Das ARD-Magazin Panorama hat am 11. Juni geleakte interne Unterlagen des Bundesbildungsministeriums (BMBF) veröffentlicht. Aus denen geht hervor, dass Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger prüfen ließ, ob und wie man 393 Hochschullehrer und Dozenten an Berliner Universitäten, die einen Offenen Brief unterzeichnet hatten, der der Ministerin nicht gefiel, straf- und förderrechtlich sanktionieren kann. Die Wegnahme von Forschungsmitteln wegen einer der Ministerin nicht genehmen Meinungsäußerung stellt einen Bruch mit allen liberal-demokratischen Wissenschaftstraditionen der Bundesrepublik dar. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund unter anderem wissen, wie die Ministerin diesen eklatanten Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit rechtfertigt und welche konkreten Passagen in dem „Offenen Brief“, wie von Stark-Watzinger behauptet, nicht grundgesetzkonform seien. Die Antworten gerieten zu einem Offenbarungseid. Von Florian Warweg.
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Abschließend bleibt festzuhalten, die Einzigen der in dieser Angelegenheit involvierten Personen, die tatsächlich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, sind nachweislich die Leitungsebene des Bundesbildungsministeriums, also Bildungsministerin Stark-Watzinger und ihre Staatssekretäre. Zum Wohle des sowieso schon stark angeschlagenen Rufes Deutschlands als Wissenschaftsstandort mit offener und freier Debatte sollte mindestens die Ministerin mit ihren autoritären und rechtswidrigen Bestrafungsfantasien ihren Hut nehmen.
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Artikel veröffentlicht am: 13. Juni 2024 um 11:07
Autor: Florian Warweg
Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 12.06.2024
Quellenverweis: ARD Panorama daserste.ndr.de/panorama/Als-...
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12 июн 2024