Also ich möchte mal den Notar loben. Er hat das sehr gut erklärt in einer großteils sehr gut verständlichen Wortwahl. Da gibts andere Juristen :D Sehr sympathisch 👍
Skurril sich, ohne je eine Freundin gehabt zu haben soetwas anzuschauen. Immerhin bin ich nun für den Fall der Fälle gut vorbereitet. :P Sollte sich das Vermögen einer der Ehepartner während der Ehe signifikant verändern, könnte die "normale" Ehe jedenfalls äußerst risikoreich werden.
@@train-traum-madabouttrains5005 Das ist derzeit noch nicht eindeutig klar. Es soll quasi eine alternative Institution zur Ehe geben. Aber nicht klar wie viele Personen das umfasst, wie es im Falle einer Trennung ausieht, etc...Es werden im Beispiel immer zwei WG Bewohner genannt, ich würde für einen Mitbewohner aber keine Bürgschaft oder Generalvollmacht unterschreiben^^ wenn man sieht was an einer bisherigen Ehe/gleichgeschlechtliche Partnerschaft dranhängt z.B. Unterhaltspflicht, Erbrecht usw
Na besser einen Vertrag abschließen so lange man sich noch verträgt.. „When you see through love‘s illusions there lies a danger. And your perfect lover just looks like a perfect fool.“ (Jackson Browne)
@@Manuel-dz1iq für den Otto Normal Verbraucher ganz bestimmt nicht. Steuerersparnis hast du sowieso nur, wenn einer deutlich mehr verdient. Ansonsten ist das echt nicht die Welt, denn der andere kommt in Steuerklasse 5 und zahlt ab jetzt MEHR Steuern. Wenn du natürlich eine Hausfrau als Ehefrau haben willst, spart man schon was. Aber welche Frau ist das heutzutage noch? Ganz selten.
@@Manuel-dz1iq Das ist leider ein Trugschluss. Auf diesem Kanal wurde das bereits von einem Steuerberater widerlegt. Steuerklassen bringen nur einen Liquiditätsvorteil, aber keinen Steuervorteil. Am Ende des Jahres wird trotzdem vom Finanzamt abgerechnet. Bei Steuerklasse 3 heißt das in der Regel nachzahlen.
Ich verstehe sowieso nicht, wieso die Gütertrennung nicht der Standard der gesetzlichen Regelung ist. Die allermeisten machen doch nur deswegen keinen Ehevertrag, weil sie kein Misstrauen in ihrer Ehe/Beziehung sähen wollen. Auf diese Weise führt doch die Zugewinngemeinschaft nur dazu, dass eine Trennung in manchen Fällen durch diese finanziellen Anreize auch noch gefördert wird, so nach dem Motto: "Mein Partner hat viel Vermögen angehäuft; wenn ich mich jetzt trenne bekomme ich einen neuen, "frischen" Partner und noch Kohle on top. Wunderbar".
Dann bin ich gespannt, wie meine zukünftige Herzdame den Vorschlag einer "Freien Trauung" ohne Standesamt aufnimmt. Die freie Trauung ist rechtlich nicht bindend. ó.ò
@Stephanie Maria Eine kirchliche Trauung ohne standesamtl. Trauung mögen die Kirchen scheinbar nicht so gerne. Wenn so etwas wie Witwenrente, die nach einer standesamtlichen Trauung nicht mehr ausbezahlt wird im Raum steht, scheinen die Kirchen Ausnahmen zu machen.
@@KJ-su4ph Das geht auch höflicher. Ich habe jetzt noch einmal nachgeschaut. Seit dem 1.1.2009 ist das erst möglich. Ich erinnere mich vor vielen Jahren das überprüft zu haben, daher war ich nicht mehr auf dem neuesten Stand. Übrigens betrifft das nur die katholische Kirche. Da ein Großteil der Menschen in Deutschland aber einer anderen Kirche angehören, ist meine Aussage gar nicht so verkehrt.
Die Gebühren gehen nicht linear, sondern werden in Vergütungstabellen geregelt. Der Notar hat ja nicht automatisch mehr Aufwand, wenn man reicher ist. Teurer wird es, weil das Haftungsrisiko des Notars steigt.
