Mit meinem YT-Kanal möchte ich euch beim Lernen wichtiger Themen aus der Betriebswirtschaftslehre und der Volkswirtschaftslehre helfen. Ich richte mich dabei vor allem an kaufmännische Auszubildende und Studenten. Mir ist es besonders wichtig, dass Ihr die logischen Zusammenhänge versteht. Aus meiner langjährigen Erfahrung kenne ich die Probleme, die ihr beim Lernen habt. Und glaubt mir: Oft liegt es an der "traditionellen" Wissensvermittlung, warum ihr euch bestimmte Dinge einfach nicht merken könnt. Daher ist mir eins ganz wichtig: Versucht bei jedem Thema die Logik zu begreifen. In allen Videos versuche ich, die Inhalte logisch und praxisbezogen miteinander zu verknüpfen. Wenn ihr etwas nicht versteht, dann schreibt mir bitte! Nutzt die Videos zur Vorbereitung auf Klassenarbeiten/Klausuren. In vielen Videos greife ich Problemstellungen der IHK-Zwischen- und Abschlussprüfungen auf. Wer Lernmaterial benötigt, kann sich gerne an mich wenden. LG Jörg Bensch ;-)
Bei der Aufgabe, wo die Privateinlagen und Privatentnahmen dazu kommen, habe ich bei Herrn Müller am Ende eine Summe in Höhe von 1.550.000€. genauso gerechnet wie sie es in dem video dargestellt haben. Liebe Grüße 👋🏻
Hallo gut sehr gut erklärt. Kannst du bitte die neueren Videos die zum Thema Buchführung existieren und mit Shorts gekennzeichnet sind ich einer Playlist in deinem Kanal übertragen. Mir fehlt etwas die Übersicht zum Thema und weiß nicht ganz wo ich genau Anfangen soll. Also eine Playlist in der die Videos die richtige Reihenfolge haben. Würde mich echt freuen und möglicherweise vielen weiterhelfen. Danke 😊
ja, deine Erklärung ist genau wie meine. Allerdings steht auf einer Folie in ihrem Video unter „vertraglich vereinbart“ = objektiv und unter „zu erwarten/ gewöhnlich“ steht in ihrer Folie subjektiv, daher mein Kommentar, dass da eventuell etwas vertauscht wurde.
Hi, ich bin's noch einmal. Ich habe das Video entsprechend verändert (subjektiver und objektiver Mangel - Video Teil 2 zu dieser Reihe). Ich danke dir noch einmal ganz herzlich für deinen Hinweis. Ich freue mich, wenn es dir nun zusagt :-) LG Jörg
verständliche Videos! Bei der Begriffsbestimmung „Mangel“nach dem neuen Kaufvertragsrecht unterrichten wir in der Schule subjektive und objektive Mängel. andersherum, d.h. subjektiv bedeutet: wie vertraglich vereinbart objektiv: was gewöhnlich anzunehmen ist. und beim Verbrauchsgüterkauf entfällt die Nachfristsetzung bei der Schlechtleistung.
