Viele Schüler radeln hier auf dem Schutzstreifen zum Schulzentrum. Auf einem Streckenabschnitt des Oedemer Wegs teilt sogar eine durchgezogene Linie beide Fahrtrichtungen. Für diesen Teil gilt: der Autofahrer darf die durchgezogene Linie nicht überfahren! Man darf hier auf gar keinen Fall Radfahrer überholen, sondern muss in ihrer Geschwindigkeit hinterherfahren. In der Praxis sieht es so aus: Autofahrer fahren aus Ungeduld verbotenerweise über die durchgezogene Linie, um einen Radler zu überholen. Sie gewinnen 2 Sekunden Zeit und müssen wenig später an der folgenden Ampel wieder warten, wo sie vom Radfahrer wieder eingeholt werden... Applaus für diese Aktion...
Bei den restlichen Abschnitten (ohne duchgezogene Linie) gilt für Autofahrer: Überholen von Radlern ist nur möglich, wenn kein Gegenverkehr kommt. Es gilt der Mindestabstand von 1,50m, bei jüngeren Schülern beispielsweise sollte der Überholabstand sogar 2,00m betragen!
9 сен 2024