@@rheinlandkanal1451 Das ist mir schon bewusst dass es nicht genau 8% sind Aber wovon reden wir dann? 6 oder sogar 7 Prozent? Finde ich immer noch extrem hoch
Ich stelle fest: - eine Ehe verbessert nicht die Qualität der Beziehung - der finanzielle Vorteil durch eine Ehe (Steuerersparnis, höhere Freibeträge usw.) ist vergleichsweise gering - fast jede zweite (!) Ehe wird geschieden, in der Mehrzahl der Fälle geht die Initiative zur Scheidung von der Frau aus - eine Scheidung kann einen Partner (meistens den Mann) finanziell ruinieren - die Kosten für einen Ehevertrag hängen (unverschämterweise) vom Vermögen ab und können mehrere Tausend Euro betragen - ein Ehevertrag kann das Vermögen nicht konsequent schützen, da im Falle der Scheidung kein Partner finanziell benachteiligt werden darf - ein Ehevertrag schützt nur bedingt, da er aufgrund von Fehlern oder Änderungen der Umstände (!), die im Verlauf der Ehe eintreten, für unwirksam erklärt werden kann --> Die Ehe ist ein im 21. Jahrhundert obsoletes Konstrukt, das unter dem Deckmantel besonderer Verbundenheit daherkommt und letztlich nur der finanziellen Absicherung eines Partners (i.d.R. der Frau) dient.
Es gibt keinen Sinn zu heiraten, es sei denn der Mann möchte im Rahmen der Scheidung geschlachtet und finanziell ausgenommen werden. Es ist noch viel schlimmer, als der Notar beschreibt. Beispiel: Der Hauswert / Firmenwert steigt um 100k. Auch wenn der Ehegatte das Geld überhaupt nicht in bar hat, muss er der Ex 50k EUR zahlen. Oft für dies dazu, dass Unternehmen oder Immobilien veräußert / versteigert / liquidiert werden müssen, weil die Ehegattin auscashen will. Frauen sind da eiskalt. Merke: Die Frau die Du heiratest, hat nichts mit der Frau zu tun von der Du Dich scheiden lässt.
Ist ein cooles Video aber die Community ist ja teilweise grenzwertig... Diggi, wenn deine Frau eure gemeinsamen Kinder nicht nur austrägt, sondern auch noch betreut, sparst Du Dir nicht nur die Betreuungskosten, sondern ihr entstehen ziemlich hohe Opportunitätskosten. Die unbezahlte Arbeit für Dich zu übernehmen und deshalb gar nicht/oder nur Teilzeit zu arbeiten, verringert nicht nur das Einkommen, sondern auch die Chancen auf Wiedereinstieg, geschweige denn beruflichen Aufstieg und bedeutet sehr häufig Altersarmut, Frauen sind im Alter häufiger arm als Männer. Spoiler Alert: die 3 oder 4 Jahre, die sie länger leben sind nicht der Hauptgrund. ;) Von dem ideellem Wert, den sie Dir als Vater und deinen Kindern schenkt, die den Luxus haben von einem Elternteil und nicht einer Nanny, die man später nie wieder sieht, aufgezogen zu werden, will ich gar nicht anfangen. Außerdem muss ja sichergestellt werden, dass sie (und du sowieso) die Entscheidung bei dir zu bleiben/sich zu scheiden, frei treffen kann und nicht bei Dir bleiben muss, weil sie finanziell abhängig von Dir ist. Umkehrt gilt das natürlich auch - außer das mit dem Austragen. Der Stress bleibt Männern ja ohnehin erspart.
Und wie genau rechtfertigt das z. B. den Anspruch aus Mieten oder Dividenden von vor der Ehe eingebrachtem Kapital? Und gerade weil man sich grundlos scheiden kann ist das ein Problem. Da kann die Frau oder der Mann fremd gehen, die Familie schädigen und kriegt trotzdem noch Geld. Für mich ist eine Ehe viel Risiko für wenig Gewinn. Gerade wenn man sich die Statistiken anschaut muss einem als objektivem Anleger, der später einmal eine beachtliche Summe an Vermögen haben wird, doch ein Licht aufgehen mMn. Ich dachte immer, dass man mit Gütertrennung alles regeln kann, da dem nicht so ist, hat sich heiraten für mich persönlich erledigt. Der Staat muss sich nicht wundern, dass immer mehr Männer keine Lust auf Familie haben.
