Viele wissen nicht, was es mit der Betriebsgefahr auf sich hat. Rechtsanwalt Günter Fenderl erklärt sie in einfachen Worten.
Die Betriebsgefahr betrifft ausschließlich den Kfz-Bereich. Stellen Sie sich vor, Sie werden beim Fahren ohnmächtig und verursachen einen Personen- oder Sachschaden. In diesem Fall wird die Betriebsgefahr relevant. Doch kaum jemand kennt die Details der Betriebsgefahr im Kfz-Bereich und weiß, wann sie zur Anwendung kommt.
Fachanwalt für Verkehrsrecht Günter Fenderl erklärt in diesem Video, wieso die Betriebsgefahr bei Autos zugrunde gelegt wird und in welchen Fällen sie nicht greift. Erfahren Sie außerdem, wie Gerichte mit der Mithaftung durch die Betriebsgefahr für Kfz umgehen und welche Haftungsquote angewendet wird.
Wenn Ihnen das Video gefallen hat, gerne liken, teilen und kommentieren. Folgen Sie uns für mehr spannende Videos mit praktischen Rechtstipps - jetzt Kanal abonnieren!
Fenderl & Dietrich auf Instagram
► / anwaelte_fenderl_dietrich
Fenderl & Dietrich auf Facebook
► / rechtsanwaeltefenderld...
Kontakt:
Fenderl & Dietrich Rechtsanwälte Fachanwälte
Karlstrasse 19-23
63739 Aschaffenburg
Telefon: 06021-38665 - 0
Telefax: 06021-38665-11
► E-Mail: info@fenderl-dietrich.de
► Homepage: www.fenderl-dietrich.de
Kanzlei Fenderl & Dietrich - Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Versicherungsrecht
Wenn euch das Video gefallen hat, gebt einen Daumen hoch dafür, teilt es mit euren Freunden und schreibt eure Meinung in die Kommentare.
#Fenderl&Dietrich #Aschaffenburg #Fachanwälte
27 мар 2022