treffen sich zwei bei der MPU: "Was hast Du denn gemacht?" "Bin bei 180 km/h dem Vordermann bist auf 5m aufgefahren und war einmal außerorts 70 km/h zu schnell.... Und Du?" "War mit dem Trecker eines Bekannten mit 25km/h unterwegs und hatte das Wechselkennzeichen nicht mit. Bei meinem Bekannten, der Landwirt ist, wäre das nicht nötig, aber bei mir schon, weil ich kein Landwirt bin und nicht entgeltlich für einen unterwehs war." "........ok....."
@@Winnipuh50 wieso wäre doch das selbe wenn man sagt: ich habe vor 10 Jahren mal meinen Führerschein verloren, habe ihn seit dem nicht mehr neu gemacht. Also kann ich ja Auto fahren, habe es ja damals auch geschafft einen Führerschein zu bekommen. Dann kann ich ja jetzt auch einfach wieder los fahren. Kann doch nicht so schwer sein da so ein scheiß Kennzeichen ran zu machen. Das einzige Problem was ich dort sehe, dass der Typ für einen Freund was macht, der Freund ja anscheinend ein Landwirt ist, und auf jeden Fall Ahnung von den Gesetzen haben müsste, dass der Typ aber leider auch eine Strafe bekommt. Der Landwirt müsste viel mehr zur Kasse gebeten werden.
@@tobimk7.5 Es herrscht in Deutschland einfach so viel Schwachsinn ! Da kannste nur noch den Kopf schütteln womit sich "der kleine Bürger" rumschlagen muss ! Während diejenigen, die die bescheuerten Gesetze machen ungehindert und ungestraft davonkommen wenn sie Steuern hinterziehen und die Leute ausnehmen ! Und dazu in ihrem Überfluss fast ersticken !
Wenn der Rückwärts in dein KFZ fährt und du kein Geld von der nicht vorhandenen Versicherung bekommst, dann denkste da anders. Oder bei nem Personenschaden
Na zum Glück wurde dieser Schwerverbrecher noch rechtzeitig gefasst. Nicht auszudenken, was hatte passieren können. Jetzt kann man sich wieder sicher fühlen im Kreis Bremervörde. Auch die vollumfängliche technische Prüfung, gibt ein gutes Gefühl.
Was für ein Schlaubergerpoizist. Null Ahnung von der Materie. Aber einen auf dicke Hose machen. Natürlich darf der für einen Landwirt im Auftrag fahren!!!!
Nicht jeder Straftäter ist ein Schwerverbrecher. Aber wir können natürlich alles durchgehen lassen und NUR noch Schwerverbrecher ermitteln -- dann brauchen wir kein Tempolimit in Ortschaften oder auf Landstraßen, keine Steuergesetzgebung, etc. Ist ja alles nicht so schlimm. Schlimm ist: Die Versicherung hätte bei einem Unfall nicht bezahlt (Anhänger nicht versichert). WENN ich eine Ausnahmegenehmigung oder ein Privileg habe, muss ich auch wissen, wie ich das nutzen darf. Sonst ist mein SUV auch bald ein landwirtschaftliches Fahrzeug und fährt ohne Kennzeichen rum.
@@michldervierte1772 hat er nicht erklärt, wie und wann er für den Landwirt fahren darf? Er ist einfach nur irgentwer.....Weder Angestellt noch ein anderer Landwirt. Punkt aus Basta🙄
man hätte ihn Aufklären können, 20 Euro wegen irgendwas abzwacken können und er hätte das nie wieder gemacht. Wenn man nicht aus der Landwirtschaft kommt, kennt man nicht alle Sonderregeln.
Schwierig, sofern er von dem Kollegen noch Geld für die Fahrt bekommt, könnte man sogar noch Schwarzarbeit daraus machen. Wenn ich entsprechende Arbeiten tätige, oder ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewege, muss ich mir eben auch über die mich betreffenden Regelungen informieren.
@@chrisd3632, wir reden hier leider von Straftatbeständen, da muss die Polizei von sich aus handeln und kann nicht mehr ein Auge zu drücken. Daher immer erstmal schweigen und nichts ohne Anwalt sagen. Rausgeredet bekommt man sich da nicht mehr, aber in noch schlimmeres rein geredet
Mensch, die sind aber pingelig drauf bei euch in DE. Hier in der Schweiz ist es sowas von egal, wer mit den Anhänger herumkutschiert. Wiederholungskennzeichen gibt es auch nicht hier. Ein 30 km/h Schild und funktionierende Rückleuchten müssen drann sein, das ist alles. Und wenn das 30er Schild nicht da ist, gibt es meistens erst einmal eine mündliche Verwarnung - wenn überhaupt.
