hier werden ausschließlich BOS-Fahrzeuge aus dem Raum Mittweida gezeigt. Personen und private PKW sind sogenanntes Beiwerk § 23 KunstUrhG. Schutz als Laufbild nach § 95 UrhG.
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Wenn das mal nicht die besten 3 Minuten am heutigen Tag waren 😂. Hättest du Lust und Interesse die sondersignalanlage mal genauer vorzustellen? Sprich Blaulicht und martinshorn was genau aufm Dach verbaut ist. Denke Mal viele FFs usw. könnten sich daran orientieren zumal der Klang euer Anlage eine 1 ist! Weiter so toller Kanal:)
@@dennei1128 Achso, ich meinte es mehr als Video sorry hatte es falsch erklärt gehabt 😅. Denn es gibt ja bei dem Pressluft viele Extras usw. beim kaufen. Deswegen die Idee mit dem Video für andere FFs damit die sehen können, was ihr verbaut habt. Und ggf. das dann nach kaufen.
@@nilog8587 Bist du schneller gefahren als erlaubt, dir rennt ein Kind vor die Karre und du hattest nachweislich kein Folgetonhorn eingeschaltet bist du direkt mit dran. Da gab es schon genug Fälle. Solange diese Gefahr besteht ist es wohl verständlich dass beides benutzt wird auch wenn die Straße frei ist. Bei der Berliner BF ist das sogar eine Dienstanweisung ;)
Es geht darum das die Fahrer der Fahrzeuge nur zu 100% versichert sind wenn das Blaulicht und das Martinhorn in Kombination benutzt werden. Zudem finde ich das auch sehr gut gemacht, denn man muss das Pressluft Horn nicht benutzen (Wenn man die Möglichkeit dazu hat) wenn man nicht auf eine Kreuzung zu fährt. Mit Pressluft wird man einfach besser gehört und die Wahrscheinlichkeit ist geringer das ein Autofahrer das Fahrzeug nicht hört wie man man nur mit E-Horn fährt.