Dirk Jacobs fotography mixed channel of concert an metal fotography, my job as marketing consultant, aerial pictures and movies with my dji phantom 4. Lots of stuff and links to my passion wacken and my home in Dithmarschen Heide Germany.
Theatralische musik für laienhafte arbeiten. Feuerwehr mit dem Paddelboot, Autokran mit Oldi-Kette und irgendwie bin ich mir nicht klar was die da machen wollten. Auf einen imaginären Anhänger verladen? Ein ordentliches Zugfahrzeug war ja mal da!
Eine gute Frage! Lustigerweise hatte ich gerade bei diesem Film das erste mal diesen Fall. Also es gibt Ausnahmen, die da wären - Kunstwerke deren Urheber noch Leben Schlösser Parks etc. oder Anwesen von Prominenten, mil. Anlagen und Flugplätze. Ansonsten gilt dasselbe wie im Presserecht Es dürfen keine Personen zu erkennen sein beim Sonnenbaden etc. Der BGH und die Oberlandesgerichte sind hier recht eindeutig! Es gilt ohne diese Ausnahmen die Panoramafreiheit. Dabei ist es aber keine Verletzung der Privatspähre, wenn das eigene Haus auf dem Bild zu sehen ist - mit vielen anderen Häusern, ohne besondere Details.. solche Aufnahmen müssen von den Besitzern der Häuser geduldet / hingenommen werden. Diese Aufnahmen dürfen sogar verkauft werden. Auch detailliertere Aufnahmen sind unter gewissen Umständen gestattet - wenn z.B. der aufgenommene Ort (z.B. die Häuser) nicht einem genauen Standort zugeordnet werden können. Also wenn die genaue Adresse auf dem Bild nicht zu erkennen ist und im Text zum Foto auch nicht genannt werden. Dies ist im o.a. Beispiel 100% der Fall. Der Luftraum über Grundstücken ist nämlich nicht im Besitz des Eigentümers wie viele denken. Es gilt jedoch Leben und leben lassen. Wenn es Einwände gibt spricht man sich vernünftig ab. Allerdings erlebt man dies meist bei zwielichtigen Gestalten, Schwarzarbeitern auf dem Dachstuhl etwa oder Unterhaltsflüchtigen die Ihren Oltimer im Garten verstecken ;-). Spass beiseite, iim Focus steht hier die Lage eines Hauses, Start im Garten...und der Lage, Start von öffentlichem Grund in Sichtweite des Piloten und des anwesenden Spotters. Ohne Aufstiegsgenehmigung des jeweiligen Bundeslandes gingen solche Aufnahmen nicht mehr, denn mit der Veröffentlichung auf RU-vid ist man streng genommen Teil der Profifliegerei und Fotografie. Bei zu strengem Pochen auf "Privat" wären in diesem Lande gar keine Aufnahmen mehr machbar, auch nicht am Boden.
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