Doch, leider. Zugewinnausgleich bedeutet Liquidierung, sofern man das Geld nicht parat hat. Im Video wurde das doch mit dem Beispiel der Immobilie deutlich. Selbst diese musst du liquidieren. Das ist ja deutlich umständlicher als Aktien zu verkaufen.
Der Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Trennungsunterhalt sind Gründe weswegen man als besser verdienende Person nicht heiraten sollte, weil für den Partner ein finanzieller Anreiz geschaffen wird die Ehe vorzeitig zu beenden.
Wir haben (vereinfacht dargestellt) im Ehevertrag die Gütertrennung vereinbart bis zu dem Zeitpunkt, bei dem einer der beiden wegen Kindern daheim bleibt. Dann erfolgt der Wechsel in Zugewinngemeinschaft bis die betreuende Person entweder wieder zu 70% arbeitet oder bis das jüngste Kind 15 Jahre alt ist. Sobald eines der beiden Ereignisse eintritt, erfolgt der Rückwechsel in die Gütertrennung. Erschien uns die fairste Variante und den ersten Wechsel haben wir schon hinter uns. Unser Notar war von dieser Lösung ziemlich angetan :-)
Freut sich der Notar weil ihr dann in einem Kinderafll und einem "Kind ist alt genug" Fall wieder bei ihm Geld lasst, da ihr die Güterwerte (oder wie das heißt) ermitteln müsst? :P edit: Klingt für mich trotzdem nach einer vernünftigen Regelung!
@@SirFleisch Da wir die Regelung im ursprünglichen Vertrag schon drin hatten und sie damit fixiert ist, müssen wir nicht nochmal zum Notar. Wir müssen lediglich zu den jeweiligen Wechselzeitpunkten aufschreiben, wer wieviel Geld/Aktien/Immobilienanteil etc hat, das zweimal ausdrucken, jeder unterschreibt auf beiden Blättern und legt seins zu seiner Ausfertigung des Ehevertrags dazu. Kostet uns also nix zusätzlich. Außer 20 Cent fürs Ausdrucken beim dm... :-D Der Notar fand es nur fachlich sehr interessant, weil so eine dynamische/flexible Regelung wohl fast niemand gleich in die erste Version des Vertrages aufnimmt. :-)
Wirklich fair ist das jetzt auch nicht. Weil derjenige, der zuhause bleibt, dann trotzdem benachteiligt ist. Während der andere Karriere machen kann und sein Gehalt weiter steigt, bleibt der andere (meist die Frau) auf ihrer Stufe stehen und wird das auch im Nachhinein nie aufholen können.
@@danit.7606 Ich schrieb ja "erschien UNS die fairste Variante", also mit unserer speziellen Situation: Mein Gehalt steigt (hoffentlich) tatsächlich weiter, daran wird meine Frau teilhaben, da wir momentan in der Zugewinnphase sind (=Kindererziehung). Meine Frau ist Beamtin, d.h. ihre Besoldungsstufe steigt parallel weiter, auch in der Elternzeit. Eine Stufe ist sie vor wenigen Wochen schon hochgerutscht. Sie wird also nach der Erziehungszeit mit einem höheren Sold weitermachen können. Wäre sie keine Beamtin, hätten wir den Effekt selber bereinigen müssen.
Ist die Frage, ob man, wenn vorher schon Zweifel besteht, überhaupt heiraten sollte. Oder man vorher schon weiß, tief im Inneren, dass es nicht die richtige Partnerin oder Seelenpartnerin ist.
@@AECH_CH Bewusstsein und Menschenkenntnis ist auch nicht schlecht. Wenn ich mich für einen Menschen entscheide, dann fühlt das mein Herz und wird für immer in Liebe mit diesen Menschen verbunden sein. Alles, was wir dann in unserer gemeinsamen Zeit erschaffen und zugewonnen haben, gehört uns beiden sowie geteilt, sollten sich unsere Wege trennen. Zugegeben, ich muss mich stärker damit befassen, wie es z.B. aussieht, wenn VOR der Heirat z.b. ein großes Ungleichgewicht bezüglich Güter und Geld besteht.
