Mir wurde letzte Woche ein Schreiben zugestellt, in dem mir mitgeteilt wird, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Und das, obwohl ich bereits im Februar darum ersucht habe, dass mir ein Bescheid über die Ermittlung der Höhe der Haushaltsabgabe bekanntgegeben wird. Darauf habe ich bisher keine Antwort erhalten, trotzdem jetzt das Ermittlungsverfahren. Ich habe die Nase sowas von gestrichen voll, dass ich mich mit solch irren Dingen auseinander setzen muss. Nebenbei erwähnt, ich habe seit 34 Jahren (seit ich bei meinen Eltern ausgezogen bin), weder einen Fernseher noch ein Radio in meiner Wohnung und konsumiere das unfassbar schlechte Programm des ORF auch nicht über Handy oder Laptop. Ich bin jederzeit bereit, diese Geräte zur Überprüfung bereit zu stellen. Oder, eigentlich nicht. Der Beweislastumkehr möchte ich nicht Vorschub leisten. Ich wünschte, dieses korrumpierte Staatsmedium würde endlich neutral berichten oder abgeschaltet werden. Was dort passiert, ist einer Demokratie nicht würdig.
Danke für den Beitrag. Sehr informativ. Ich habe auch nach Zahlungsaufforderung am 17.7.24 gleich einen Bescheid angefordert, bis heute noch nicht erhalten und bereits einmal urgiert. Blöderweise auch diesen Betrag sofort beglichen….war wahrscheinlich ein Fehler. Wurde schlecht von dieser LVA24 Finanzierung beraten, dass ich vor dem Bescheid nicht zahlen müsste. Aber ich wollte mir diesen Inkasso Ärger ersparen. Was nun? Kann ich das Geld zurückfordern? Besitze seit 30 Jahren kein Rundfunkgerät in meinem Haushalt. Schon gar nicht konsumiere ich diesen Sche…..ORF. Ich werde mich Ihnen anschließen, aber ich ärger mich, dass ich sofort, nach Zahlungsaufforderung, bezahlt habe. Danke und bitte kämpft weiter gegen den ORF. Meine Unterstützung habt ihr 😊
Super Video.Habe auch schon eine Zahlungsaufforderung bekommen und habe gleich per E Mail einen Bescheid angefordert, ist aber bisher nich nichts gekommen.
Ich habe bereits Beschwerde eingereicht. Ich hoffe, dass es mehr werden, denn sonst wird sich gar nix tun. Bei diesen wenigen Widerständigen gibt es keine Veranlassung das Gesetz zu adaptieren. Und ich meine, die wenigsten werden über eine Beschwerde hinausgehen. Das kann man ja noch gut alleine hinbekommen. Erst wenn die Beschwerde abgewiesen wird - wovon ich ausgehe - wird es mühsam und auch teuer, weil ab da eine Anwaltspflicht besteht. Und wer kann sich das schon leisten, die Instanzen hochzugehen?
wie kann ich eine beschwerde auf den bescheid einlegen? wie funktioniert das beim bundesverwaltungsgericht? kann man die beschwerde auch aus den bundesländern in wien einbringen?
Könnten sie das nicht viel kürzer fassen? Muss das alles vorgelesen werden? Interessant ist doch nur wie kann man nach dem man den Bescheid bekommen hat - weiter vorgehen! Den Rest kennt ja schon jeder! 🙄
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich auf den Bescheid warten. Ich habe im Feb.24 den Bescheid angefordert und heute einen RSb Brief erhalten. Ermittlungsverfahren.
