mit Licht oder fliegen ohne Licht, um bloß nicht die 249g um 3g zu überschreiten. Vielleicht kann das ein Physiker mal ausrechnen, um wieviel sich die Aufprallenergie auf dem Boden (oder auf dem Kopf eines Menschen) bei einer zusätzlichen 3g-Lampe und einem Absturz aus 120m erhöhen würde... Aber wahrscheinlich spielt hier für das LBA auch das "wehret den Anfängen", denn wenn man für Positionslichter eine Ausnahme zulassen würde, käme wahrscheinlich der Nächste mit irgendeinem anderen Zusatz. Insgesamt schwierig.
Die Frage ist ja nicht nur die Nachtaufnahme .. sondern ob du im Hafen fliegen darfst .. soweit ich weiß, nur wenn deine Drohne einen Fallschirm hat ...
Super Aufnahmen, glasklar und mit toller Musik untermalt. Echt toll anzusehen 😀! Der rechtliche Aspekt ist wirklich interessant. Gut zu wissen, wie sich das darstellt. Bleibt spannend, ob DJI eine entsprechende Änderung in der Ansteuerung der Blinklichter für den Nachflug vornehmen wird. Das wäre ja tatsächlich die einfachste Lösung. Danke und weiter so 👍!
Vielen Dank. Also mit dem neuesten Update, dass ja einige neue Funktionen brachte, hat sich bei den Lichtern noch nichts getan. Ich denke und hoffe aber, dass wird sich Anfang 2024 ändern.
Ich dachte eigentlich die Verordnungen kommen aus Brüssel und nicht aus Berlin😉. Und gelten die nicht in allen EU-Ländern. Ich bin ja eigentlich bei Dir. Möglicherweise ist das auch gar kein Problem. Ich bin noch nie beim Fliegen kontrolliert worden. Aber ich denke es ist wie immer - und zwar nicht nur in Deutschland - es kommt darauf an wer Dir gegenüber steht.
@@grischapictures2562 Klar gilt es überall, aber in vielen Ländern juckt das keinen, solange man nicht an Flughäfen oder ähnlichen Orten fliegt, und das sollte der gesunde Menschenverstand regeln. Was sich sagen will diese Gramm und Korinthen Kackerei ist eben typisch Deutsch, ich ich hab mit einigen EU Ländern zu tun.
Rechtlich darfst nachts weiterhin fliegen. Die Lampen leuchten ja eben aber nur wenn kein Video aufnimmst. Mann muss eben selber Abwegen illegal und video drehen oder legal und kein video drehen. Ist jeden selber überlassen aber zulassungsfähig ist die Drohne so wie sie jetzt ist. Mit ein auto kannst ja auch selber wählen ob du 80 fährst in der 80er zone oder illegal 120 in der 80er zone. Man braucht auch kein Luftfahrtbundesamt Anschreiben da das Gesetz eindeutig ist wenn man es liest so wie die es auch geschrieben haben. Dji hat eine Drohne auf den Markt gebracht die vollkommen legal unterwegs ist. Was der drohnenführer draus macht ist seine sache. Wenn man nachts Filmen will muss man eine andere Drohne eben kaufen.
Grundsätzlich hast Du recht. Aber erstens fliegt man ja, um zu Filmen oder Fotos zu machen. Gut bei Fotos gehen die Lichter nicht aus. Und zweitens ist ein nicht unerheblicher Teil der Vermarktung auf die gute Lowlight Performance ausgerichtet. Und sollte man die dann nicht auch legal nutzen können?
