Zu berücksichtigen beim Rückzahlungsstart nach Regelstudienzeit: Bei konsekutiven Studiengängen (obligatorisch aufbauender Master auf Bachelor z.B. Lehramt) gilt hier der Bachelorabschluss, nicht der Master. Heißt: die Bundeskasse kommt ca. viereinhalb Jahre nach dem Bachelorabschluss mit der Ankündigung zum Rückzahlungsbescheid, die dann ein halbes Jahr später startet. Entsprechend bedeutet das bei einem Masterabschluss in Regelstudienzeit = ca. zweieinhalb Jahre.