Aloha werte Bemühte um Klärung! Ich wurde erst von einer Freundin auf diesen Kanal aufmerksam gemacht, da normaler Weise mit mir NIEMAND über TV und RADIO spricht, da ich in meinem Leben auch noch NIEMALS ein Fernsehgerät und/oder Radio besaß, und dies mein gesamter Freundeskreis weiß. Ich denke, lebe und handle außerhalb dieser Parameter, naturbezogen und bewusst im Umgang mit Energien, und war noch NIEMALS MITGLIED in einem dieser Vereine!!! Wie ich von Fernsehmenschen erfuhr, ist das Angebot ohnehin hirnbetäubend, denkverstümmelnd, manipulierend und verstandsverstümmelnd. Und dafür sollte ich aus eben genannten Gründen als NICHTNUTZERIN auch noch unterstützend dienen? Es liegt mir wahrlich fern, all jenen, die diese Einrichtungen nützen und daran Freude finden, auf den Schlips zu treten, es ist ja lediglich meine Wahrnehmung, wenn ich die soziale Entwicklung von Menschen in meinem fernen Umfeld betrachte. Traurig, einfach traurig. Welcher Verein kann für sich das Recht entfalten, von jemandem, der NIEMALS MITGLIED WAR UND IST, einfach eine Gebühr einzuheben??? Da könnte ja JEDER VEREIN irgendwo - und ich hoffe, dass diese meine Aussage jetzt nicht weitere Vereine zu derlei nahezu entmündigenden Verhaltensweisen anregt - in diesem Land, einen Gesetzesentwurf ausschreiben und da oder dort, ohne das Einverständnis betroffener Menschen, einfach Vorschreibungen verlangen und einzuheben. Dass derlei Abstrusitäten/Absurditäten gesetzlich zur Verankerung freigegeben werden können, ist echt schon nur noch mit verachtenswerter Dreistigkeit zu bezeichnen und lässt mich an den wahren Werten demokratischer Basis ernsthaft zweifeln. Sollte dieses Gesetz vor den Toren von NICHTMITGLIEDERN dieses Vereins keinen Halt machen, so bleibt vernunftbegabten Menschen (nicht zuletzt und ausschließlich aus diesen Gründen höchst schräger Entwicklungen in meinem Geburtsland) nur noch die Auswanderung aus Österreich als Antwort auf derartige Zwangsverhalten gemäß einer Nötigung! Ich wünsche jedenfalls allen Menschen zu deren höchstem Wohle friedvoll harmonische Lösungen aus diesen Fängen krankhaft materialistisch orientierter Missstände. Aloha Segen auf allen lichtvollen Wegen Freia F. C. Weixelbaum
Kannst du mir bitte erklären, was ich tun soll? Ich habe 2. Mahnung zur Zahlung erhalten, bzw Drohung... soll ich jetzt einen bescheid anfordern? Ich habe keine Rechtsschutz?
Was machen wenn man schon zum 3. Mal gemahnt wurde und jetzt einen rueckstandsausweis bekommen hat? Wenn man jetzt einen bescheid fuer beschwerde beantragt wird es auch aufgehoben oder?
Das Recht wird von der Regierung immer mehr zur Waffe gegen das eigene Volk genutzt. Es fehlt die vierte k/lative, die vierte Macht ist es nicht, die Opposition kann das nicht, der VGH gehört zur Judikative, aber die Qualitätsprüfung ist es, indes die gibt es nicht, weil sie müsste prüfen ob Gesetzte den Sinn bringen die das gedeihen des Volkes sichert, aber bei Verschuldung sind es die privaten Banken und da wird man auf den Hund kommen, wenn das Geld vom Volk abgezogen wird, weil die Banken das Geld als Schuldschein vergeben und nicht das Volk als Staat selbst das eigene Geld handhabt, sondern ihr Recht vom Gesetztgeber den Banken übertragen haben d.h. die Politik macht das nicht zum Wohle des Volkes, sie macht das in Vertretung der Bankjes
Ich habe den ersten Brief weggeschmissen und nun eine Zahlungsaufforderung bekommen mit der Info, dass ich seitens ORF für den Beitrag registriert wurde. Diese Zahlungsaufforderung beinhaltet noch keine Mahnungsgebühr und nun habe ich 14 Tage Zeit (bis 15.07.2024) den Betrag einzuzahlen. Da auch ich mich gegen dieses kriminelle System wehren möchte, folgend meine Frage: Macht es ebenfalls Sinn den Bescheid zu verlangen, um einfach Zeit zu gewinnen, falls sich hier in den nächsten Wochen noch etwas tut? Erwarten mich hier etwaige Zusatzkosten, auch wenn ich hier keine weiteren rechtlichen Schritte gehen möchte?
Ich bin mir nicht sicher ob der VFGH nicht mit den Politikern unter einer Decke steckt... im Grunde ist jeder käuflich.. wir bleiben mit Sicherheit alle auf der Strecke...
Leider habe ich Pech gehabt, habe am 12.6. 11:40 Uhr einen BESCHEID von der OBS bekommen mein Problem bis dato konnte ich keinen MUSTERBRIEF finden. So wie es jetzt aussieht werde ich wohl ZAHLEN müssen.
Ich habe den Bescheid mittels RSb am 12.06. 24 um 11:40 bekommen. Ich konnte nicht rechtzeitig antworten. Begründung der Musterbrief gegen den Bescheid ist für mich zu spät gekommen. Danke für Ihre Bemühungen.
@@tomaswildanger5238 bei einen Bescheid hat man 4 Wochen Zeit mittels Musterbrief dagegen vorzugehen, Der Musterbrief Einspruch gegen Bescheid sollte dann innerhalb von 4 Wochen an das zuständige Gericht ( Verfassungsgerichtshof) mit einen Kostenbeitrag wenn man es selbst macht von 30,00- Euro. Jetzt hat der VERFASSUNGSGERICHTSHOF diese Anträge wegen FORMALFEHLER zurück gewiesen. Jetzt weiß ich nicht mehr was ich jetzt tun soll. Es hat alles wunderbar funktioniert, alle Briefe die ich von der OBS bekommen habe, habe ich Mittels Musterbrief Erhaltung eines Bescheides geantwortet. Am 12.06.2024 um 11:40 Uhr würde mir der RSb Brief zugestellt.
