Vor 200 Jahren begann in der bayerischen Kirchengeschichte eine neue Epoche: Durch die Säkularisation von 1802/03 war eine über tausendjährige Kirchenordnung untergegangen. Die Bischöfe waren nicht mehr zugleich Fürsten; im Fall ihres Todes wurden die Bistümer nicht mehr neu besetzt und nur provisorisch verwaltet.
Erst das 1817 zwischen dem Königreich Bayern und dem Heiligen Stuhl geschlossene Konkordat schuf ein neues Verhältnis zwischen Staat und Kirche. Umgesetzt wurde die Neuordnung 1821.
Für das alte Bistum Freising brachte das besonders einschneidende Veränderungen: neuer Bischofssitz (in München), neuer Dom (die Münchner Frauenkirche), deutlich vergrößertes Bistumsgebiet und neuer Rang des Oberhirten (als Erzbischof ).
Diese vor 200 Jahren geschaffene kirchliche Ordnung war Grundlage des kirchlichen Lebens in Bayern bis zum Konkordat von 1924. In wesentlichen Punkten, wie der Bistumseinteilung, gilt sie bis heute.
5 окт 2024