Ist den bei dem Fall mit dem Handlungspflichtigen Retter überhaupt der subjektive Vorsatz zu bejahen? Denn in meinen Augen müsste der ja verneint werden und damit nur die fahrlässige Tötung in Betracht kommen...
Irre ich mich oder verwendest du die deutschen Paragrafen? Weil das Video ist ja eigentlich für AT Recht aber die Paragrafen passen nicht mit jenen des österreichischen StGB zusammen
Haha, ich bin Jurist. Ich habe überhaupt keinen Einfluss auf die Werbung, da diese von RU-vid selbst geschalten wird. Ich habe noch keinen Cent mit RU-vid verdient.
Definitiv. Die gesamte Playlist sollte sogar für das Strafrecht AT für das Examen ausreichen. Zumindest konzipiere ich meine Videos im Hinblick auf das Staatsexamen.
@@Der_Jurastudent Vielen Dank für deine Antwort. Ich möchte mich auf den richtigen Kanal für meine bevorstehenden Juravorlesungen vorbereiten. Neben deinem Kanal gibt es auch einen Kanal, der Strafrecht AT behandelt. Der Kanal heißt "Paragraph Einunddreißig". Behandelt ihr beide denselben Lehrplan oder gibt es Unterschiede zwischen euch? Ich frage, weil seine Vorlesungsvideos sieben Jahre alt sind.
Schau dir seine Videos an und vergleiche die mit meinen und mach dir ein eigenes Bild. Ich weiß nicht, was er alles behandelt. Ich kenne natürlich ein paar seiner Videos, denke aber, dass meine Videos besser sind, sonst hätte ich diesen Kanal nicht gestartet.
Ja, das ist ein Problemfall. Die Frage ist schon, ob dort ein Unterlassungsdelikt oder nicht vorliegt. Wenn wir mal davon ausgehen, dass es sich um ein Begehungsdelikt handelt (so wohl die h.M. JuS 2010, 490 (494)), dann war das Ausgeben der Stifte kausal für den Tod. Wenn wir annehmen, dass es sich um ein Unterlassungsdelikt handelt und wir die Quasi-Kausalität zu prüfen haben, dann stimme ich dir zu, dass schon die Kausalität fehlt, nämlich, wenn man sich das Desinfizieren hinzudenkt, dann wäre der Erfolg NICHT mit an Sicherheit grenzender Wahrscheilichkeit entfallen.