**Verbindlichkeiten a. LL. (Soll)**: Wenn das Unternehmen Vorprodukte kauft, wird die Verbindlichkeit (Schuld) gegenüber dem Lieferanten in der Buchhaltung erfasst. Das bedeutet, dass das Unternehmen diese Vorprodukte erhalten hat, aber noch nicht bezahlt hat. Daher wird diese Verbindlichkeit auf der Soll-Seite erfasst, weil es sich um eine Erhöhung der Verbindlichkeiten handelt. Zusammengefasst: Die Verbindlichkeiten werden auf der Soll-Seite erfasst, um anzuzeigen, dass das Unternehmen eine neue Schuld hat, die es zu begleichen hat, nachdem es die Vorprodukte erhalten hat.
Kann mir jemand die Rechtsgrundlage nennen, in der steht, dass man Bruttorechnungen aus dem Inland nicht mehr für die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer nutzt?
Ich würde behaupten in diesem Fall müsste man die Zuschlagssätze anpassen, weil, ansonsten bei gleicher verkaufter Anzahl die Gemeinkosten nicht gedeckt wären, weil durch die gesenkten Material-Einzelkosten u.a. die absoluten Material-Gemeinkosten pro Stück zu niedrig wären…Also wäre der Gewinnzuschlag niedriger als die kalkulierten 14,31%.
Das thema habe ich mir Wochenlang auseinander gesetzt und aber nicht kapiert - nach dem ich dieser Video geschaut habe ich mir alles klar geworden- daher vielen Dank😊