@@grischapictures2562 Beim Foto gehen die Lichter auch aus. Nur fällt es wenig auf, weil die max. Belichtungszeit 2s (Mini 3 Pro) ist und da leuchten halt 2s die Blinklichter nicht. Aber sie gehen aus. Ich hab das damals bei meiner Mini 3 Pro untersucht gehabt. Benötigt ein wenig timing (neudeutsch): Drohne im Normalbetrieb und auf das Blinken konzentrieren. Wenn die LEDs leuchten sollten - also kurz davon einen 2s Shot machen, wird man feststellen, dass sie nicht im Zyklus bleiben. Also als Blackbox betrachtet, scheint es so zu sein, dass diese LED logisch an den Shutter gekoppelt sind - Ist der offen sind diese finster. Wie gesagt kann nur von der Mini 3 Pro sprechen. Ich hab eine Mini 3 Pro Eigenbau ... aber unter 250g; hab selber einen kleinen Schaltkreis eingebaut ... Wo ich 1 der LEDs mit einem eigenen Oszillator blinken lasse. Diese Schaltung hab ich so fliegend im Gehäuse im Schrumpfschlauch drinnen. Das kennt man von außen gar nicht, (naja die Bauspuren beim Zerlegen und Zusammenbau der Drohe - man man man, da fragt man sich wie kann man nur sowas bauen) man muss es schon wissen, aber damit bin ich unter 250g. Die Schaltung ist recht einfach ... Das Gefriemel diese einzubauen hat mich Stunden und viele Nerven gekostet. Viel Glück und Guten Flug. ICh weiß es eben von der Mini 4 Pro nicht, aber die Mini 3 gewogen 246g vorher ... jetzt 249g (3 Gramm brauchen die neuen Bauteile, oder eher der Schrumpfschlauch - man weiß es nicht so genau)
@@grischapictures2562 ich fahre privat ein Sportwagen und trotzdem rase ich nicht durch die Straßen sondern halte mich an den Geschwindigkeiten etc. Obwohl er zum schnell fahren gebaut wurde. Eigenverantwortung nennt man das. Wenn man nicht mit ihr nachts fliegen darf gebe ich sie zurück und kaufe mit eine Drohne die nachts fliegt. Daher ist die Drohne komplett legal unterwegs. Und am meisten stört mich das "anschwärzen" bei Luftfahrtbundesamt. Warum kontaktiert man nicht erstmal Dji?
@@lou-zifer Sehr cool, aber da bin ich raus. Tatsächlich hat meine Mini 4 pro vom Werk aus auf meiner eigentlich bis auf das 10tel Gramm genauen Küchenwaage schon 250g. Aber da ist die Eichung wohl nicht ganz auf den Punkt.
@@funifun Ich respektiere Deine Sichtweise, habe aber eben eine andere. Übrigens habe ich nicht behauptet die Drohne wäre illegal. DJI hat alles richtig gemacht. Nur sie sollten halt nicht damit werben wie toll sie bei Nacht filmt, weil man das eben nicht darf. Und angeschwärzt habe ich auch niemanden, denn ich habe nicht mal erwähnt um welche Drohne es sich handelt, sondern allgemein gefragt wie sich bei Drohnen unter 250g verhält. Ich denke damit ist das Thema dann aber auch durch.
Nette Bilder aber überwiegend nicht legal. Weder die 1:1 Regel an Bundeswasserstrassen noch die Mindesthöhe von 100m beim Überqueren (!) auf kürzesten Weg wurden eingehalten. Ganz unabhängig davon ob die Nachtflugregeln eingehalten wurden oder nicht. Haltet euch doch bitte einmal an Regeln.
@misibo Immer gut auf die Regeln hinzuweisen. Aber es ist jetzt in vielen Kommentaren und auch in der Videobeschreibung klargestellt, dass es hier in Hamburg lokale Regeln gibt, die natürlich nicht jeder kennen kann. Der Flug war und ist legal. Dazu kommt dann auch noch ein Video.
Es gibt jetzt das Gerücht, dass dji hier via Software-Update nachrüsten will. Wäre super. Es wurde in deren Forum auch schon viel darüber diskutiert. Das hat dji mit sicherheit mitbekommen. Aber was mir eher Sorgen bereitet..... keine Ahnung, wo Du da am Hamburger Hafen geflogen bist, aber das kann nicht der Hafen auf der Erde sein. Das ganze Gebiet ist ja komplett gespickt mit Flugverbotsbereichen... Sei wegen Flughafenkontrollzone, Bundeswasserstraßen, Industriegebiete/Kritische Infrastruktur, Wohngebiete. Nehmen wir den BestCase Bundeswasserstraße an, dann hättest Du aber 100m Höhe haben müssen. Sieht mir aber nicht so aus. Gut, vielleicht habe ich eine Lücke auf der Karte übersehen oder Du hattest eine Sondergenehmigung? 😊
Nein keine Sondergenehmigung. Und die ist auch nicht nötig. Wie schon in einigen Kommentaren beschrieben gibt es hier Allgemeinfreigaben. Und weil ich es diesmal vergessen habe das explizit im Video zu erwähnen, gibt es einen Link in der Beschreibung. Aber kurz vorweg: Für die Flughafenkontrollzone liegtvon der DFS eine Allgemeinfreigabe vor. Übrigens nicht nur für Hamburg, sondern für viele (wenn nicht alle) Flughäfen, die von der DFS kontrolliert werden. Das wird trotz Verbotsanzeige übrigens auch in der Droniq App angezeigt. Für die Bundeswasserstraße hat der Betreiber HPA eine Allgemeinfreigabe erteilt. Wir Glücklichen in Hamburg. Und was alles andere angeht, ja da muss man aufpassen. Es gibt aber genügend Freiraum. Und auch hier ist ja nicht alles was Droniq anzeigt wirklich wie es scheint. Da wird z.B. in der Nähe eine Industrieanlage angezeigt, es handelt sich aber um eine Spedition.