Hi, danke für deine interessante Nachricht. Das mit dem "objektiven und subjektiven" Mangel verstehe ich nicht bei euch an der Schule. Die Begriffe sind eindeutig im BGB definiert: § 434 (1) BGB :Der subjektive Mangel wird anhand der individuellen Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer festgelegt. Es geht darum, ob die gelieferte Sache den vereinbarten Beschaffenheiten entspricht, die die Parteien festgelegt haben. § 434 (2) BGB: Der objektive Mangel tritt ein, wenn die Sache nicht die üblichen Eigenschaften oder Standards erfüllt, die allgemein erwartet werden können, selbst wenn keine individuelle Vereinbarung darüber getroffen wurde. Ich gebe zu, dass ich mit diesen Begriffen auch meine Schwierigkeiten hatte. Aber in der Praxis ist es ja so: A) Entweder man kauft eine Sache, ohne dass im Kaufvertrag genaue Eigenschaften vereinbart werden oder B) man vereinbart im Kaufvertrag spezielle Eigenschaften. Im Fall von A): Der Käufer kann davon ausgehen, dass die Kaufsache sich für den normalen Gebrauch eignet. Ein Fahrrad muss man OBJEKTIV fahren können, ein T-Shirt muss OBJEKTIV ein paar Maschinenwäschen aushalten können, ein Bluetooth-Kopfhörer muss zumindest eine Zeit lang einwandfrei funktionieren. Im Fall von B): Der Käufer kann das (aber auch nur das) von der Kaufsache erwarten, was speziell im Kaufvertrag vereinbart wurde. Wurde im Kaufvertrag beispielsweise der Kauf eines "IPhone mit gesplittertem Display" vereinbart und erhält die Käufer dieses, dann weist es zwar OBJEKTIV einen Mangel auf (gesplittertes Display), SUBJEKTIV ist es aber so, wie im Kaufvertrag vereinbart, so dass also kein Mangel vorliegt. Wurde vereinbart, dass ein Pullover auch die Kochwäsche "übersteht", läuft er allerdings ein, liegt OBJEKTIV kein Mangel vor (einen Pullover darf man nicht zu heiß waschen), SUBJEKTIV darf er jedoch nicht einlaufen, da dies ja so vereinbart wurde. Ich hoffe, ich konnte dich überzeugen. Falls nicht, schreibe mir bitte noch einmal. Liebe Grüße Jörg
Hallo Jörg, hast du auch was zum Gefahrenübergang nach Abnnahmeverzug bei Gattungsschuld gemacht? Ich suche eine Lösung zu der Frage, ob der Verkäufer nach Ahnnahmeverzug und Untergang der Sache (Spediteur verursacht leicht fahrlässig einen Unfall) auf Verlangen nochmal liefern muss und ob er den Kaufpreis dann ein zweites mal verlangen kann. Danke dir...
Hallo Gesine, danke für deine Nachricht. Nein, leider nicht. Das ist für ein Video wohl zu speziell. Kannst du mir den Fall mal etwas genauer schildern? Grundsätzlich gilt ja, dass der Verkäufer nach dem Abnahmeverzug durch den Käufer (es heißt ja eigentlich AB- und nicht ANnahmeverzug) nur noch für grobe Fahrlässigkeit haftet. Wenn der Käufer die Kaufsache also nicht wie vereinbart (Vereinbarung des Abnahmezeitpunkts und -orts ist natürlich Voraussetzung) nur noch für grobe Fahrlässigkeit haftet. Nimmt also beispielsweise ein beauftragter Spediteur die Kaufsache mit (z. B. Rücktransport zum VK) und passiert dabei ein - am besten unverschuldeter - Unfall, dann muss der Verkäufer nicht noch einmal leisten. Nach meiner Erfahrung sind die Transporte jedoch in der Regel durch den Spediteur versichert. Grundsätzlich kann der VK dann aber die Nacherfüllung (also Lieferung der beschädigten Kaufsache) nicht mehr verlangen. Schreib mal, ob das so okay ist 🙂
@@joergbensch Hallo Jörg, vielen Dank für deine Antwort. Soweit sehe ich das auch so. In meinen Lernunterlagen steht aber im Zusammenhang zur untergegangenen Gattungsschuld: "Wird die Leistung unverschuldet unmöglich (z. B. bei Stückschuld), behält der Verkäufer den Anspruch auf Bezahlung, muss aber selbst die Ware nicht mehr liefern. Auf Verlangen muss er sie liefern können, kann aber zusätzlich entstandene Kosten einfordern. Er hat die Schuld aus dem KV ordnungsgemäß erfüllt. Auch geht das Ganze bei leichter Fahrlässingkeit nicht zur Lasten der Versicherung des Spediteurs." Ich verstehe den Satz auf Verlangen... nicht. Kommt dann nicht ein neuer Kaufvertrag zu stande? Etwas kompliziert, aber so steht es in den Unterlagen. Bin immerhin bei meiner Recherche auf deine tollen Videos gestoßen. Gefallen mir gut.