@@agnostiker7708 Menschen ändern sich, auch die größte Liebe kann irgendwann mal in Angst/Hass/Gleichgültigkeit umschlagen. Und besonders wenn es ums Geld geht, zeigen sich leider oft häßliche Charaktereigenschaften. Kommt in den besten Familien vor.
Warum sollte jemand auch Anspruch auf die Hälfte von Firmenanteilen haben, nur weil derjenige jemand vermögendes geheiratet hat und sich auch noch von ihm trennt ohne weitere eigene Leistung ?
Antwort: Es gibt keinen sinnvollen Grund außer die romantisierte Lüge der Ehe. Die Realtität vor den Familiengerichten sieht ganz anders aus. Da werden Firmen liquidiert und Immobilien versteigert, weil er den hälftigen Zugewinn nicht zahlen kann. Mit den heutigen Regelungen ist es ein Selbstm*rdkommando zu heiraten. Und Frauen wissen das ganz genau, deshalb wollen sie ja unbedingt die Ehe, das ist die beste Altersabsicherung ever.
super interessantes Video, danke dafür ! habe ich es richtig verstanden, dass Thomas einen Ehevertrag in Frankreich abgeschlossen hat, was auch in D gilt? Sind Eheverträge EU-weit gültig? und herzlichen Glückwünsch zur Eheschließung nachträglich !
Der Rechtsanwalt verdient auch sein Beratungshonorar, wenn er dir ausführlich erklärt, weshalb du keinen Vertrag brauchst. Aber der Notar geht dann leer aus.
Wie werden denn im Fall einer Trennung/Scheidung "Zugewinne" berechnet. Beispiel: Der eine Partner verdient doppelt so viel aber übernimmt zudem alle Fixkosten im Haushalt ( Miete, Nebenkosten, Versicherung, Kfz-Kosten etc.). Werden diese mit den Zugewinnen verrechnet oder kommt es nur darauf an was unter dem Strich rauskommt und dann durch zwei geteilt?
Das wird nicht ausgeglichen. Der andere Partner leistet ja z.B. Arbeit im Haushalt (oder ähnliches), von daher wird davon ausgegangen dass damit alles ausgeglichen ist. Wichtig ist nur was beide bei Eheschließung und bei Scheidung haben.
Am Ende biste immer am Arsch, wenn du deutlich mehr verdient hast. Einfach Ehevertrag machen und Ruhe ist. Vor allem, darf man nicht vergessen. Ein Ehevertrag kommt nur dann zum Tragen, wenn eine Scheidung ins Haus flattert. Also wenn eine/einer oder beide nicht mehr zusammen leben möchte. Bei diesen Paaren ist dann nicht die beste Stimmung und am Ende kann es sehr hässlich werden. Vor allem wenn noch Kinder im Spiel sind. Wenn man glücklich verheiratet bleibt und dann im Alter stirbt zieht man die Option gar nicht erst.
In solchem Fall ist oft Steuerklasse 3+5 , oder? Steuerklasse 5 wurde laufende benachteiligt bei der Abrechnung, damit der 3 mehr Netto bekommt um die Ausgaben im Haushalts zu begleichen.
Der Zugewinnausgleich: eine der Absurditäten der "zivilisierten" Welt und der Grund, warum ich mein zauberhaftes Kätzchen aus Prinzip niemals heiraten werde. :-)
Ohne Zugewinnausgleich wird der Ehepartner, der daheim bleibt, sich um Kinder und Haushalt kümmert von dem anderen Ehepartner abhängig, und kann sich nicht scheiden lassen, ohne zu verarmen - auch wenn der andere Ehepartner gewalttätig wird.
Wie sieht es denn mit staatlich geförderten Rentenformen aus wie z.B. Riesterrente oder eine betriebliche Altersvorsorge? Gilt der Versorgungsausgleich auch hier oder bezieht sich das nur auf die gesetzliche Rente?