@@grischapictures2562 boah, also was Allgemeinfreigaben der DFS angeht, wäre ich extrem vorsichtig. Da steht oft drin, das lokale Bedingungen immer Prio haben über allgemeinen Angaben. Man kommt nicht umhin, direkt Kontakt mit dem Tower aufzunehmen, und das spontan zu klären. Denke das ist der beste Weg. Ok, die Wasserstraßengeschichte mag hinhauen. Aber ganz ehrlich würde ich in Hamburg nicht fliegen. Da übersieht man einfach sehr schnell viel zu viel. In so einem Gebiet würde ich auch immer direkt die Polizei informieren oder fragen. Da sind einfach zu viele Fallen. ok, hier bei uns in Salzgitter/Braunschweig ist die Lage sehr viel einfacher. Droniq liefert die DFS-Regeln und die passen hier sehr gut. Cheers. Danke für die Info! Spannend! 👍
Zum Thema Anbau von Blinklicht finde oxh sehr interessant, sass das LBA da offensichtlich auch der gleichen Auffassung wie ich ist. Die Drohne mag in dem Fall ihre Zertifizierung verlieren, wäre dsnn aber autosmisch eine Eigenbau Drohne. Und deren Betrieb ist ja weiterhin erlaubt. Nur über 250g danb leider nur in A3. Was die Zulassungsvorschrift angeht, die muss nicht zwingend ein grünes Blinklicht haben. Sie muss es nur haben, wnen man nachts fliegen will. Es ist also nicht per se vorgeschrieben, dass DJI da zwingend ein dauerhaft grünes Blinklicht einbaut. Generell ausgeschlossen ist der Flug bei Nacht mit der Mini 4 pro allerdings nicht. Denn Bilder schießen geht auf jeden Fall. Da blinkt sie ja weiterhin grün. Nir Videos machen wäre dann halt rechtlich fraglich. In dem Moment wäre de Flug illegal. Nur mal ernsthaft, wer will das kontrollieren und dir hinterher Beweisen, dass das Blinklicht aus war. Je nach Ausrichtung der Drohne sieht man das Blinklicht eh nicht. Dann hat sie sich im Zweifelsfall einfach in einem ungünstigen Winkel befunden. 😂. Ich denke in dem Fall wird das Thema etwas zu heiß gekocht. Und wo kein Kläger da kein Richter. Und wie oft macht man wirklich Nachtaufnahmen. Wer das professionelll machen will und sich im absolut rechtlichen Rahmen bewegen will, muss sich halt ne Nummer größer zulegen, zum Beispiel die Air 3. Damit kann man dann auch vollkommen legal bei Nacht und in A1 fliegen. Die eierlegende Wollmilchsau gibt's halt nicht.
Thema Selbstbaudrohne - war für mich schon sehr überraschend. Und ich denke das ist eine sehr exklusive Sichtweise des/der LBA Mitarbeiter/in. Was die Zulassungsvorschrift angeht so stimmt das für C0. Für C1 ist eine entsprechende Beleuchtung für den Nachtflug vorgeschrieben. Und wenn die Mini 4 ab Januar angeblich auf Wunsch eine C1 Zertifizierung erhalten kann, muss da was geschehen.
