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Wann und wo muss der Staat die Körperhöhlen seiner Bürger sicherheitshalber durchforsten? Darf er sich kraft des Gesetzes und mit Strafgewalt über jahrtausendealte Regeln der Sittlichkeit hinwegsetzen? Und: Dient es der künftig freiwilligen medizinischen Behandlungsbereitschaft der Öffentlichkeit, wenn die Rechtsprechung Ärzte ernstlich von aller eigenen Haftungsverantwortung für fehlerhaft-rechtswidrige Therapien entbände? Wir sprechen mit den Rechtsanwälten Uwe Vetter und Tobias Ulbrich aus Düsseldorf. Thomas-Michael Seibert spricht einen Kommentar.
3 окт 2024