Hätte man auch wirtschaftliche Interessen in D wenn man von dort eine Pension erhält? Oder eine Rente? Ich kenne einige die das betrifft, auch aus meiner Familie. Pensionäre die in ein Niedrigsteuerland ausgewandert sind.
Danke für den Content! Hat man als Angestellter mit einem dt. Arbeitsvertrag wirtschaftliches Interesse in Deutschland oder ist man mit der Umschreibung des AV auf das Destinitionsland aus #3 raus?
Das mit den Aktien verstehe ich nicht. ich bin erweitert Beschraenkt steuerpflichtig... bin 3 Jahre aus DE abgemeldet und lebe z.B. in Dubai. Jetzt kauf ich mit meinem Depot (zb in den USA) ne Mercedes aktie... und den geiwnn muss ich dann trotdem in DE versteuern??
Zählt eine Eigentumswohnung im Allgemeinen dann als Vermögen? Diese würde natürlich dauerhaft vermietet werden und die Mieteinkünfte würden unterhalb von 30% der gesamten Einkünfte und auch unterhalb von 60k liegen. Vielen Dank im voraus für deine Antwort
Danke für Ihr nützliches Video. In ca. Minute 5:45 nennen Sie unter Punkt 6, dass inländische Konten/Depots mit einem Wert von über 154 000 Euro ebenfalls eine erweitert beschränkte Steuerpflicht auslösen würden. Auf welche Quelle (Gesetz) beziehen Sie sich? Sie nennen im weiteren Verlauf des Videos und auch hier Mercedes-Aktien als Beispiel für inländisches Kapitalvermögen und antworten hier in den Kommentaren, ob das Depot inländisch oder ausländisch sei, sei unerheblich, wichtig wäre die ISIN (Länderkennzeichnung DE). Ist es nicht bei inländischen Konten und Depots genauso? Zwei Fälle: Bargeld/Kasse auf deutschen Konten (auch Verrechnungskonten) mit einer Summe über 154 000 Euro löst eine erweitert beschränkte Steuerpflicht aus, aber ein inländisches Depotvolumen von über 154 000 Euro, aber z.B. ausschließlich mit ausländischen Wertpapieren bestückt (siehe Länderkennzeichnung ISINs) sollte doch keine weiterhin beschränkte Steuerpflicht auslösen. So hatte ich es bisher verstanden. Danke für Ihre Antwort.
Die Erweitert beschränkte Steuerpflicht bezieht sich auf die inländischen Einnahmen in den ersten 5-10 Jahren meines Wegzugs, während sich die Wegzugssteuer auf die Werte (z.B. Unternehmenswert) beziehen, die ich zum Zeitpunkt des Wegzugs aus Deutschland abziehe. Ist das so richtig?
Gilt die Wegzugssteuer denn auch für Personen, die zum Zeitpunkt des Wegzugs deutsche Staatsbürger sind, diese Staatsbürgerschaft aber erst vor kurzem (wenige Monate) erlangt haben und zuvor einige Jahre (z.B. 6) in Deutschland gelebt haben?
Muss eine Person weiterhin Wegzugsteuerpflicht haben, wenn sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nach einem Umzug zurück in ihr Heimatland in der EU ihr Eigentum in DE behält? Bitte un hilfreiche Antwort . 🙏
Sehr interessante und praktische info, 👍 Kann es bitte jmd hier mir erklären in der Situation in der eine Person KEINE deutsche Nätionalität besetzt , aber eine Imobilien in DE besetzt , und in EU eigenen Mutterland zurük ghet . Fällt diese Person in Wegzug beschrenkte Steuere in DE , wenn nach dem Umzug zuruck in EU Land ghet , und die eigene Imobilien un DE weiter hat ? 🙏
Solange ich in Deutschland keinen Wohnsitz mehr habe und kein Einkommen erziele bezahle ich auch keine Steuern. Jeder zahlt dort Steuern wo man sein Einkommen erzielt und auch wohnt. Ich arbeite im Ausland und lebe dort auch.
Kann man so nicht sagen. Jeder, der in die Schweiz umzieht, fällt noch für 5 Jahre unter die überdachende Besteuerung, was letztlich die erweitert beschränkte Steuerpflicht ist, allerdings nur für 5 Jahre. Nutzt man zusätzlich noch die Pauschalbesteuerung in der Schweiz, dann gilt die "normale" erweitert beschränkte Steuerpflicht für 10 Jahre.
Wenn ich als Pensionär allen Besitz auflöse und nach Thailand ziehen würde und eine Kambodschanische Firma Gründe, die in Deleware eine L.. als Einpersonengesellschaft nutzt. 1. Kann ich als Pensionär der Steuerpflicht entkommen? 2. Kambodscha hat keinen Infoaustausch und Deleware auch nicht oder? 3. Mit diesem Konstrukt müsste alles Steuerfrei sein, wenn ich die Gewinne nicht nach Thailand einführe, die ich als Händler in der Welt verdiene? Was sagt D dazu?
@@gwmu7745 Soweit ich weiß, sind Pensionen (nicht gesetzliche Renten!) immer in D steuerpflichtig, egal welches Konstrukt man wählt. Und ausländische Kapitalertäge sind dann ALLEIN in TH steuerpflichtig, wenn man mindestens 180 Tage im Kalenderjahr dort ist UND diese nach TH einführt. Um die Besteuerung der Pension kommt man also nicht herum, um die der Gewinne wie beschrieben schon.