Bei einem unterjährigen Zuzug nach Deutschland ergeben sich die folgenden steuerrechtliche Auswirkungen.
Bis zum Umzug nach Deutschland besteht in Deutschland eine beschränkte Steuerpflicht. Grundsätzlich müssen für diese Zeit nur die Einkünfte aus Deutschland in Deutschland besteuert werden.
Nach dem Umzug besteht eine unbeschränkte Steuerpflicht. Es müssen grundsätzlich die weltweiten Einkünfte in Deutschland besteuert werden. Das gilt nicht, wenn das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen etwas anderes vorsieht.
Die Einkünfte vor dem Umzug werden allerdings in Deutschland im Rahmen des sog. Progressionsvorbehalt bei der Festlegung des Steuersatzes für die in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte berücksichtigt.
Wenn zum Beispiel jemand zum 1. Dezember aus Großbritannien nach Deutschland zieht, vor dem Umzug in Großbritannien und danach in Deutschland als Angestellter gearbeitet hat und Einkünfte von EUR 88.000 in Großbritannien und EUR 8.000 in Deutschland hatte, dann muss er EUR 8.000 in Deutschland versteuern. Allerdings zu dem Steuersatz der für Einkünfte in Höhe von EUR 96.000 gilt
Diese ausländischen Einkünfte sind in Deutschland in der Anlage WA-Est zu erklären. Die Einkünfte müssen nach deutschem Recht berechnet werden, d.h. man kann nicht einfach die Einkünfte aus der ausländischen Steuererklärung übernehmen.
Im Ausland gilt häufig eine ähnliche Regelung, d.h. die deutschen Einkünfte wirken sich auf den Steuersatz im Ausland aus.
5 окт 2024