Jup, das ist Deutschland. Heute einen Artikel gelesen, wie ein Autofahrer mit 157 km/h innerorts geblitzt wurde (erlaubt 50 km/h). Der wurde angehalten und durfte weiterfahren. Das so einer fundermental im Straßenverkehr nichts zu suchen hat, auf solche ideen kommt man hier in Deutschland nicht. 2 Punkte (Führerschein entzug erst bei 8 Punkten), 3 Monate Fahrverbot und 1.6000 € Strafe. Ein absoluter Witz.
Haha, sagt ein Schweizer. Bei euch bleiben die lkw an der Grenze stehen wenn sie 2 cm überbeite haben. Also wenn jemand pingelig ist seid wohl ihr Schweizer das
Da hat aber Einer ein Rohr in der Hose, sollten die arbeitende Gesellschaft in Ruhe lassen. Die Gesellschaft muss solche Kunden noch bezahlen (Schande)
wenn man schon meint ein Maulkorb ist hilfreich dann sicher eher im geschlossenen Auto mit den "Journalisten" und "Kameramännern" - wenn da einer rotzt stirbt der ganze Sixpack ;-)
Wenn ich sehe wie zurückhalten und entgegenkommend die Polizei bei Clanmitgliedern und gewaltbereiten jungen Kriegsflüchtlingen ist, ist mir das Vorgehen im hier gezeigten Fall völlig überzogen.
Was für ein Schwerverbrecher ( Ironie ) einmal prüfen ob das Licht und Blinker funktionieren Auflaufbremse . Mängelbericht und gut ist !! Natürlich nur meine Meinung
Auf dem flachen Land hat die Polizei sonst nichts zu tun. Keine Mafia, keine organisierte Kriminalität, keine sonstigen Straftäter. Vielleicht mal ein Hühnerdieb.. wichtig ist, dass die Polizei bei Landwirten hart durchgreift!
Unterschied ist einfach, dass es für solche Sachen schnelles Geld gibt. Seit längerem werden immer mehr Polizisten auf Landmaschinenverkehr geschult, damit man die auch schön abziehen kann.
Die US Army fährt auch täglich auf der A6 ohne Kennzeichen rum. Da traut sich die Polizei aber nicht ran. Darf sie auch gar nicht, die US Amry hat besondere Befugnisse. 😂
Soweit ich weiß muss der Fahrer nicht bei dem Landwirten angestellt sein oder einen ldw. Betrieb haben. Wichtig ist halt das der L und T Führerschein und der zulassungsfreie Anhänger nur für landwirtschaftliche zwecke einsetzt wird. Sonst dürften die Kinder von Landwirten auch nicht mit den Anhängern fahren die die schließlich oftmals nicht angestellt sind.
@@sebastianmattes1623 stimmt nicht. Der Schlepper ist vollkommen unwichtig. Du kannst mit schwarzer Nummer einen steuerbefreiten anhänger ziehen. Wichtig ist, dass du auch wirklich für den Landwirtschaftlichen Betrieb über den der Anhänger läuft unterwegs bist.
@@tobimk7.5 Du hast schon recht, aber ganz im Ernst, dafür ein Fass aufzumachen war meiner Meinung nach unnötig. Das traurige ist, dass man sich als Person dann zweimal überlegt, ob man seinen Mitmenschen hilft ... könnte ja wieder sein, dass man für seine Ahnungslosigkeit zur Kasse gebeten wird. (Würde jetzt auch behaupten, dass es mit max. 25km/h Hänger wenige Unfälle auf der öffentlichen Straße gibt.)
Da wurde aber ein richtig dicker "Fisch" aus dem Verkehr gezogen! Mich wundert nur, dass bei einem mutmaßlichen Schwerverbrecher dieses Kalibers nicht das SEK hinzugezogen und U-Haft angeordnet wurde. Vielen Dank, liebe Polizei, jetzt fühle ich mich sicherer! (Ironie off!)