@@grischapictures2562 mit den Zulassungsvorschriften kenn ich mich im Detail nicht so aus. Aber wenn dem so wäre, dann müsste DJI bei C1 Zertifizierung eon dauerhaftes Blinklicht bei der Mini 4 realisieren. Wäre ja auch ohne weiteres möglich. Man könnte die LEDs im Flug ja dauerhaft grün blinken lassen. Software seitig kein Problem. Und dann könnte man sie ganz legal nachts betreiben. Falls sie dann wirklich nachträglich C1 zertifiziert werden kann. Aber ich sag's mal so, manchmal hat es auch Vorteile, wenn man sie nicht sieht. Von der Legalität mal abgesehen. 🤣. Ohne irgendwie illegal fliegen zu wollen ist es halt manchmal auch ganz gut, einfach keine große Aufmerksamkeit auf sich zu lenken. Nicht selten labern mich irgendwelche Leute an dass dies oder jenes verboten sei was ich hier mache. Obwohl es absolut um legalen Rahmen war. Selbst mitten im Feld, kein Naturschutzgebiet etc haben mich schon Leute angesprochen, dass ich das nicht dürfte. Weil das sei ihr Acker oder ihre Wiese über die ich gerade fliege 🤣🙈 Thema Selbstbaudrohne. Klar, was denn sonst? Selbstbau ist erlaubt, und es gibt keinerlei Vorschriften welche Komponenten zu versenden sind. (Also von Gewicht und zugelassenen Bauteilen mal abgesehen. Warum sollte ich also nicht als Grundlage eines Selbstbau eine DJI Drohne nehmen und die nach meinen Vorstellungen umbauen dürfen. Selbstverständlich geht das. Sie verliert dann eben in dem Moment ihre Zertifizierung, darf also nur als Selbstbau Drohne je nach Gewicht in der jeweiligen Klasse betrieben werden. In dem Fall da über 250g halt nur noch in A3, nicht mehr A1. Aber an sosnten kein Problem. Definierst du sie nicht als Selbstbau Drohne würde sie komplett ihre Betriebserlaubnis verlieren. Es liegt also an dir, ob du sie in dem Fall dann als Selbstbau definierst oder nicht. Das schöne daran, du darfst sie legal weiter betreiben. Nur eben in einer schlechteren Kategorie. Aber wenn du das Licht demontierst hast du wieder eine ganz normal zertifizierte Drohne. Weiß ja in dem Moment keiner, dass du sie zwischendurch mal als Selbstbau definiert hast. So meine Rechtsauffassung. Bin auch kein Jurist, aber wüsste nicht was gegen diese Auslegung sprechen würde.
@@dl9fai Die Auslegung würde ich gerne nehmen. Da kenne ich mich auch nicht aus. Aber in einem Drohnenforum kam der Hinweis, dass es irgendwo einem Zusatz zudem ganzen Verordnungen gibt, der besagt, dass einmal von einem Dritten in Verkehr gebrachte Drohnen nicht als Dein Selbstbau anzusehen sind. Frage mich jetzt bitte nach der Quelle. Aber ich habe das durchgelesen und muss sagen, man kann oder muss das vielleicht so verstehen. Das würde soweit gehen - wenn Du Deine wirklich komplett selbst zusammen geschraubte Drohne bei Ebay verkaufst ist sie für den Käufer kein Selbstbau mehr, weil Du sie in den Verkehr gebracht hast. Totaler Mumpitz.🤔
@@grischapictures2562 es ist tatsächlich etwas kompliziert. Der Begriff Selbstbaudrohne ist auch nirgendwo in einem Gesetz genauer definiert. Aber ich wüsste jetzt nicht Warum man eine zertifierte Drohne nicht umbauen und als Selbstbau definieren darf. Ich könnte sämtliche Komponenten Ausbauen und auf einen neuen frame einbauen. Dann wäre es definitiv eine Selbstbau Drohne. Aber wenn ich nur leichte Änderungen vornehme dann nicht? Warum? DJI selbst verkauft ja zum Beispiel die komplette O3 Air unit die zum Beispiel auch in der Avata und anderen neuen Drohnen verbaut ist einzeln für Selbstbau Drohnen. Das eirngie was man natürlich machen müsste ist das C0, C1 oder was auch immer für ein Label zu entfernen. Weil es ab dem Moment keine zertifierte Drohne mehr ist. Und steengenommen dürfte man es hinterher auch nicht mehr anbringen. Das wäre vielleicht so das einzige Manko daran. Dass man Selbstbaudrohnen nicht verkaufen darf halte ich auch für ein Gerücht. Man darf ja auch Bestandsdrohnen weiterhin auf eBay verkaufen. Man bringt sie ja nicht in den Verkehr. Sie sind schon im Verkehr. Und eine einma geflogene Selbstbau Drohne ist ja auch bereits in Verkehr gebracht.🤣 Also das wäre schon eine Sehr engstirnige Auslegung. Ich denke mit in Verkehr bringen ist das kommerzielle in Verkehr bringen einer serienmäßig gebauten Drohne als Neuware im Handel. Nicht der Verkauf einer eonzeln gebauten Selbstbaudrohne, die man bei eBay verkauft. Es muss dann halt als solche definiert sein.