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Besitzstörung für Falschparken 

ImmoAnwalt
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🅿 200 Eur für 2 Min? - Das kann rauskommen, wenn man auf dem falschen Parkplatz steht. Nämlich dann, wenn eine Besitzstörungsklage kommt. Was es damit auf sich hat, erfahrt ihr hier in meinem neuen Video ✔
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2 окт 2024

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Комментарии : 22   
@fahedahmad141
@fahedahmad141 2 года назад
Darf mich der Besitzer des Grundstück sofort beim bezirksgericht anklagen oder vorher muss er mir eine Abmahnung zusenden? Wenn ich z.b nicht wusste dass es sich um privatGrundstück handelte LG .
@ImmoAnwalt
@ImmoAnwalt 2 года назад
Er kann sofort klagen, macht aber nur wenige, weil der Besitzer die Gerichtsgebühren vorstrecken muss... LG
@teatime2381
@teatime2381 2 года назад
Hallo, und zwar hab ich am Freitag einen Brief halten von Park Collect. In dem Brief werden 146,60 EUR geltend gemacht, 40 EUR ist der Schadenersatz für Inhaber des Privat parkplatzes. Der Rest sind Bearbeitungsgebühr, Steuern und so weiter. jetzt lautet meine Frage... muss ich das wirklich bezahlen? Liebe Grüße Bridget
@ImmoAnwalt
@ImmoAnwalt 2 года назад
Hallo Bridget, vielen Dank für Deinen Kommentar. Die Beträge scheinen mir realistisch. Wenn du falsch geparkt hast, würde ich empfehlen, zu bezahlen. Auch wenn nicht alle Beträge zustehen, ist das immer noch deutlich billiger als eine Besitzstörungsklage... LG Dan
@3dvfxprofessor
@3dvfxprofessor 2 года назад
Sie müssen nichts bezahlen. Das Vergleichsangebot der Park Collect GmbH können Sie ablehnen. Sie müssen aber lediglich innerhalb der angegeben Frist dem Eigentümer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung per Einschreiben zustellen. Sonst folgt die Abmahnung durch einen Anwalt und dann sind die Aussichten schlecht. Im Netz finden Sie dazu ein Musterschreiben bei Stiftung Warentest oder diversen Anwaltsseiten, die sich mit dem perfiden Geschäftsmodell der Park Collect beschäftigt haben.
@ImmoAnwalt
@ImmoAnwalt 2 года назад
@@3dvfxprofessor hmmm, also I Österreich ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung im Besitzstörungsverfahren unüblich. Auch die Abmahnung löst keine Kosten aus. Es kommt dann direkt die Klage...
@hifcliff9373
@hifcliff9373 3 года назад
Bekommt der Besitzer durch die Abmahnung auch einen Schadenersatz?
@ImmoAnwalt
@ImmoAnwalt 3 года назад
Wäre möglich, wenn dem Störer ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Sonst nur eine Aufwandsentschädigung... LG Dan
@ak-mm6dc
@ak-mm6dc 2 года назад
Guten Morgen. Wohne im Haus von einer Bank die nun nur noch eine SB Filiale ist. Es gehört Parkplätze zu diesem Haus. Das Problem ist, wir als Mieter bekommen da kein Parkplatz, weil sich die Nachbarn von gegenüber einfach alles zu parken. Was darf und kann ich machen?
@ImmoAnwalt
@ImmoAnwalt 2 года назад
Guten Morgen, wenn die Parkplätze für euch sind und ihr dafür Miete zahlt könnt ihr den Nachbarn direkt verbieten, dort zu parken. Ansonsten kann das die Bank als Eigentümerin des Grundstückes.
@ak-mm6dc
@ak-mm6dc 2 года назад
@@ImmoAnwalt Die Bank hat dies schon getan, aber die Ignorieren es. Das Problem ist auch, das die Bank dies nicht regelmäßig kontrolliert und das wissen die Nachbarn auch und nutzen dies. Es sind auch keine nette Herrschaften
@ImmoAnwalt
@ImmoAnwalt 2 года назад
@@ak-mm6dc eine Besitzstörungsklage mit Unterlassungsklage sollte Abhilfe schaffen. Die Kosten sind erheblich, sodass sie es sich merken sollten. Und wenn sie trotzdem parken, kann man sie abschleppen lassen
@ak-mm6dc
@ak-mm6dc 2 года назад
@@ImmoAnwalt ich danke ganz herzlich für Ihre Antworten. Sie haben mir sehr geholfen
@dualithiumcorrespondence
@dualithiumcorrespondence Год назад
Besten Dank für dieses Video! In meiner Frage geht es um eine Waschküche in einem Mehrfamilienhaus. Diese Waschküche ist allgemeiner Teil der Liegenschaft und sollte von allen Mieter_innen und Eigentümer_innen benutzt werden können. Tatsächlich wird sie aber von einem Mieter versperrt und exklusiv genutzt. Das wäre ja dann eine Besitzstörung, oder ist das falsch? Wie wäre hier vorzugehen und v.a. wer unternimmt hier am besten die Initiative: die Hausverwaltung oder ein Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft? Vielen Dank!