@@GesineSchmitz Hi Gesine: Ich verstehe die Aussage nicht ganz: "...im Zusammenhang zur untergegangenen Gattungsschuld: "Wird die Leistung unverschuldet unmöglich (z. B. bei Stückschuld)..." Was denn nun: Gattungs- oder Stückschuld? Bei einer Stückschuld, die nach der Nichtabnahme untergeht, liegt ja dann logischerweise Unmöglichkeit vor. Im Fall der Gattungsware ist das natürlich nicht so. Vielleicht kannst du das noch einmal etwas eindeutiger herausbekommen. ... Danke für das Lob 🙂 Ich LIEBE Wirtschaft... ganz ehrlich ;-) LG Jörg
Toll erklärt vielen Dank. Ich habe es jetzt endlich verstanden. Toll wäre noch eine Anleitung wie ich das jetzt in Elster eintrage. (Nur eine Anregung) Liebe Grüße und vielen Dank für das Video. Nici
@@kristinwulf9874 Hi, danke für das Lob. Der AG kann frei entscheiden, wie viel er dem AN zuzahlt. Die Zuzahlung gehört zum Brutto. Die 40 Euro sind die Sparrate, also das, was der AN spart. Der AG „beteiligt“ sich quasi nur. So okay?! Sonst schreibe bitte noch einmal. Liebe Grüße Jörg 🙋♂️
Ich verstehe leider nicht so ganz, warum man bei 11:36 auf das Konto Nachlässe für Waren die 20.000,00 Euro auf der Habenseite bucht, kannst du mir das erklären
@@gagisingh5115 Hi, das Konto „Warenaufwand“ wird im Soll gebucht (merke: Aufwendungen werden IMMER im Soll gebucht). Erhält man nun einen Preisnachlass führt dies zu einer MINDERUNG des Aufwands. Daher erfolgt die Buchung auf der „Gegenseite“, also im Haben. Damit verringert sich der Aufwand. So alles klar?? Sonst schreib bitte noch einmal. Liebe Grüße Jörg 🙋♂️
es tut mir Leid, aber das Video könnte so viel besser sein, wenn diese ganzen Memes nicht dazwischen wären oder zumindest nicht SO viele, man möchte sich fokussieren und lernen und dann kommt immer sowas dazwischen. Und die Animationen sind auch ein bisschen zu arg ablenkend. Abgesehen davon war der Inhalt sonst gut und hab ein Like dagelassen.
@@piinAy Du hast so recht! So mache ich es auch seit Jahren nicht mehr! War damals ein Versuch! In meinem Kanal findest du neuere Videos ohne Memes. Danke für deinen Hinweis 🤗
Kann ich von heute auf Morgen meinen Arbeitsvertrag problemlos kündigen? In meinem A-Vertrag steht, dass ich ohne Grundangabe in den ersten 6 Monaten kündigen kann und auch ich kann in den ersten 6 Monaten ohne Grundangabe gekündigt werden. Eine Bekannte sagt aber das stimmt nicht, so einfach kann ich nicht kündigen, es wird bestimmt viel Ärger geben. Ich würde gerne telefonisch und schriftlich kündigen und nicht persönlich. Geht das? Ich habe gerade erst angefangen in einem Kindergarten zu arbeiten. Was stimmt nun?
