Der Bundestag hat am Freitag, 5. Juli 2024, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Kriminell erlangte Vermögen konsequent abschöpfen - Vermögensermittlungs- und Einziehungsverfahren außerhalb des Strafrechts schaffen“ beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
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23 окт 2024