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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG,
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Frühlingstr. 10-12
63839 Kleinwallstadt
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Die 1%-Methode zur pauschalen Bewertung der privaten Nutzung eines Firmen-Pkws ist häufig günstig. Günstig für die Finanzkasse - nicht für den Unternehmer. Ohne Fahrtenbuch (Ausnahmebewertung) kommt die 1%-Methode zwingend zur Anwendung (Regelbewertung).
Es gibt aber auch Ausnahmen. Keine Besteuerung soll nach dem sog. Genossenschaftsmodell erforderlich sein. Das Genossenschaftsmodell wird im Internet beworben und gehört zum festen Bestandteil teurer Steuerseminare von verschiedenen Anbietern. Wir haben Zweifel, dass das Genossenschaftsmodell eine breite Umsetzung erfährt.
Die 1%-Regelung kann jedoch durch die 50%-Trick vermieden werden. Der 50%-Trick führt zum kuriosen Ergebnis, dass bei einer höheren privaten Nutzung, der Gewinn niedriger werden kann. Der 50%-Trick bietet noch weitere Vorteile. Richtig gemacht muss der Verkauf des Fahrzeugs nicht mehr besteuert werden.
Hinweise und Haftungsausschluss
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stelle die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.
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29 сен 2024