Rechtsform Rappaport & Stolterfoth Rechtsanwälte ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), in der sich die Rechtsanwälte Florian Rappaport und Felix Stolterfoth zusammengeschlossen haben.
Berufsbezeichnung und zuständige Kammer, Aufsichtsbehörde Die Rechtsanwälte sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der
Rechtsbehelf Artikel 8 der Mensch Rechte. Und das Merkblatt des Bundesverfassungsgericht. Die Überprüfung ob das Gesetz noch gilt. Da der Staat nicht grundrechtsfähig ist. EGBGB Artikel ist der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates dem die Person angehört die muss ja nach GG Artikel 116 die Staatsangehörigkeit besitzen.
Das Problem sind Deutsche Huren Söhne Deutsche Huren von Richtern von Richterinnen die Kinder Ficker Vergewaltiger zu lasch Verurteilen Fall Regensburg Mohammed M Belästigt 5 Frauen Vergewaltigt eine davon Richter von einem Huren Sohn Verhängt Bewährungsstrafe 30 Jähriger aus Syrien Vergewaltigt eine 15 Jährige auf dem Heimweg ein Huren Sohn von einem Richter Verhängt Bewährung Iller Kirchberg 4 Flüchtlinge setzten 14 Jährige unter Drogen und Vergewaltigen sie zu viert einer davon und wieder spricht ein Huren Sohn von einem Richter ein Urteil 2 Jahre 3 Monate Deutschland hat keine Richter keine Richterinnen sondern Asoziale Verkommene Huren Sohne Huren der Tag kommt wo so ein Huren Sohn Richter so eine Hure von Richterin dafür Bezahlt Abgerechnet wird mit solchen Huren Söhne Huren Richter- innen
Schämen sie sich nicht, vergewaltigte Frauen als Täter darzustellen? Das klingt schon fast wie eine Ermutigung "kommt einfach zu uns, wir machen das Opfer fertig". Wie frauenverachtend kann man eigentlich sein.
Schämen Sie sich nicht, unschuldige Menschen als Vergewaltiger darzustellen? Das klingt schon fast wie als ob Frauen nicht in der Lage wären zu lügen und versuchen den Ruf einer anderen Person zu zerstören und ebenfalls versuchen Menschen unschuldig in den Knast senden zu wollen.
Hallo, Elizabeth. Jemand vergewaltigen, egal Mann oder Frau is nicht in Ordnung. Allerdings muss man wissen, warum eine Person das tut. Ich würde das nie machen, auch wenn legal wäre. Es gibt zahlreiche Grunde, warum manche Verbrecher das tun: Rache, Krankheit, aus Spaß. Es gibt Frauen, die Männer beschuldigen solche Straftat zu begehen, um Rache zu üben oder einfach Geld zu bekommen. Vergiss nicht, dass einige Männer unschuldig sind oder sogar krank sind. Schlimmer sind diese Täter, die diese Aktivität mit minderjährigen nachgehen. Solche Leute gehören ins Krankenhaus.
@elisabethwegener1820 Soll das ein Witz sein? Es gibt so unglaublich viele falsche Anschuldigungen bezüglich Vergewaltigug gegen Männer. Mir wäre das fast auch passiert und ich kann von Glück sagen das sich ihr psychischer Zustand Dank Klinik wieder so weit gebessert hat das sie zumindest nicht mehr glaubt dass die vier Mal die wir miteinander geschlafen haben Vergewaltigung waren. Sie wollte mich vorher nämlich anzeigen. Ich habe erfahren dass ich da nicht alleine wäre. Du kannst dir natürlich vorstellen wie vorsichtig ich geworden bin bei Frauen. Weißt du was sehr traurig ist? Durch solche Frauen leidet die Glaubwürdigkeit echter Opfer. Leider kommen Täter sehr oft ohne Strafe davon weil das Opfer nicht noch einmal den Horror erleben will. Weil es Angst hat man glaubt ihm nicht. Ich halte es für eine Form der weiblichen Gewalt.
Als wenn die Führung der Korruption in Deutschland hinter Gittern kommt 😂 Diese Regierung ist die schlechteste die es jemals auf der Welt gab.. mehr Arroganz und Inkompetenz gibt es in so wenigen Menschen kein zweites mal!!!
Genau dort werden nach Mittel gesucht um sauber raus zu kommen. Wie Naiv ist Daß Volk. Wenn Nationale Gesundheits Schäden entstehen sollten von eine Richter oder Mehrere sofort gestoppt werden. Darf nie wieder in Politik oder Gesundheit Sistem bleiben. Und Gefängnis
Wenn man als Normaler Bürger STEUERN hinterzieht landet man ganz schnell in U-HAFT aber diese KORRUPTEN LEUTE lachen doch darüber weil sie nicht Verurteilt werden und die JUSTIZ solche Leute nicht belangt!!!. Ich glaube das leider wieder nichts bei rumkommen wird!!!!.
