Alles richtig vorgetragen, - Ergänzend sollte man noch erwähnen, dass Arbeitsschutz eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht ist und dass der Arbeitgeber selbstverständlich die Beschäftigten in die Lage versetzen muss, dass sie ihre Pflichten gem. § 15 ff ArbSchG, auch erfüllen können. - Zu den Pflichten gem § 15 (1) S. 2 ArbSchG hätte ich mir noch ein besseres Beispiel gewünscht. Bspw. aus der Pflege, wonach Beschäftigte nach vg. Vorschrift somit auch quasi und in Teilen für den Patientenschutz, zuständig sind. Dies aber geht nur, wenn die Beschäftigten hierzu auch in die Lage versetzt werden. - Sie werden erkennen, dass das Arbeitsschutzthema "Stress" hier angesprochen ist. - Ich habe betreffend die Schulen in SH mit dem NDR ein Reportage gemacht bzw. den NDR in Fragen des AS beraten. Leider hatte man die Hälfte der Fakten weggelassen. Ich habe hierzu diverse Rundfunkbeschwerden verfasst; bislang ohne Erfolg. Die Darstellung betr. die arbeitsschutzgesetzliche Stress-Prävention ist selbstverständlich auch auf alle anderen Berufsgruppen übertragbar. - ru-vid.com/video/%D0%B2%D0%B8%D0%B4%D0%B5%D0%BE-ETa1qsCOEOs.html
Frage wenn ich einen Kran benutze wo 16tonnen draufsteht aber mein Arbeitgeber möchte das ich 16,1 tonnen bzw wie gerade bei mir 21,3 tonnen hebe was kann ich machen
Die Realität lautet leider, wie der Arbeitgeber den Arbeitnehmer selbst zwingen zu kündigen. Entweder soll man Mobbing/ erniedrigende Behandlung aushalten.oder wenn man sich über etwas beschwert, soll man die Arbeit verlassen. Leider fühlt sich der Arbeitgeber, dass er gewonnen hat, als ob man im Krieg ist .
Schwierige Frage, denn durch das unterschreiben des AV/TV stimmt man solchen Lasten zu. Wiederum hat der AG die Pflicht zur Aufrechterhaltung der Gesundheit seiner AN...