Meine Frau und ich verdienen jeweils 3200/3500€ Netto im Monat (z.Z. Steuerklasse IV/IV). Dadurch währe der Trick nicht sinnvoll, da meine Frau ja leider nur den Maximalsatz von 1800€ bekommen wird, was in dem Fall nicht einmal den 65% entspricht. Ich habe mir jetzt überlegt, dass ich in die Steuerklasse III wechsle, da meine Frau in Elternzeit geht und ihr Elterngeld nicht versteuert wird. Das wäre doch ein "Steuerklassen-Trick" für Eltern die über der 1800€ Grenze liegen oder? Zu dieser Konstellation habe ich leider nichts gefunden...
Hallo, es kommt drauf an. Wenn der Besserverdiener in die Steuerklasse V geht, dann gibt es zu viel gezahlte Steuern im Folgejahr zurück. Durch das Elterngeld kommt es jedoch zu einer höheren Steuerbelastung als sonst. Mehr dazu hier: ru-vid.com/video/%D0%B2%D0%B8%D0%B4%D0%B5%D0%BE-b-loUm5gZ8c.html
Was bedeutet die Ausklammerung von Mutterschutz? Die Steuerklasse habe ich leider zu spät gewechselt. Gleichzeitig habe ich aber meine Arbeitszeit erhöht, dies sollte sich doch auswirken!? Danke im Voraus für die Antwort.
Hallo, normalerweise ist der Mutterschutz nicht Bestandteil des Bemessungszeitraums. Er kann auf Antrag jedoch eingeklammert werden. Ob es sinnvoll ist, sollte durchgerechnet werden. Dein höheres Gehalt durch die Mehrstunden verbessert dein Elterngeld. Je nachdem, wann du es erhöht hast jedoch nur anteilig. Dein Einkommen im Bemessungszeitraum wird addiert und dann durch 12 geteilt.
Hi, du kannst gegenüber der Krankenkasse und dem Arbeitgeber auf deinen Mutterschutz verzichten und regulär arbeiten. Dies kannst du jederzeit neu entscheiden, sollte es dir schlechter gehen.
Wie sieht es denn aus, wenn man 5 Monate vorher heiratet? Dann hätte man 5 Monate die Steuerklasse 3 und 7 Monate die Steuerklasse 1, aber man hätte ja auch gar nicht eher ändern können, weil man nicht verheiratet war. Also welche Steuerklasse zählt dann für die Berechnung? Vielen Dank im Voraus !
Hallo L.N., es zählt immer die Steuerklasse, die im Bemessungszeitraum überwiegend vorliegt. Wenn du die Mutter bist und die 5 Monate bis zum Beginn des Mutterschutzes gerechnet hast, kannst du evtl. den Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, noch mit einbeziehen. Hierzu am besten einmal eine Vergleichsberechnung machen im Familienportal der Bundesregierung (Elterngeldrechner mit Planer).
Hi user-eg2sq8hn3n, mehr als den Höchstsatz gibt es nicht, da musst du dann nichts optimieren. Am besten trotzdem einmal im Elterngeldrechner mit Planer die Höhe des Elterngeldes checken.
gehe ich dann ab Geburt z.B. in Steuerklasse 5 für den Hauptbezieher des Elterngeldes und in Steuerklasse 3, der am meisten verdient durch nichtselbstständige Arbeit?
Hallo Yvonne, wie verhält es sich mit der Steuerklasse wenn ein weiteres Kind, während der Elternzeit des ersten Kindes, hinzu kommt? Auf welcher Grundlage bzw. Netto-Einkommen wird das Elterngeld des zweiten Kindes dann berechnet? Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen ;) LG
Hallo ODB, es kommt immer auf den Bemessungszeitraum an. Die Steuerklasse, die im neuen Bemessungszeitraum überwiegend gilt, wird für die Elterngeldberechnung genommen. Als Arbeitnehmerin sind es in der Regel die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Ausklammerungstatbestände beachten (z.B. Elterngeld f. älteres Geschwisterkind, längstens bis 14. LM, tatsächlicher Bezug entscheidet).