Ich hätte eine Frage zu den Buchempfehlungen zu Herr Kommer: Ist es für Einsteiger besser das Buch "Souverän investieren für Einsteiger" zu lesen oder direkt das Buch "Souverän investieren mit Indexfonds und ETFs" ? MfG
Was passiert denn, wenn ein Partner z.B sein Vermögen verliert (z.B. ungünstig investiert) - wird dann auch der Verlust geteilt? Oder nur beim Zugewinn? Z.B Totalverlust bei Cryptos trägt man allein - geht es durch die Decke muss man teilen ?
Du meinst sicher, ob die Schulden im Falle einer Scheidung geteilt werden, auch , wenn sie nur einer zu verantworten hat, zB Spielsucht, oder? Würde mich auch interessieren.
@@lorystb ja bzw der Verlust. Als Beispiel: beide starten mit 100k. Bei der Scheidung hat einer 0, der andere 300k (oder Fall B 150k) auf dem Jeweils eigenen Konto (und durch eigene Entscheidung erzielt). Was passiert dann genau?
@@lorystb Jedem Ehepartner gehört sein Vermögen, auch wenn es negativ ist. Es wird nur der Vermögenszuwachs (=Zugewinn) geteilt, nicht aber die Schulden. Es kann aber sein, dass der Ehepartner aus einem anderen Grund auch haftet, zB. aufgrund einer Bürgschaft oder bei Rückständen aus einem gemeinsamen Vertrag, zB. Mietschulden, wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben.
@@klauskroker3925 Zugewinn ist jeweils der Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt. Haben beide einen Zugewinn, wird nur der Überschuss ausgeglichen. In deinem Beispiel hat der eine keinen Überschuss und der andere 200k, die werden durch zwei geteilt.
Ab 60 entwickelt sich nichts mehr? Sag das mal Onkel Warren, der 99% seines Vermögens nach 60 gemacht hat. Selbst wenn man ab 60 keine Ver-100-fachung mehr hinbekommt, sondern nur noch eine Ver-10-fachung, sind das immer noch 90% des Vermögens. Auch bei einem Faktor von lediglich ver-5-fachen sind es noch 80% des Vermögens als Zugewinn. Der Schnitt ist immerhin eine Verdopplung alle 10 Jahre beim breiten Aktienmarkt.
Was passiert denn, wenn ich mit Schulden in die ehe starte? Beispiel A: ich hab 50t schulden durch mein Studium mein Partner/Partnerin beispielsweise 0 (und bleibt dabei) ab welchem Zeitpunkt muss ich im scheidungsfall was ausgleichen? Ab +1€? Beispiel B: ich wieder -50t €, meine Partnerin wieder 0, diesmal erwirtschaften wir beide je 30t €, muss hier überhaupt jemand was ausgleichen? Beispiel C: ich finanziere eine Immobilie vor Eheschließung hab 500t € Kredit und entsprechende Immobilie. Der Partner wieder 0€. Sofern die Immobilie ihren wert nicht verändert muss nie was ausgeglichen werden? Was wenn die Immobilie auf einmal 600t € wert ist aber noch Restschuld behaftet? Pech gehabt und ich muss erneut 50t € Kredit aufnehmen um den Partner auszubezahlen?
Cooles Interview, danke dafür. Mir hätte gut gefallen wenn ihr auch noch etwas über Aktien oder sonstige Investments z.B. zur Schließung der Rentenlücke oder zur Erreichung der finanziellen Freiheit gesprochen hättet. Ich nehme aber mit, dass man in beiden Fällen versuchen sollte das vertraglich zu regeln. 20-30 Jahre hart sparen um sich dann die Hälfte bei der Scheidung abknöpfen zu lassen klingt nach keiner schönen Perspektive. Meistens hat ja jeder noch sein eigenes Einkommen und der eine spart, der andere vielleicht nicht, auch wenn Er/Sie die Möglichkeit dazu hätte.
Im Endeffekt wird im Falle der Scheidung der reichere Ehepartner und der, der sich um die finanzielle Zukunft gekümmert hat, bestraft. Egal ob mit oder ohne Ehevertrag.
