@@ExpatsGlobal Eine Verschonung nach §13a und §13b ErbstG ist nur für Betriebsvermögen möglich. Viele Unternehmen haben aber auch viel Verwaltungsvermögen z. B. in Fremd vermieteten Immobilien oder Kapitalmarkt-Anlagen. Wie kann man gestalten um diese steuerfrei auf die Stiftung zu übertragen?