Hallo, ich darf leider keine Rechtsberatung im Einzelfall vornehmen. Daher antworte ich allgemein: Im Arbeitsvertrag kann eine Probezeit von bis zu 6 Monaten vereinbart werden. In dieser Zeit können Arbeitnehmer und Arbeitgeber ohne Angabe eine Grundes kündigen. Es muss jedoch eine Kündigungsfrist von 2 Wochen eingehalten werden. In dieser Zeit muss der Arbeitnehmer noch arbeiten (es sei denn, er ist arbeitsunfähig ;-) und kann deshalb nicht arbeiten). Die Kündigung MUSS schriftlich erfolgen und dem Vertragspartner (also z. B. dem Arbeitgeber) NACHWEISBAR zugehen. Es reicht, wenn man mit einem Zeugen die Kündigung in den Briefkasten des Arbeitgebers einwirft. In der Kündigung sollte man um schriftliche Empfangsbestätigung durch den Arbeitgeber bitten - zur Sicherheit, dass dieser die Kündigung erhalten hat. Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen :-) Liebe Grüße Jörg Bensch
@@joergbensch Danke das hat mir sehr geholfen, also ist es wie ich es schon befürchtet habe ich werde nach der Kündigung 2 Wochen lang noch arbeiten müssen. Ich habe aber Angst mich nach der Kündigung dort zu zeigen, weil die Kollegen mir das Leben zur Hölle machen werden. Deshalb würde ich mich krank melden und dort nicht mehr hingehen. Aber in dieser Krankzeit kann ich bestimmt nicht auf meiner neuen Arbeit bereits beginnen zu arbeiten?
Super Video danke! Aber wie sieht es bei Kapital aus wenn bankguthaben oder Kasse (300€ vom Kunden z.B) durch Fertigerzeugnisse/Produkte entstanden sind? Sind doch beide Umlaufvermögen Gruß
Hi, danke für deinen netten Kommentar. Leider verstehe ich deine Frage nicht so ganz. Ich kann dir nur schon sagen, dass das mit den Fertigerzeugnissen wirklich ein bisschen komplizierter ist. Kannst du bitte deine Frage noch einmal etwas konkreter formulieren? Dann antworte ich sofort ;-)
@@joergbensch ok also man sagt ja Vermögen und Kapital gleichen sich vom Betrag immer aus. Wenn wo was reingeht geht auf der anderen Seite immer was weg oder andersrum. Bei deinem Beispiel ist es logisch dass bankguthaben 10.000€ vom Eigentümer kommt. Somit ist das Vermögen (bankguthaben) 10.000€ mehr und Kapital (Eigentümer) 10.000€ weniger. Wenn aber ein Kunde ein Produkt kauft, steigt dann ja durch das Bargeld das Bankguthaben, also somit das Vermögen. Dann muss doch auf der Kapitalseite was abgezogen werden, nur ist die Frage was?
@@Slick38 Hi, wie gesagt: Das mit den Fertigerzeugnissen ist schwierig. Sie stehen bewertet mit den Herstellkosten auf der Aktivseite (z. B. 1.000,00 €) und gleichzeitig auf der Kapitalseite (1.000,00 €). Wenn sie dann verkauft werden, erhält man in der Regel einen höheren Wert (z. B. 1.200,00 €), da man mit Gewinn verkauft. Beim Verkauf sinkt also auf der Aktivseite der Bestand "FE" um 1.000,00 €, gleichzeitig steigt der Bestand bei der Bank auf der Aktivseite um 1.200,00 €. Der Gewinn (200,00 €) führt dazu, dass das EK um 200,00 € steigt (Passivseite). Nach dem Verkauf ist also die Aktiv- und die Passivseite um 200,00 € angestiegen. So alles klar? Ansonsten bitte noch einmal schreiben 🙂 LG Jörg