Wenn z.b. meine Aktien gestiegen sind, müsste man ohne Ehevertrag diesen Zugewinn aufteilen. Aber auf Kursgewinne müsste ich Steuern zahlen. Würde man da nicht schlechter da stehen oder werden Steuern berücksichtigt? Beispiel: Anfang Ehe 100 k, Ende Ehe 200k (ohne Nachkäufe). Laut Theorie müsste ich 50k ihr abgegeben, aber wenn ich alles verkaufe, habe ich nur noch ~174k und und nicht 200k, wenn ich dann 50k abgebe, stehe ich schlechter als sie da.
Dann schenkst deinen Papa oder Mama bis zum Maximalbetrag - machst es flüssig - stellst dir nen neuwagen vor die Tür auf deinen Namen und schwup bist zum Termin wieder auf 100k nach Steuer :D
@@sozialbetreuer nette Idee, aber beides wird nicht klappen. Die Schenkung an Verwandte kann bis 10 Jahre nach der Schenkung noch herangezogen werden. Ebenso dürfte der Neuwagen dein Endvermögen (eben um den Wert des Wagens) erhöhen, schließlich hattest du diesen am Anfang der Ehe noch nicht. Aussichtsreicher dürfte in diesem Fall das verprassen des Geld in Bordells, Glückspiel etc. sein, hier gibt es keine Grenzen. Natürlich noch vor Zustellung des Scheidungsantrages.
1. Wie sieht es mit dem Thema Sippenwidrigkeit aus, wenn finanzielle Ungleichgewichte bestehen 2. Unterhaltszahlungen/-ansprüche werden sicher den Ehevertrag aushebeln, siehe Punkt 1 3. Es ist ja meist kein gemeinsames Einkommen, sondern das Einkommen jeweils eines Partners (und des anderen). Wenn da der Steuerfreibetrag überschritten ist, sind das doch Schenkungen - welche versteuert werden müssen!! Bsp. Mann bezahlt Frau aus seinem Einkommen heraus den Porsche. Alles okay, da Schenkungsfreibetrag. Ab dem 5. Porsche fällt Schenkungssteuer an?
Das erinnert mich an diesen Funk-RU-vid-Kanal, ich glaube das war Browserballet, die haben das mit dem Heiraten zum Steuersparen und mir Ehevertrag richtig unromantisch parodiert.
Hi Thomas, ein interessanter Punkt für mich wurde nicht speziell behandelt. Wie verhält es sich Kryptos die stark volatil sind? Wenn man mehrere Millionen in Bitcoin hält, hier ist der Zugriff ja auch nicht ohne weiteres möglich. Muss das am Anfang entweder ausgeschlossen werden? Was ist wenn ich Bitcoins habe, diese nicht ausschließe und bei trade und am Ende alles verprasst habe?
Egal wie es aussieht, immer Ehevertrag. Ich sehe es nicht ein nach einer Trennung die Frau zu finanzieren. Die wollen ja schließlich auch Gleichberechtigung? oder hört es beim Geld mit Gleichberechtigung auf?
Mein Wohlstand behalte ich Gott sei Dank bei. Aber wie oft passiert den sowas mit dem Erbe und Lottogewinn? Reiche Heiraten nicht bzw. legen als erste einen Ehevertrag vor.
Kann man das denn im Nachhinein noch regeln? Also wenn ich später Ein Firma gründen will, bin aber bereits verheiratet? Wird das dann immer als Zugewinn gehandhabt?
Einen Ehevertrag kannst du jederzeit auch während der Ehe abschließen. Deine Frau muss halt nur einverstanden sein. Schwieriger wird es aber wenn die Frau bereits schwanger ist oder ihr schon ein Kind habt. Dann besteht nämlich ein Abhängigkeitsverhältnis und der Vertrag ist anfechtbar und fast immer nichtig, wenn irgendetwas auch nur ansatzweise zu Ungunsten deiner Frau geht.
Jain, jeder wechsel in die Gütertrennung würden den Zugewinnausgleich auslösen, du kannst (solange die regeln nicht sittenwidrig sind) aber vorher einen Ehevertrag aufsetzten der den Zugewinnausgleich in der höhe limitiert.
Warum hängen die Kosten eines Ehevertrages vom Vermögen ab? Vielmehr sollte es von der Komplexität des Falles abhängen. Wenn jemand nur ETFs, Aktien und Cash hat, kann dies ja wohl kaum sehr komplex sein. Einem Notar 0.8% des gesamten gemeinsamen (!) Vermögens zu bezahlen ist purer Wucher.
