Moment, wenn man doch eine Uhr einsteckt, obwohl es nicht ihm gehört, dann nennt man das Unterschlagung. Somit ist dass auch eine Straftat Strafgesetzbuch (StGB) § 246 Unterschlagung (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Naja, trotzdem kann man es ihm nicht vorhalten, da er rein theoretisch die Uhr ja noch hätte abgeben wollen können. Ob er es vorhatte oder nicht ist was anderes, aber solange er nicht behauptet es sei seine Uhr, sie mit nach Hause nimmt oder sie weiter verschenkt hat er rein theoretisch nichts unrechtes getan
Diese nesrin nervt mich mit ihren offenen Haaren im Dienst!! Das kann ganz blöd ausgehen ,wenn im entscheidenden Moment die Haare vor den Augen hängen!!