Sie sagten das ein Licht nicht blinken darf, allerdings "blinken" heutzutage nahezu alle LED Lichter wenn man langsamer wird(Schrittgeschwindigkeit) hinten wie vorne. Ist das Licht deshalb verboten?
Das kennen wir nicht, dass Beleuchtung aus der Dauerbeleuchtung raus geht und anfängt zu blinken, wenn man langsamer wird. Es gibt Rücklichter, die Geschwindigkeitswechsel erkennen, um ein Bremslicht zuzuschalten. Aber ein blinkendes Licht in Scheinwerfer und Rücklicht ist nicht gestattet.
Für Ihre Tochter haben wir noch ein anderes, besser geeigneteres Video gemacht. Bitte hier schauen: ru-vid.com/video/%D0%B2%D0%B8%D0%B4%D0%B5%D0%BE-rT-sNTmY4sw.html
Da Rückstrahler und Reflektoren zu den lichttechnischen Einrichtungen gehören dürfte folgender Tatbestand des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs zutreffen sein: TBNR 367100: Sie nahmen das Fahrrad in Betrieb, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften *) entsprachen. Heißt 20€ Verwarngeld § 67, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 230 BKat
@@verkehrswachtluneburge.v.8940 Sie halten also regelmäßig so ziemlich jeden Rennradfahrer auf und verwarnen ihn? Die haben das nämlich alle nicht und auch sonst nichts was gefordert wird.
"Das Fahrrad benötigt ebenfalls eine Beleuchtung": das ist schon mal eine glatte Falschaussage. Das Fahrrad benötigt nämlich tagsüber auf gar keinen Fall eine Beleuchtung. Nur nachts. Und genauso sollte es sich auch mit den Reflektoren verhalten, ansonsten wäre das komplett inkonsistenter Schwachsinn.
Nein, wurde schonmal angehalten ohne Licht am Rad und die haben nur gefragt wo es ist. Sagte dann zuhause am aufladen. Im Normalfall interessiert es die eh nicht ob Du Licht hast, ne Klingel, oder sonst was, zumindest nicht bei uns in der Stadt.
Danke für die Frage. Das gilt auch für Mointainbikes und Rennräder. Es gilt für alle Fahrräder, die im öffentlichen Raum bewegt werden, außer kleine Kinderräder, die noch als Spielzeug zählen und deren Hauptzweck es nicht ist, ein Fortbewegungsmittel zu sein.
Naja wenn man bedenkt das wir des ganze zeugs nur wegen der versicherung dranklatschen muss isses schon gut... Mal guckn wann die versucherungen es durchboxxen das wir auch am fahrrad nen helm tragen müssen...😉
Es kommt drauf an. Ein Zitat aus der Straßenverkehrszulassungsordnung-Paragraf 67: „Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden.“
Schlechte Tonqualität, Mikro kratzt. Peinlich. Sie sollten zuvor eine Probeaufnahme machen. Keinen Daumen hoch, kein Abo. Schulnote: 4 - 5 (vier bis fünf)