Ich habe solche Sachen geschickt und wurde angezeigt die Polizei war vor meiner Haustür und hat diese Hausdurchsuchung gemacht und meine Eltern haben noch gesagt das ich die dna…. Machen sollte aber das Ding ist halt ich bin noch minderjährig was wird jetzt mit mirmpassieren?
@@hidayetabdiid6378 Wenn es gelingt, Ihr Verfahren zur Einstellung zu bringen, dann würden Sie keine Strafe bekommen. Als Jugendlicher oder Heranwachsender (bis 21 Jahre) haben Sie durchaus Chancen ein solches Ergebnis zu erreichen. Zu befürchten ist jedoch, dass Sie Ihre beschlagnahmten Geräte nicht zurück bekommen. Sollten Sie jedoch nach Erwachsenen-Strafrecht beurteilt werden, dann sollten Sie dringend einen Strafverteidiger einschalten. In dem Fall droht eine Gefängnisstrafe. Dass es zu einer Hausdurchsuchung kam, ist ein Hinweis dafür, dass die Staatsanwaltschaft Ihnen einen schweren Vorwurf machen will. Und noch ein Tipp: Geben Sie freiwillig keine DNA-Probe ab.
@@strafverteidiger-rap-sto wollte noch fragen die Polizei hat mein Handy und meine Xbox (spielkonsole) mitgenommen,ich bin ehrlich da sind Beweise aber nur auf meinem Handy was heißt das mit meiner Spielkonsole wenn da keine Beweise sind nur auf mein Handy bekomme ich meine Xbox zurück?
Gutes Video, jedoch anbei eine wichtige Anmerkung: Ab Minute 2:14 wird auch kurz über "Einstellung des Verfahrens" (§ 153(A) StPO) und "Strafbefehl" (§ 407 StPO) gesprochen. Da liegt schon das große Problem: Genau diese Möglichkeiten sind nach der Neufassung in dem Paragrafen 184b StGB weitesgehend ausgeschlossen und nicht mehr möglich, was vollkommen absurd und stark zu kritisieren ist. Da die Mindestrafe bereits ein Jahr beträgt, ist dieser Tatbestand (auch bei minder schweren Fällen) von der Definition automatisch ein "Verbrechen". Dadurch entfällt die "Geldstrafe" komplett und steht auch nicht mehr im Gesetzestext. Nur noch die "Bewährungsstrafe" kann als Alternative zur "Haftstrafe" ausgesprochen und verhängt werden, was dann in den meisten Fällen sicherlich auch passiert. Haftstrafen von mindestens einem Jahr, wären bei einer einzigen Datei, die nicht erheblich und gravierend ist, total unverhältnismäßig.
Danke für Ihre Anmerkung! Die Folgen der Gesetzesverschärfung, die Sie ansprechen, betreffen Vorwürfe nach § 184b StGB. Verfahren wegen Kinderpornografie können also nicht mehr wegen Geringfügigkeit oder gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden - sondern nur noch nach § 170 Abs. 2 StPO, also aus Mangel an Beweisen. Diese Möglichkeit ist durch den Verteidiger stets zu prüfen. Verfahren wegen Jugendpornografie nach § 184c StGB können weiter wegen Geringfügigkeit oder gegen Zahlung einer Geldauflage noch im Ermittlungsverfahren eingestellt - oder ohne öffentliche Gerichtsverhandlung durch schriftlichen Strafbefehl beendet werden.
Sie haben Recht, ein strafrechtliches Urteil muss die Unterschriften der Berufsrichter enthalten, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, § 275 Abs. 2 StPO. Aber beachten Sie: Das gilt nur für das Original, das sich bei den Gerichtsakten befindet. Ihnen wird in der Regel nur eine Urteilsausfertigung zugestellt. Die Ausfertigung muss keine Unterschriften enthalten. Um zu überprüfen, ob das Urteil, das sich bei den Gerichtsakten befindet, ordnungsgemäß unterschrieben ist, können Sie bei Gericht erneut Akteneinsicht beantragen.
Sie haben einen Widerspruch im Video!!! Einerseits führen Sie korrekt aus, das der Besitz, der Erwerb usw. von kinderpornografischen Material mit einer Mindeststrafe von einem Jahr einhergeht!!! Im Kontrast dazu sprechen Sie davon, dass eine gute Verteidigungsstrategie dazu führen kann, dass Verfahren mit einem Strafbefehl zu beenden!!! § 184b StGB und § 407 StPO jedoch schließen einander aus!!! Das Strafbefehlsverfahren ist nur bei Vergehen anwendbar!!!
