Niemand weiß ob er im Entsprechenden Verfahren keine Reue gezeigt hat und 'fast jemanden getötet' ist halt eben nur 'FAST'. Fahrlässige Körperverletzung hat einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, da passt die ganze Sache in meinen Augen sehr gut rein. Und ich sehe keinen Grund die Strafe nicht zur Bewährung auszusetzen, insbesondere scheint die Wiederholungsgefahr insgesamt eher gering.