Wie verhält es sich mit dem Bestandsschutz? Hat jedes Gebäude Bestandsschutz oder kann dieser auch verfallen? Und wie ist der Brandschutz zu bewerten? Kann es hier Anpassungsverlangen geben?
Bei Elektrischen Anlagen und bei Brandmeldeanlagen gilt. Wird bei einer Elektrischen Anlage zum Beispiel eine Steckdose nachgerüstet, so erlischt der Bestandsschutz. Das gleiche gilt bei einer Brandmeldeanlage.
Klassiker: Dachspitz soll von Lagerraum zu Wohnraum umgenutzt werden. Dadurch ändert sich die Gebäudehöhe der LBO über die 7 Meter und das ganze Gebäude rutscht formal in die Gebäudeklasse 4. Normal könnte man jetzt fordern, alle Wohneinheiten zum Notwendigen Treppenraum mit dichtschließenden Türen auszurüsten usw.. Häufig wird davon aber abgesehen und das Schutzziel mit anderen Maßnahmen erreicht.
Hallo, ich erlebe immer wieder Architekten, die einfach bauen und sich denken: Wird schon passen. Dabei ist das gar kein Hexenwerk, wenn man sich in der Landesbauordnung auskennt. Wichtig: Bei bauordnungsrechtlichen Abweichungen lieber den Finger heben und die Behörde mit ins Boot holen. Beim Regelbau bis Gebäudeklasse 3 haftet der Architekt für die regelkonforme Ausbildung. Sind bauordnungsrechtliche Abweichungen vorhanden, so sind diese vom Bauamt abzusegnen. In de Regel muss nicht gleich ein Gaubenfenster wegen 3cm unter immensem wirtschaftlichem Aufwand "aufgebohrt" werden. Abweichungen können zugestimmt werden, wenn eine Plausibilitätsprüfung vorliegt für eine Umbedenklichkeit der Abweichung. Drei interessante Sätze: 1. Das haben wir immer schon so gemacht. 2. Das haben wir noch nie so gemacht. 3. Wo steht den das?