Das ist ein interessantes Thema, aber da fühle ich mich nicht kompetent genug dazu. Vielleicht könnten wir uns dazu mal austauschen. Sicher haben Sie schon erste Erfahrung dazu, wenn Sie diese Frage stellen.
Vielen Dank für die praxisnahen Erklärungen! Mich würde interessieren, wie man eine Risikobewertung für einzelne Maschinenkomponenten erstellt. Wir stellen häufig nur einzelne Baugruppen her, wie beispielsweise einen Antriebsstrang für Krananlagen und werden von Kunden nach dem Performance Level gefragt. Das fällt mir persönlich sehr schwer, weil ich ja weiß, dass die Baugruppe als Einzelnes nicht funktioniert und die Verwendung je nach Endkunde mehr oder weniger gefährlich sein kann.
Das ist eine in der Praxis häufig gestellte Frage, die nur selten beantwortbar ist. Erst wenn ihre Baugruppe eine unvollständige Maschine ist, also eine bestimmte Funktion erfüllt, ist das möglich. Eine Risikobeurteilung wird immer unter den Bedingungen gemacht, dass die bestimmungsgemäße Verwendung und die vorhersehbare Fehlanwendung bekannt sind. Allerdings ist dies in dem Beispiel "Antriebsstrang für eine Krananlage" gegeben. Bestimmungsgemäße Verwendung ist der Einbau in eine Krananlage, damit kann man schon erste Aussagen zu den Risiken machen, zumal man den Antriebsstang wahrscheinlich nicht in jede beliebige Krananlage, sondern nur in bestimmte einbauen soll.
@@heikebirn373 Vielen Dank für die Antwort. Wenn ich es also richtig verstehe, kann ich eine Risikobewertung durchführen, unter der Annahme und Voraussetzung, dass das Bauteil, gemäß seiner Bestimmung in eine übliche, vollständige Anlage eingebaut wird?!
@@TimOchel-l2v ja, so sehe ich das. Allerdings ist die Abgrenzung schwierig. In ihrem Beispiel vom Antriebsstang, bleiben Sie wirklich beim Antriebsstrang - wie er sich bewegt und die Kraft überträgt. Und unterstützen Sie den Kranbauer in der Frage, wie groß die Kräfte sind, die da entstehen und die er dann für die Bewegung des Krans nutzt bzw. die im Fehlerfall maximal wirken können.
Ich glaube, ihr Kunde will etwas anderes. Er will keine Risikobewertung von Ihnen, sondern er will Aussagen über die Ausfallsicherheit/Fehlersicherheit ihres Antriebsstrangs. Ihr Kunde macht eine Risikobeurteilung und er will wissen, ob Ihr Antriebsstrang die dazu passende Ausfallsicherheit hat.
Ich schließe mich Tim Ochel an, wie man einzelne Maschinenkomponenten beurteilt die die später zu einem ganzen System zusammengefügt werden und welchen Anteil ich in der Gesamt Betrachtung Trage oder ich diese von mir weise, weil es ja nur ein Teil eines gesamten System von mir ist. Diesen Fall hatte ich jetzt mit einem Not-Aus einer Fail Safe CPU die an eine Übergeordnete Steuerung einer Not-Aus Kette integriert wurde. Ich kann ja nur den Teil von mir betrachten. Nur wie versichere ich mich zurück?
richtig, sie können nur ihren Teil betrachten und sie können die Frage betrachten, ob ihr Teil für den Einbau geeignet ist. Dafür können und müssen sie Vorgaben machen. Immer derjenige, der die beiden Teile dann zusammen führt, muss dann die neue Gesamtheit beurteilen.
Mich würde ein Video darüber interessieren, wann eine neue CE-Kennzeichnung nach einem (durch den Anlagenbetreiber getätigten) Anlagenumbau Sinn ergibt, beziehungsweise notwendig ist. Beim einfachen Sensortausch durch ein neueres Modell oder das eines anderen Herstellers vermutlich noch nicht, beim ändern von Sicherheitsbereichen von Bereichsscannern möglicherweise schon. Ist eine neue Risikobeurteilung nur notwendig, wenn wirklich auch die mögliche Gefährdung verändere oder auch beispielsweise dann, wenn beispielsweise in einem abgesperrten Bereich größere Anpassungen vorgenommen werden?