@@ronaldpetterson4226 Also wenn ich im Auftrag eines Restaurants, essen ausliefere und der Wagen absolut nicht zugelassen ist besteht kein Problem? lol
@@Joe-xv9kd Nicht die Anmeldung des Hängers, sondern das Bewegen des Hängers, angemeldet muss die Kiste natürlich sein, schon weil jemand für evtl. Schäden aufkommen muss. Nein den Passus, dass nur Bauern fahren dürfen, das ist Schwachsinn.
Das stimmt aber Mal nicht, dass der Herr grundsätzlich keine zulassungsfreien Anhänger ziehen darf, wenn er nicht selbst praktizierender Land- und Forstwirt ist. Er kann mit seinem Schlepper - wie von ihm dargelegt - für den Landwirt Tätigkeiten in dessen landwirtschaftlichen Betrieb erledigen und dazu die zulassungsfreien Anhänger des Betriebs nutzen. Paragraph 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a FZV sollten sie schon beherrschen, wenn sie Schwerpunktkontrollen machen.
M: B.: Hallo, der Traktor hat ein H-Kennzeichen, damit kann er den Anhänger nicht ziehen, da er für das H-Kennzeichen kein Folgekennzeichen bekommt. Gruß Andreas
@@andreastopsch Dass er selbst keine Angänger mit Wiederholungskennzeichen halten darf, ist doch klar. Wenn Du aber meinen Kommentar nochmal liest, geht es dort nicht um seine Anhänger, sondern um die Anhänger des Landwirts, in dessen Betrieb er für diesen mit einem zulassungsfreien Anhänger des landwirtschaftlichen Betriebe tätig sein könnte. Er verleiht quasi seinen Schlepper an den Betrieb.
@@andreastopsch Der Anhänger braucht ein Folgekennzeichen irgend eines Schleppers vom Betrieb zu dem der Anhänger gehört, nicht unbedingt das vom Zugfahrzeug welches gerade davor hängt. Der Fahrer des Schleppers muss weder Landwirt sein noch fest bei ihm angestellt sein um den Anhänger in dessen Auftrag an den eigenen Schlepper zu hängen und zu landwirtschaftlichen Tätigkeiten einzusetzen. Ich hätte die Sache der Rechtschutzversicherung übergeben und das vor Gericht ausgestritten, einfach aus Prinzip.
Das lustige daran ist das meine Freundin mit ihren B Führerschein einen unserer großen Mähdrescher inklusive 9m schneidwerk hinten drann im Betrieb fahren dürfte weil die nur auf 25 zugelassen sind. Ich musste aber extra BE machen damit ich nen ordentlichen Anhänger fahren darf. Der Unsinn im System kann keiner mehr verstehen!
Das ist halt Privilegierung der Landwirtschaft. Übrigens braucht sie dafür Klasse L, nicht B. Kriegt sie aber bei Erwerb von B automatisch dazu; Du auch.
Also bei sowas habe ich echt den Glauben an die Deutsche Bürokratie verloren. Das mit Kennzeichen und 25kmh Schild ist ja noch okay. Aber das er nicht für den Landwirt fahren darf ist echt ein bisschen übertrieben.
Die Landwirtschaft hat halt doch sehr viele Freiheiten und ist trotzdem oft am Jammern. So wie ich das sehe ist der Traktor und Anhänger in wirklich sehr gutem Zustand und dann wird so ein Aufstand wegen einer Formalität. Da sind ganz andere Gespanne unterwegs 🤦♂️ Und vor allem die Verbrecher die rumlaufen sind natürlich nicht so gefährlich wie ein Anhänger ohne Wiederholungskennzeichen 😄🤦♂️
Der Polizist ist besonders clever. Im Auto und am Traktor ohne Maske. Als die hinter den Anhänger gingen, zog er die Maske ins Gesicht. Ein Bekannter Landwirt hat mit dem Traktor Eisenschrott zum Schrottplatz gefahren. Zusätzlich hat er noch eine alte Waschmaschine geladen. Der Polizist wollte ihn wegen Schwarzfahrens, Steuerhinterziehung etc drankriegen. Es kam vor Gerich, der Richter sprach ihn frei....
Unnötig, einfach nur unnötig. Die netten Beamten sind nicht einmal um den Hänger gegangen um sicherheitsrelevante Dinge zu prüfen. Aber wegen so einem blöden Schild da so ne Welle zu schieben kann ich nicht nachvollziehen.
