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Der Lohnsteuerhilfeverein Bayern e.V. (Lohi) rät Menschen mit Anspruch auf die Grundrente darüber nachzudenken freiwillig eine Steuererklärung zu machen, weil diese sich vorteilhaft auf die Höhe des Grundrentenzuschlages auswirken kann. Dabei ist ein wenig Eile geboten, weil die Deutsche Rentenversicherung die Finanzdaten bis 31.10.2024 abruft, damit diese bei der nächsten Einkommensanrechnung ab 01.01.2025 vorliegen. Da sollten sich Rentnerinnen und Rentner beeilen und eine Steuererklärung abgeben, so dass der Steuerbescheid noch vor dem 31.10.2024 erlassen wird und dem Finanzbehörden auch tatsächlich Ende Oktober 2024 vorliegt. Grundrentenbezieher haben es mit der Steuererklärung selbst in der Hand die Höhe des zuversteuernden Einkommens zu bestimmen. Je mehr berechtigte Abzüge sie geltend machen, um so niedriger ist das zu versteuernde Einkommen, was sich wiederum positiv auf die Höhe des Grundrentenzuschlages auswirken kann. Die Empfehlung des Lohi-Bayern e.V. können Sie auf dessen Internetseite unter der Rubrik Steuertipps vom 06.08.2024 nachlesen.
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13 сен 2024