Am 06. Juli 2017 ist das Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes in Kraft getreten, demnach dürfen nur noch Schränke mit mindestens Widerstandsgrad 0 verwendet werden.
Damit sind die A- und B-Schränke nach VDMA 24992 nur noch im Rahmen der Besitzstandsregelung zur Aufbewahrung zugelassen.
Wir wünschen Euch wie immer eine lehrreiche Unterhaltung.
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5 окт 2024