Es war erst gestern, als ich in einer Bücherei ( " THAILIA" ) schmökerte. Was war mein Ziel? Mal gänzlich vom Büroalltag, Zahlen und Jura , RVG u. v. m. Abstand zu gewinnen. Ich wollte einfach wie Denzel Washington in seinem Film: Equalizer in einer S-BAHN sitzen oder in einem gemütlichen Kaffee und ein Buch lesen. So etwas wie " Auf der Suche nach der verlorenen Zeit " o.ä. Nach dem u. a. durch Nachfragen - an die Ungelernten und Unwissenden Kräfte - ich gemerkt habe, dass alles was ich erfragte bestellt werden müsse, so wie dass sich in den Regalen nur schnell erdachte Romane befanden, bin ich mit einem Kalender für 10,00 € raus. 2025 rückt näher, wie mir nicht erst EDEKA - durch sein nunmehr vorhandenes Angebot an Lebkuchenherzen verriet. Ich saß also hier Zuhause und wollte abschalten. Doch es ging nicht. Mich quälten noch Fragen der Buchführung und seinen Gepflogenheiten. Dann die Buchungssätze, was wäre wenn, wie sieht ein Fall so oder so aus? Und Schwups ist es passiert. Es gibt kein Buch, das mich ablenkt. Es gibt nur die Befriedigung - durch Videos - wie hier - Buchungssätze und Bestandskonten - dessen ich mich wohl fühle. Daher noch Mals vielen Dank für dieses Video. Ein Beweis dafür, sich in seiner gewohnten Umgebung - außerhalb von Wohnung und Beruf - nicht mehr wohl zu fühlen, habe ich gestern sehr intensiv gespürt. Und die Menschen waren irgendwie AKRO. ABER die meisten habe ich eh nicht verstanden. ( ausländische Konservation ) . Dabei dachte ich an Nikolas Luhmann und sein Zettelkasten. Wie würde er die Begriffe des Unwohlseins in seinem eigenen Land oder seiner gewohnten Umgebung definieren. Über die Differenz in diesem Land, wüsste er bestimmt zu refundieren.
Frage? GS Nr. 10 habe ich verstanden. Entnahmeschein aus den Hilfsstoffen, Verminderung des Eigenkapitals. Das EK ist ein Passivkonto und vermindert sich im SOLL. Soweit OK. Der GS Nr. 12 lässt daher folgende Frage aufkommen. Wieso erhöht sich sodann nicht auch das EK? Denkweise: Ist das vielleicht ein mehrfacher Buchungssatz? Oder war diese Veranschaulichung nur zum Verständnis was sich wie und warum verändert? Danke für die Rückmeldung im Voraus. 😀
Wieder eine gute Frage! Also: Es gibt grundsätzlich zwei Methoden, den Materialzugang zu buchen. Die bestands- und die aufwandorientierte Methode. Bei der bestandsorientierten Methode läuft es folgendermaßen ab: Einkauf = Bestandsmehrung (Aktivbestand), dann Entnahme = EK-Verringerung (Verbrauch wird als Aufwand gebucht). Bei der aufwandsorientierten Methode: Einkauf = direkte Buchung als EK-Minderung (Aufwand). Im letzten Fall geht mal also vom Regelfall aus, dass beschafftes Material auch (relativ schnell) verbraucht wird. Die Buchung hat den Vorteil, dass man nicht erst den Bestand erhöhen und dann - beim Verbrauch - den Aufwand UND die Bestandsminderung buchen muss. ABER: Bei der aufwandsorientierten Methode muss am Ende der Abrechnungsperiode (vor allem Geschäftsjahresende) herausgefunden werden, ob tatsächlich das zugegangene Material auch - wie man unterstellt hat - verbraucht wurde. Im Rahmen der Inventur kann man dann feststellen: Anfangsbestand (AB) = Endbestand (EB) => das zugegangene Material wurde verbraucht (wäre ein reiner Zufall) ODER AB > EB => Ein Teil der beschafften Menge wurde nicht verbraucht (Folge: Korrekturbuchung der Lagerbestandsmehrung) ODER AV < EB => Es wurde mehr verbraucht als beschafft (Folge: Korrektur der LB-Minderung). Ist sehr verkürzt, aber kann man es so verstehen? Falls noch Fragen bestehen, gerne melden ;-) LG Jörg Bensch
