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Hi, das Wissen in den Videos ist eigentlich nur was ich noch aus meinem Sozilkunde-Unterricht weiß. Meistens lese ich dafür nochmal Sachen in dem entsprechenden Schulbuch nach oder schaue mir Texte der LPB an. LG
Ein schön gestaltetes Video, leider nicht wirklich wissenschaftlich, worauf wohl auch kein Anspruch erhoben wird - daher alles ok. Aber ein paar Beispiele: das Parteiverbot richtet sich nach Art. 21 II GG (nicht Art. 20 GG) und der in der Politikwissenschaft gebräuchliche Begriff für "abwehrbereite" Demokratie ist der der "wehrhaften" oder "streitbaren" Demokratie.
ich glaube allerdings, dass du statt Artikel 20 (2) den Artikel 21 (2) meinst, denn da geht es nämlich um das Parteiverbot. Artikel 20 beschäftigt sich ja nur mit Verfassungsgrundsätzen und Widerstandsrecht