@@David-xs9md Ja ob sie Sinn machen oder nicht. Man muss sich das mal vorstellen... Er darf damit nicht fahren aber der Fahrzeughalter darf es. Es ist eine reine Prinzipsache.
@@hinterhofschrauber2288 Im Falle eines Unfalls möchte der Kollege auf dem Trecker ja auch versichert sein ...oder willst du bis an dein Lebensende für ein überfahrenes Kind oder ähnliches blechen
Ja aber der Landwirt dem der Hänger gehört darf so fahren. Außerdem ist der Trecker an sich versichert. Ich glaube wenn ein Kind erfasst wird ist es egal ob da ein Hänger hinter ist oder nicht.
Hallo, das Problem ist, dass der Traktorfahrer kein Landwirt ist, damit darf er den Anhänger nicht mitführen. Er braucht eine ABE für den Anhänger und ein Geschwindigkeitsschild sowie ein eigenes Kennzeichen für den Anhänger. Im jetzigen Zustand hat er keinen Versicherungsschutz, da er den Anhänger rollend in den Verkehr gebracht hat. Gruß Andreas
Der Herr Polizist ist nicht auf dem Stand seiner Verordnungen. Zulassungsfreie Anhänger dürfen auch von Forstbetrieben genutzt werden. Auch eine Nachbarschaftshilfe für Landwirtschaftliche Betriebe ist zulässig. Hier wird falsches „Fachwissen“ vermittelt. Aber die Polizei hat soviel Zeit sich mit solchen Sachen zu beschäftigen.🤝🤦♂️
Stimmt, auch eine private Person, darf den Landwirt, mit seinem Traktor, aushelfen. Das Problem ist das fehlende Wiederholungskennzeichen und der 25km/h - Aufkleber. Muss ein Kennzeichen von einem Betriebsschlepper, des landwirtschaftlichen Betriebes, am Wagen sein.
Da ist man so entgegenkommend und gibt freundlich Auskunft und es wird einen in den Rücken gefallen. Einfach gar nix sagen wird eh alles gegen einen verwendet
Das heißt quasi ich darf nicht einen Bekannten im Sommer beim Ladewagen oder sonstigem fahren helfen wenn dieser Hänger nicht angemeldet ist. Also fahr ich schon lange illegal rum. Was ein quatsch
Klar, Strafverfahren.. wegen was noch mal.. ??? Aber schön die Augen bei Bandenkriminalität oder schon kriminelles Verhalten bei Politikern schließen... ich scholze jetzt auch.. !!!!
@@einigkeitimrechtauffreihei3701 Das auch, aber halt auch Bewegen im öffentlichen Verkehr ohne Zulassung. Fahrlässig bis 180 Tagessätze, vorsätzlich bis 1 Jahr Knast.
Der Polizist sagte ja hier, dass nur ein Landwirt oder angestellter einen zulassungsfreien Anhänger fahren darf. In welchem Gesetz soll denn das stehen? Das würde ja auch bedeuten wenn ein Familienbetrieb einen 16 jährigen Sohn hat der den Klasse T Führerschein hat und zuhause mithelfen will, aber keinem Arbeitsvertrag hat, keinen Anhänger ziehen dürfte, solange er mit der Ausbildung zum Landwirt fertig ist, oder einen Arbeitsvertrag hat.
3:03 hier irrt der Polizist. Es stimmt, dass zulassungsfreie Anhänger nur von landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden dürfen. Das heisst aber nicht, dass der Fahrer Angestellter des Betriebes sein muss. Die Fahrt muss nur im Zusammenhang mit dem Betrieb sein.
Tja das selbe hab ich auch gerade gedacht 😉. Wenn ich da an unseren Dorf Sheriff denke der hätte in der Erntezeit sonst nix anderes zu tun außer uns anzuhalten 😂 . Gesetz hin oder her ich bin der Meinung es gibt wirklich wichtigere Aufgaben für die Polizei als sie wegen so einem Killefick wichtig zu machen ! Aber was tut man nicht alles um im TV ne Story zu zeigen!
"Straftat" und "Bußgeld" passen hier nicht zusammen. Wenn tatsächlich eine Straftat vorliegt (Verstöße gegen Pflichtversicherungsgesetz und Steuerhinterziehung) endet das Ding u.U. mit einem Strafbefehl oder einer Verurteilung mit Geldstrafe von 30 - 60 Tagessätzen und zwei Punkten. Superschlecht recherchiert mal wieder.
ja die Polizei in Deutschland hat bei Straftaten keinen Ermessensspielraum; wenn die Post kommt wird der Landwirt nicht schlecht schauen. Viele wissen nicht wie schnell man eine Strafanzeige bekommen kann.
