Die Bundesregierung plant eine Novellierung des Tierschutzgesetzes. Den entsprechende Gesetzentwurf „zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes“ hat der Bundestag am Donnerstag, 26. September 2024, in erster Lesung beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.
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26 сен 2024