Du kannst ja gern gegen die Notargebürenverordnung wegen Unverhältnismäßikeit klagen. Die Kosten sind nun einmal gesetzlich geregelt und da kann auch der Notar nichts dafür.
Wir haben den Ehevertrag kurz vor der Scheidung abgeschlossen. Er bekam seine Eigentumswohnung, die Firma, seine Altersversorge und die Hälfte des Barvermögens, ich das Haus, meine Altersvorsorge und die andere Hälfte des Barvermögens. Und alle waren zufrieden.
Das wichtigste was geregelt gehört ist wo die Kinder leben werden. Da lieber Männer das richtige machen und nicht die Kinder den Frauen überlassen. Wer die Scheidung will geht ohne Kinder. Wer betrügt geht ohne Kinder. Damit klar ist wer die Ehe aufgibt auch der sein soll der zahlt
Ehevertrag lohnt sich meist, für den vermögenden Ehegatten. Kurz, der der das Geld hat hat in Deutschland sehr viele Möglichkeiten unterlegenen Partner zu verarschen. Meist sind es Männer, die einen Ehevertrag wünschen😢 Es geht doch nur darum, den anderen nichts zu geben, es geht doch nur um Vorteile für den überlebenden Partner.
Du musst dich entscheiden. Dafür oder dagegen. Entscheiden musst du also IMMER Ohne Ehevertrag hat der "ärmere" Partner einen unfairen Vorteil. Mit Ehevertrag kann man es fairer aufteilen.
@@oevers hahaha war einfach ein hypothetisches Gespräch wo eine Freundin meinte sie würde einen Ehevertrag wollen wenn sie mal heiratet. ich hatte den Einwand, dass das vermutlich nicht viel bringt und man sich da genau informieren sollte ob es denn auch wirklich das Vermögen schützt und heute kommt dieses Video 😁
Kann man einen Ehevertrag eigentlich auch bei schon bestehender Ehe schließen oder muss dieser ab Beginn gelten? Wenn ersteres: Was passiert mit dem Zeitraum der Ehe während man keinen Vertrag hatte?
Nein, der kann auch später geschlossen werden. Den zweiten Punkt kann ich dir nicht mit Sicherheit beantworten. Theoretisch sollten aber auch rückwirkende Abmachungen möglich sein.
@@kathinka8587 Allerdings muss der unverheiratete Partner wesentlich mehr Erbschaftssteuer zahlen, weil die Freibeträge geringer sind, da kann ein Haus auch weg sein. Besser ist da ein Ehevertrag mit der eigenen Absicherung im Scheidungsfall, aber im Todesfall wird "normal" vererbt
@@cordialis7464 Kann tatsächlich bei ausländischen Ehepartner schwierig werden, UK z.b. interessiert sich herzlich wenig für deutsche Eheverträge mischt sich aber ein wenn ein Partner UK aus der UK kommt ("Aus UK kommen" ist nicht nur UK Staatsbürger)
@@cordialis7464 Man darf sich vom Staatsapparat NIEMALS durch Steuern oder andere unfaire Mittel zur Unterzeichnung einer standesamtlich beurkundeten Ehe verleiten lassen. Die Ehe ist eines der letzten Relikte aus absolutistischer Zeit, welches es im 3.ten Jahrtausend zu verachten und ächten gilt. Das Zusammensein von Menschen und deren Zugehörigkeit ist Privatsache, und darf niemals mehr in die Restriktion anderer, fremder und gewaltausübender Hände gelangen.Staaten, welche so handeln, können niemals demokratisch sein.......
@@martinbecker1844 Deine Meinung, ich bleib aber beim Grundgesetz Art. 6, im Sinne der Sozialsubsidiarität. Aber es steht dir ja frei, auf eine (standesamtliche) Ehe zu verzichten ^^
22:07 hier hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen. Nicht der Reichere zahlt dem Ärmeren bei der Scheidung den Zugewinnausgleich, sondern der mit dem höheren Zugewinn zahlt dem mit dem geringeren Zugewinn den Zugewinnausgleich.