Sie haben richtig erkannt, dass die Vermeidung einer Hauptverhandlung und ein Ende des Verfahrens durch Strafbefehl bei Verbrechen nicht möglich ist. (Verbrechen sind Straftaten für die das Gesetz eine Mindeststrafe von einem Jahr vorsieht.) Der Besitz von Kinderpornographie ist mittlerweile als Verbrechen eingestuft. Der Besitz von Jugendpornographie ist jedoch kein Verbrechen. Daher ist die Beweisfrage, wie alt die abgebildeten Personen sind, so entscheidend für den Gang des Verfahrens.
@@strafverteidiger-rap-sto Und wie sexuell unnatürlich deren Haltungen auf den Bildern sind!!! Sowie ob Geschlechtsmerkmale unnatürlich gezeigt werden!!! Das sind Hauptfaktoren, die für oder gegen Kinder- und Jugendpornografie sprechen!!! Ich selbst kam damit einmal in Berührung!!! Weil ich in einer normalen Whatsapp-Gruppe gewesen bin, wo eine Person derartiges gepostet hat!!! Erfahren habe ich von dem Ermittlungsverfahren erst 1,5 Jahren nach dem Vorfall!!! Hier erfolgte eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO !!! Also der Idealfall!!! Gefreut habe ich mich nicht!!! Ich war nur zufrieden!!! Zu mehr bestand kein Anlass!!! Habe ja nie etwas getan!!! Aufgrund das ich nichts positiv kommentiert oder sonstwie geäußert habe ( positive Emojis ) , und auch in keiner einschlägige Gruppe gewesen bin, hielt mich die Staatsanwaltschaft ( zurecht ) für so unschuldig, dass ich nicht einmal eine polizeiliche Vorladung erhalten habe!!! Auch war die Begründungsverfügung gleich im Einstellungs-Anschreiben mit drin, was sehr selten ist!!! Allein die Betreffzeile ´Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie´ , ist erschreckend!!! Bin zwar kein unbeschriebenes Blatt, aber mit Verbrechen hatte ich bis dato noch nie zu tun!!! Also auch kein Ermittlungsverfahren!!! Frage aus Neugier, nicht aus Wut oder gar Hass: werden Sie angefeindet, weil Sie sich für Täter oder Tatverdächtige einsetzen, die sich u.a. wegen § 184b StGB strafbar gemacht haben, oder dessen Verdacht ausgesetzt sind???
Es freut mich, dass Ihr Verfahren damals so schnell und gut beendet wurde. Um auf Ihre Frage zu antworten: Wir werden nicht angefeindet. Aber ja, viele Kolleginnen und Kollegen erleben das leider.
Hi Wie ist das denn bei Personen die an Trypanophobie leiden (Angst vor der Spritze, kann tödlich sein)? Währe das dann nicht eine massive Körperverletzung wenn die Blutabnahme eventuell gewaltsam gemacht wird? Denn es ist auch eine Psychische Belastung und gegeben falls gefährlich da Person xyz sich selbst verletzen kann und sich eventuell darauf hin nie wieder sich von ein artzt beandeln lässt.
Vielen Dank, das ist eine gute Frage! Sie haben schon Recht: Jede Blutprobe ist eine Körperverletzung - allerdings, so wird juristisch argumentiert, eine gerechtfertigte. Staatliches Handeln muss immer verhältnismäßig sein. Und das muss immer im Einzelfall geprüft werden. Daher kann es gut sein, dass es unverhältnismäßig wäre - und daher rechtswidrig - einer Person, die an der von Ihnen geschilderten Krankheit leidet, eine Blutprobe zu nehmen. Wenn man das glaubhaft darlegen kann, könnte man durchaus erreichen, dass ein Gericht die Rechtswidrigkeit der Blutprobe feststellt. Allerdings - und da ist das Problem - solchen Rechtsschutz gibt es erst im Nachhinein. Der Polizist, der die Blutprobe in der konkreten Situation anordnet, wird sich von einer solchen Behauptung nicht abhalten lassen, eine Blutprobe zügig nehmen zu lassen, notfalls auch gewaltsam unterstützt. RA Florian Rappaport
@@strafverteidiger-rap-sto Hi Danke Das muss irgendwie in Gesetz geändert werden, denn eine Blutprobe muss freiwillig sein denn die ist ja nur dazu da um ein zu be oder entlasten. Ich hab mal was gelesen das es z,b diese speziellen Atemalkoholgeräte gibt die denn gleichen Alkoholwert anzeigen wie bei einer Blutprobe aber leider akzeptieren die Gerichte das ergebnis nicht und das muss sich ändern. Und ja ich gehöre leider zu denn Personen die das Problem haben und ich weiß nicht was passiert bei ein Zwang vermutlich bekomme ich Parnik.... und das wird mich dann vermutlich auch Psychisch verändern......