@@chris_0018 Das ist richtig. Die Staatsanwaltschaft kann dagegen das Verfahren einstellen und an die Bußgeldstelle verweisen, dann kommt das mit den 70 € und dem einen Punkt hin. Aber zuerst mal steht die Straftat im Raum und die Polizei muss dementsprechend ermitteln.
Ich find das so dämlich. Haben einen alten Anhänger gekauft, der sehr gut instand ist. Hat keine mängel oder so, aber der tüv lässt uns den nicht zu, weil da kein Typenschild dran ist🤦
Fahren mit Verstoß gegen die Pflichtversicherung was vorgeworfen wird da der Hänger nicht zugelassen ist und kein Nachweisbarer Landwirtschaftlicher Zweck vorliegt ist eine Straftat. Ebenso ist es Steuerhinterziehung wen er jetzt bei Oma fährt mit der Grünen Nummer um deren Gartenabfälle rum zu fahren. Die 70€ und ein 1 Punkt werden bei "fahren ohne Zulassung" fällig und ist eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT. Die durch das fehlende Wiederholungskennzeichen entstanden ist. Hätte er einen schrieb vom Landwirt das er dies und das für den machen soll und ein Schild hinten dran wäre nix passiert.
Stimmt! Weil so Zb. bei ca. 3:39 min. nimmt die Beamtin die Maske ab und geht weg! Und bei so ca. 4:00 min. hat sie die Maske wieder auf! Obwohl sie ziemlich weit vom ganzen Geschehen entfernt ist.
Das es im Gesetz steht das ein 25kmh Schild angebracht sein muss ist verständlich , ein Bußgeld wenn es nicht angebracht ist auch noch , aber das es eine STRAFTAT darstellt ist für mich absolut nicht nachvollziehbar. Es macht keinen Sicherheits relevanten Unterschied . Wir hatten schon mehrmals das Problem , 25 abgefallen oder abgewaschen , nicht gemerkt , Zack Strafverfahren . Ich finde das überzogen .
Fahren mit Verstoß gegen die Pflichtversicherung was vorgeworfen wird da der Hänger nicht zugelassen ist und kein Nachweisbarer Landwirtschaftlicher Zweck vorliegt ist eine Straftat. Ebenso ist es Steuerhinterziehung wen er jetzt bei Oma fährt mit der Grünen Nummer um deren Gartenabfälle rum zu fahren. Die 70€ und ein 1 Punkt werden bei "fahren ohne Zulassung" fällig und ist eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT. Die durch das fehlende Wiederholungskennzeichen entstanden ist und was ja "angeblich" nur der Landwirt selbst darf laut dem Herrn Polizist (😂). Hätte er einen schrieb vom Landwirt das er dies und das für den machen soll und ein Schild hinten dran wäre nix passiert.
Finde ich auch schlimm sowas, hier wird stress gemacht mit Anwalt blabla dass der arme Mann fast einen Herzinfarkt bekommt und dann kommt am Schluss 70 Euro bei raus. Mit 70 Euro kann er sein Traktor nichtmal volltanken.
Fahren mit Verstoß gegen die Pflichtversicherung was vorgeworfen wird da der Hänger nicht zugelassen ist und kein Nachweisbarer Landwirtschaftlicher Zweck vorliegt ist eine Straftat. Ebenso ist es Steuerhinterziehung wen er jetzt bei Oma fährt mit der Grünen Nummer um deren Gartenabfälle rum zu fahren. Die 70€ und ein 1 Punkt werden bei "fahren ohne Zulassung" fällig und ist eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT. Die durch das fehlende Wiederholungskennzeichen entstanden ist. Hätte er einen schrieb vom Landwirt das er dies und das für den machen soll und ein Schild hinten dran wäre nix passiert.
§ 6 (1) FeV: "(...) Klasse L: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (...)" sowie § 6 (5) Nr. 1 FeV: "Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen Betrieb von Landwirtschaft (...)" Wo da der Herr Polizist zwingend ein Anstellungsverhältnis draus liest, erschließt sich mir nicht.