@ImmoAnwalt
@ImmoAnwalt Год назад
Danke für die interessante Frage! Ob es eine Besitzstörung ist, hängt davon ab, ob schon seit mehr als 30 Tagen exklusiv genutzt wird. Nach 30 Tagen wird der Mieter nämlich faktisch Besitzer, wenngleich rechtswidrig. Dann kann keine Besitzstörungsklage mehr gemacht werden, sonder eine Eigentumsfreiheitsklage und/oder eine Unterlassungsklage. Das darf jeder einzelne Eigentümer machen. Ich würde mich an die Hausverwaltung wenden, die dafür ebenfalls legitimiert wäre. LG Dan
@dualithiumcorrespondence
@dualithiumcorrespondence Год назад
@@ImmoAnwalt Hallo Dan, ich danke Dir sehr herzlich für Deine Antwort und Deine Hilfe! Die 30 Tage sind schon sehr lange überschritten. Die Hausverwaltung sieht sich nicht als zuständigt, da sie alle Eigentümer - also auch den Vermieter des rechtswidrig handelnden Mieters - vertreten möchte (?!). Für die Info, dass die HV hier legitimiert ist, bin ich sehr dankbar. Weißt Du, ob sich eine HV hier tatsächlich so einfach abputzen kann? Kann sie mit einer Eigentümermehrheit damit verbindlich beauftragt werden? Wie haben zwei sehr ähnliche Eingentumsfeiheits-/Unterlassungsthemen. In einem Fall ist der Besetzer aggressiv und niemand möchte als Kläger an forderster Front stehen. Kann eine entsprechende Klage auch als WEG-Kollektiv ohne namentlichen Hauptprotagonisten eingebracht werden? Danke und alles Gute, Martin
@ImmoAnwalt
@ImmoAnwalt Год назад
@@dualithiumcorrespondence Die einzelnen Eigentümer können die Ansprüche auf Unterlassung gem. § 18 Abs. 2 WEG an die Gemeinschaft abtreten, dann kann sie direkt klagen. Es kann aber auch jeder einzelne Eigentümer klagen, z.B. auch den Mieter direkt. Das wäre in diesem Fall dann vielleicht besser. Wenn du die Details bekannt geben kannst, können wir uns das gerne genauer ansehen, bitte an office@dk-legal.at LG Dan
@dualithiumcorrespondence
@dualithiumcorrespondence Год назад
@@ImmoAnwalt Guten Morgen Dan, ich hoffe meine Mail von vorgestern 12.4. hat Dich erreicht? Ich bin schon auf Dein Feedback gespannt. Bitte sag auch, wenn das den Rahmen einer unverbindlichen Hilfe/Beratung sprengt. Morgen findet ein Treffen der Eigentümer statt, um über die weiteren Schritte zu sprechen. Da würde ich Deinen Input einbringen. Falls wir den Weg über eine Eigentumsfreiheitsklage und/oder eine Unterlassungsklage gehen, würdest Du auch Fälle in anderen Bundesländern (konkret Wien) übernehmen? Danke und LG Martin
@erolturkmen3556
@erolturkmen3556 6 месяцев назад
Hallo ich habe auch von zupfdi einen erlagschein bekommen von hohe 399 Euro der vor fall wahr 7.7.23 fast vor ein jahr vor eine woche habe dass brief bekommen es ist sehr hoch fur mich ich habe finanziel probleme ich habe keine wohnung bin auf der strase mit mein sohn nach scheidung 20 jahre ehe und jetz dass brauch dringen hilfe mus ich dass bezahlen? Ich weis nicht wie lg.
@ImmoAnwalt
@ImmoAnwalt 6 месяцев назад
Schick den Brief unverbindlich an office@dk-legal.at, dann melden wir uns
@julaybib_
@julaybib_ Месяц назад
@@ImmoAnwalt guten Tag, ich habe eine ähnliche Situation dürfte ich euch auch eine E-Mail mit dem Brief senden & kostet es mich irgendwas, wenn ihr mein E-Mail beantwortet?
@ImmoAnwalt
@ImmoAnwalt Месяц назад
@@julaybib_ sicher gerne, einfach unverbindlich an office@dk-legal.at, Kosten entstehen erst NACH Beauftragung. LG Dan
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Шоколадная девочка
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