Ich würde - für meine Buchführung - die Maske aus diesem Arbeitsblatt - als Hilfe - für die Vor-Kontierung der physischen oder digitalen Belege nutzen. Dieser Zwischenschritt hilft, wenn man zum Zeitpunkt im Erhalt eines oder mehrere Belege eines Tages, nicht immer sofort die Konten im Kopf hat. 🙂
Für mich wäre noch interessant zu erfahren, wie die Lagerbestandsveränderungen im Zugang gebucht werden. Die Eingangsrechnung gibt Aufschlüsselung der einzelnen Artikel. Diese werden ins Lager eingelagert. Wenn sich ein Unternehmen für die Einführung von Entnahmebelege entschieden hat: gibt es auch Zugangsbelege. ? Oder werden nur die Daten der Rechnung erfasst? Und wo wird sodann im Lager gebaucht? Ich danke für eine Rückmeldung. Bemerkung: Bin noch nicht ganz wach. 🤔🤔🤔
Hallo, das ist ja wieder einmal eine sehr interessante Frage. Dazu erstelle ich bestimmt auch noch ein Video. Ich versuche ja - im Gegensatz zu den "traditionellen" Dozenten - mehr Praxis in meinen Videos unterzubringen. Zu deiner Frage: Man muss hier unterscheiden zwischen Lagerbuchhaltung und Finanzbuchhaltung. Lagerzugänge (mengenmäßig) werden auf der Grundlage von Lieferscheinen erfasst (Mehrung). Entnahmen aufgrund von Lagerentnahmescheinen (Skontraktionsmethode. auch Fortschreibungsmethode ). Wird darauf aus abrechnungstechnischen Gründen verzichtet, gibt es Alternativen (Inventurmethode usw.). In der Finanzbuchhaltung findet parallel dazu nur die wertmäßige Erfassung statt. Hier unterscheidet man dann die aufwandorientierte Buchung (Skontraktion: Zugänge werden direkt als Aufwand erfasst, am Jahresende wird dann aufgrund der Inventur eine Korrektur vorgenommen) und bestandsorientierte Buchung (Zugänge werden als Bestandsmehrung gebucht, Entnahmen als Bestandsminderung). Ich hoffe, ich konnte das so kurz umfassend genug erklären. Wie geschrieben: Ich erstelle noch ein Video dazu. LG Jörg Bensch
SZVP - mit diesen Buchstaben kann man die Verfahren auswendig lernen. Beispiel hierzu: In der ZPO Prüfung gibt es folgende Verfahren zur Prüfung eines Beweiserhebungsverfahrens: Die Abkürzung SAPUZ dient als Eselsbrücke, um sich die zulässigen Beweismittel im Zivilprozess zu merken. Diese lauten: Sachverständiger, Augenscheinbeweis, Parteivernehmung, Urkundenbeweis, Zeugen. Und so kann auch die Bezeichnung SZVP als Eselsbrücke für eben die vier Inventurverfahren gelernt werden. S = Stichtag Z= zeitnah/e V = verlegte P = permanente . Für die Buchstaben SZVP könnte sogar eine Umkehr der Buchstabenreihe erfolgen, da die theoretische Verfahrenskonstruktion, wie etwa bei der vorgegebenen Reihenfolge in der AKTIV - hier nicht vorgegeben ist. So könnte man PSVZ daraus bilden. Je nach dem, wie man sich das besser merken kann. Ich hoffe ein Beitrag geleistet zu haben. LG Michael Koch WICHTIGER HINWEIS: Die von Dir verwendeten Kacheln in den Darstellungen, sind farblich und der Anordnung wegen absolut mein Stil, aber vor allen Dingen, für die pädagogische Lernfähigkeit sehr gut geeignet. Will sagen: Wenn eine Festplattenformatierung ( HDD ) erfolgt, findet