Assalamu Alaikum, du musst nicht erst deine Fastentage nachholen. Wenn du Nachfastest im Monat Schawal (nach dem Monat Ramadan), zählen diese Tage gleichzeitig zu den 6 Tagen die du brauchst für die "besondere Belohnung". Das man nicht nachfasten kann, stimmt nicht.
Das Zeugnis eines Mannes vor Gericht wiegt doppelt so viel wie das einer Frau (Sure 2,282). Wie kann ich das verstehen, sind Männer und Frauen nicht gleichberechtigt, warum 2 Frauen??? Kann das mit jemand beantworten bitte!!