Durch einen Antrag. Die Erziehungsberechtigten stellen einen Antrag bei der Schule auf Wechsel des Schulortes. Die Frage ist eher, ob der diagnostizierte sonderpädagogische Förderbedarf behalten werden soll und ob in der allgemeinen Schule auch eine sonderpädagogische Unterstützung benötigt wird oder nicht. Diese Fragen müssen mit der aufnehmenden Schule geklärt werden. Am Ende entscheidet über den Schulort die Schulverwaltung, aber auf den Elternwunsch ist in den meisten Bundesländern explizit zu achten. Der erste Ansprechpartner ist die eigene Schule, wenn man dort nicht gut beraten wird oder sich nicht gut beraten fühlt, gibt es staatliche Schulberatungsstellen und meist auch Stellen für Inklusion. Diese Stellen haben die Aufgaben die Vor- und Nachteile in Inklusion und Förderschulen aufzuzeigen, damit eine freie Entscheidung zwischen verschiedenen Schulorten oder Maßnahmen möglich ist.