Sobald Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten haben, können Sie binnen einer Frist von 4 Wochen (ab Zustellung) eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einbringen. Also, die Frist beträgt 4 Wochen, das geht sich noch aus!
Toller Einsatz für uns geplagten Zwangsgebührenzahler! Ich warte noch auf meinen eingeforderten Bescheid, dann möchte ich unbedingt über eure Kanzlei die nächsten Schritte setzen lassen! 👏🤝🙏
Respekt Hr. Jesionek für den letzten Kommentar. Leider schlägt bei uns Österreichern immer wieder eine bestimmte seelische Eigenschaft durch, die uns schnell mal Kritik aufnehmen lässt, ohne die Situation oder Entwicklung eines Anderen zu kennen und eingehender zu beurteilen. Man sollte es jeden Menschen hoch anrechnen, wenn er trotz monetärer Abhängigkeit einen anderen Weg oder eine andere richtungsweisende Entscheidung trifft. Hätten wir Politiker mit solchen Charaktereigenschaften, wäre diese unsere kleine Welt ganz bestimmt eine bessere.
Ich habe einen Bescheid für die Haushaltsabgabe von der OBS verlangt. Heute habe ich ein Schreiben, welches als "Ermittlungsverfahren" gekennzeichnet ist, von der OBS per Einschreiben erhalten. Ich habe nunmehr die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen dazu eine Stellungnahme bei der OBS abzugeben. Bescheid habe ich bisher keinen erhalten. Was soll ich tun?
Habe schon vor ein oder zwei Monate um einen Bescheid beim ORF eingereicht statt dessen von einen Inkassobüro eine Mahnung erhalten. Wer kann mich zwingen für etwas zu bezahlen das ich nachweislich nicht nützen kann?
Habe auch um einen Bescheid per Einschreiben angesucht. Satt dessen von einem Inkassobüro eine Mahnung erhalten. Wer kann mich zwingen für etwas zu bezahlen das ich nachweislich nicht nützen kann?
Den solltest du anfordern bevor man eine Zahlungsaufforderung erhaltet. Doch wenn schon bezahlt wurde weil Blöd der sieht sein Geld nie wieder. Füße stillhalten den Kickl blast den gebühren das Licht aus.
Österreich verkommt auch langsam aber sicher zu einer Kleptokratie genau wie Deutschland die schon eine ist. Den Bürgern wurde die Möglichkeit zur freien Produktwahl gestohlen. Auch die werden Abgezockt die die "Öffentlich Knechtlichen Regierungspropagandasender" NICHT nutzen. Was kommt als nächstens alle die, die KEINE Printmedien nutzen müssen eine "Printsolidarabgabe" blechen, oder jeder der einen Führerschein hat muss KFZ-Steuer blechen?? Es gibt nur eine Möglichkeit für die Österreicher auf KEINEN Fall ÖVP, SPÖ, Grüne und Neos wählen.
bitte hilf mir wer! versteh bahnhof gucke seit 7 jahren kein tv mehr! drum zahl ich auch nicht! muss am montag 2800.- zahlen !!!!! seh ich nicht ein! was kann ich machen? hilft mir bitte!!!!!!!!!!!
Zahle doch nicht was man nicht nützt da ist es besser mit dem Schädel in die Wand zu laufen. Verlange einen Bescheid und zahle weiterhin keinen Cent da auch Kickl versprochen hat den gebühren das Licht auszublasen.
Warum soll ich z.b im Burgenland oder Wien eine Länderabgabe bezahlen in Niederösterreich aber nicht? Verstosst das nicht gegen das Gleichheitsgesetz? Ebenso warum werden Menschen die keinen Abbuchungsauftrag erteilen dazu genötigt im Voraus die komplette Jahresgebühr zu bezahlen? Selbst vor 86 Jährigen Krebskranken Menschen (mein Vater) wird nicht halt gemacht.Mein Vater war im letzten halben Jahr knapp 5 Monate im Spital und seine weitere Lebenserwartung ist doch überschaubar. Eine Jahresgebühr in dieser Höhe im Voraus zu bezahlen zeigt nicht nur die völlige Entkopplung des schwarz - grünen Regimes von seinen Bürgern sondern es steckt darin meiner Meinung nach auch viel kriminelle Energie besonders wenn es sich um eine Zwangsgebühr handelt. Mittlerweile wundert man sich als geschundener Bürger was Juristisch anscheint alles geht.
Danke für die Mühen! 👏Als rechtschaffener Bürger werde ich gegen Unrecht stehen auch wenn dieses im Gesetz niedergeschrieben wird! Bis zum bitteren Ende!
Gegen unrecht stehen kann man nur wenn ausreichend geld da ist. Ohne geld geht nichts, denn anwälte arbeiten auch nicht gratis. Enderfolg wird sein: anwaltskosten, nachzlg. inkl. Verzugskosten, klagskosten usw. Gratulation wenn so viel geld da ist.