der Vorgang von Kacheln einen ähnlichen Vorgang. Unser Gehirn ist in der Lage seine zu lernenden Bereiche in Sektoren abzuspeichern. Und so stelle ich mir, wenn ich eine Prüfung habe, in Gedanken einen Schrank vor, - den ich allerdings auch in der physischen Praxis hege und Pflege - zu dem ich hingehe und bei Bedarf mir die Schubladen zu den Fragen heraussuche. Das funktioniert auch vor dem geistlichem Auge. ( Oberbegriff: Buchführung, --- Inventur ---- Inventurvorschriften --- Gesetzgeber ---- praktische Anwendungen -- Kausalität......) Hinzu kommt, die farbliche Unterscheidung. Denn unser Gehirn nimmt im Kurzzeitgedächtnis nicht mehr als 7 Farbschemen auf. Sieben Ordner und sieben Reflektionen. ( Siehe ...Miller... )
Wichtig ist zu beachten: Kalendertage = Mo. bis Son. (7 Tage pro Woche), Werktage = Mo. bis Sa. (6 Tage pro Woche); Sonntag ist kein Werktage. Das gilt dann jedoch nicht für die Bankwerktage (Mo. - Fr.). Dies bedeutet, Samstag und Sonntag findet normalerweise kein digitaler Bankverkehr statt. LG Jörg Bensch
Vielen Dank für dieses Video. Mir hat es besonders noch einmal verdeutlicht, warum Unternehmer, die sich für das Bilanzieren entschieden haben, oft in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Sie verstehen oft nicht den grundlegenden Hintergrund. Das beginnt bereits bei der Kalkulation und endet in der Frage am Jahresende: "Warum bleibt so wenig übrig, und lohnt sich das Ganze überhaupt noch?" Je nach Unternehmenszweck, Buchhaltung und vor allem privater Entnahme kann es notwendig sein, nicht bis zum Jahresende zu warten, bis der Kontenabschluss erfolgt. Gerade bei Mittelständlern ist das Verhältnis zwischen Eigenkapital, Forderungen, Verbindlichkeiten sowie den Umsätzen und Nettoerträgen oft ein schwer durchschaubares Konstrukt. Ich finde hingegen, dass gerade die Bilanzierung - wenn man sie richtig, klar, GoB-konform und regelmäßig durchführt - Spaß machen kann, diese Form der Buchhaltung zu führen. Für Schülerinnen und Schüler, die diesen Stoff nur lernen müssen, um ihre Prüfung zu bestehen, etwa zum Einzelhandelskaufmann oder Bankkaufmann, bleibt es oft ein starres Zahlengebilde mit Paragraphen aus dem Einkommensteuergesetz und Vorschriften aus dem Lehrfach BWL. Abschließend ein großes Lob: So wie Du in deinen Videos das Prozedere erklärst, kann man es doch nur verstehen, oder? Ein letzter Satz: Bitte erstelle weitere Videos zu diesem Thema. Ich bin sicher, dass der Gesetzgeber - ähnlich wie bei der Einführung der E-Rechnung - auch im Bereich der Bilanzierungspflicht noch Erleichterungen schaffen wird. Denn die Kompetenz und das pädagogische Verständnis der nachrückenden Generation lässt immer mehr zu wünschen übrig, aber das ist ein externes Thema. Viele Grüße aus dem Enzkreis, Dein Abonnent, Michael Koch
Vielen Dank für den Kommentar 🙂Hat mich sehr gefreut. Ich versuche schon seit Jahren, Themen wie Buchführung vor allem für junge Menschen interessanter darzustellen. Daher hat mich Ihr Kommentar besonders gefreut. Sicher wissen Sie, wie "starr" das Bildungssystem und besonders viele Pädagogen sind bezüglich Anpassungen. Ich bleibe aber trotzdem "dran". Ihr Kommentar hat mich noch einmal aufgebaut. Danke dafür... Beste Grüße Jörg Bensch