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Ist hierbei dir rede von einem Vertrag zwischen Personen als Händler, wo halt die Verträge tatsächlich nach Unterschrift bzw. nach dem Erhalt bindend sind oder reden wir auch über Verträge die mit Händler und Privatperson abgeschlossen werden? Soweit ich nämlich weiss, hat man ein 2 Wöchiges Rücktrittsrecht, als Privatperson und kann innerhalb dieser 2 Wochen (14 Tage) nach Erhalt von Vertrag zurückzutreten.
Lieber Michael, das Rücktrittsrecht besteht zwar im Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (=Privater), aber nur dann, wenn es sich um ein Produkt handelt, das zum Beispiel auf einem Online-Webshop gekauft wurde. Sonst besteht kein Recht, vom Vertrag einseitig zurückzutreten. Ich hoffe, das hilft als Antwort. Wenn du dich jedoch rechtlich absichern möchtest, empfehlen wir dir, einen Anwalt zu kontaktieren. Viele Grüße dein Neukurs Team
Bezogen aus das Beispiel mit dem Rentner und dem Autoverkäufer: Wäre das nicht eine Duldungsvollmacht, aufgrund der Tatsache das der Autoverkäufer positive Kenntnis über das Handeln des Rentners hat und dies duldet?
Hallo, ich habe eine Frage, in der 3:25 Minute, wird gesagt: ,,Schäden, die an betrieblich genutzten Gegenständen entstehen, sind nicht von der Produkthaftung umfasst. Nur Schäden an privat genutzten Gegenständen werden ersetzt``. Heißt das auch, wenn z. B. ein Importeur, Produkte aus einem Drittland (nicht EU) bezieht und den reinen Vertrieb macht bzw. keine Veränderungen am Produkt vornimmt, ist dieser von der Produkthaftung ausgeschlossen? Des Weiteren in diesem Zusammenhang: * Wenn es sich um ein B-to-B Geschäft handelt * Wenn es sich um ein B-to-B Geschäft handelt und zu züglich der Auftraggeber die Herstellung des Produktes über eine technische Zeichnung selbst vorgibt Wie ist dazu die rechtliche Grundlage bzw. wie lautet dazu der genaue § (Passus)? Vielen Dank.
Um Missverständnisse bezüglich Ihrer Aussage zur gesetzlichen Vertretungsmacht zu vermeiden: Die Prokura ist keine gesetzliche sonder eine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht mit lediglich gesetzlich definierten Umfang. Typischer Fall der gesetzlichen Vertretungsmacht ist z.B. die Vertretung des Minderjährigen durch seine Eltern gem. §§ 1626, 1629 BGB. Bezüglich Ihres Beispiels zur Anscheinsvollmacht würde ich ergänzen, dass neben den genannten Voraussetzungen die Gutgläubigkeit des Dritten vorliegen muss. An dieser kann es fehlen, wenn ein „unverschämt günstiges Angebot“ seitens des Anscheinsvertreters abgegeben wird.
Das ist die Haftung die ein Produzent eines Produktes eingeht, dadurch, dass er ein bestimmtes Produkt produziert und auch vertreibt. Die Produzentenhaftung ist eine Sicherheit der Konsumenten gegenüber einem Hersteller (Produzenten) eines Produkts. Der Produzent haftet also dafür, dass das Produkt, das er in Verkehr bringt, ordnungsgemäß funktioniert. (Achtung: das ist keine rechtsverbindliche Auskunft!) ich hoffe, wir konnten helfen, liebe Grüße das NeuKurs Team
Frage! ich bin Hauptberuflich als Buslenker 40 std. die woche Angemeldet, und seit ca 1 Woche habe ich eine Freie Gewerbe Angemeldet,bin ich da bei der SVA meldepflichtig wenn ja mit was für ein betrag muss ich rechnen pro quvartal?
Lieferungen in das Ausland sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit = falsch. Bitte korrekt argumentieren. Lieferungen in Drittländer sind gem. §§ 4 Nr. 1 a, 6 I UStG grundsätzlich steuerfrei wenn die Voraussetzungen der §§ vorliegen. Bei anderen (innergemeinschaftlichen) Lieferungen muss man scharf zwischen Lieferungen an andere Unternehmer oder Privatpersonen differenzieren.
Liebe Anna, unsere Expertin ist der Meinung, dass Lieferungen in das Ausland grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit sind. Nun kann man z.B. ergänzen: 1. Lieferungen in das Ausland unterliegen natürlich Regelungen des UStG(siehe §4-9). 2. Für Lieferungen in EU-Staaten bestehen Sonderregelungen. Allerdings nehmen wir aus deiner wertvollen Rückmeldung mit, dass die Formulierung unklar sein kann. Wir werden versuchen, zukünftig noch klarer zu formulieren. Danke deshalb dafür!
Ist das nich der Typ der dem Internet vor 16 Jahren keine grosse Zukunft vorhergesagt hat? Irritierend dass sich der "Forscher" nennt. So etwas wie Zukunftsforscher gibt es nun mal nicht, das sind höchstens Visionäre die genauso raten wie alle anderen.
Hey Cyrill, danke für deinen Kommentar. Spannend ist seine eigene Definition von Zukunftsforschung. Dabei geht es nämlich primär darum, große, bereits existierende Trends zu erkennen und diese mitzugestalten. Und was Matthias Horx seit Jahrzehnten sehr erfolgreich macht - und was ihm auch große Anerkennung der Fachwelt bringt - ist, diese Trends zu erforschen. (www.zukunftsinstitut.de/) PS: sorry für die späte Antwort ;)
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