@@ChiHarou Schon. Ich sag auch nicht, dass es falsch ist, dass die Frauen bestraft wurden, hauptsächlich wegen der Lüge vor Gericht, nicht wegen dem was sie getan haben füreinander. Aber die Strafe des Täters, auch mit verminderter schuldfähigkeit, ist lachhaft dagegen. Insbesondere wenn die Rahmenbedingungen seiner Therapieauflagen völlig offenbleiben.
@@FeuerblutRM Ich kann mir vorstellen das der Täter genau weiß das er Mist gebaut hat und es ihm leid tut. Die Mutter kann einem ja tatsächlich das ganze Leben versauen wenn man nichts dagegen tut. Für einige Fälle hier würde ich mir auch wünschen das sie näher auf die Bedingungen eingehen würden, aber die Serie ist ja schon älter. Noch mal zu den Frauen: ich sehe das so das wenn man jemanden beschützen will, hilft man dabei sie zur Polizei zu bringen und tut aktiv etwas dafür das sie länger bleiben kann. So was zu tun und zu hoffen das nichts schiefgeht, geht oft nach hinten los und nicht nur dass das Opfer bestraft worden ist, es macht auch keinen guten Eindruck wenn sie weiter in Deutschland bleiben will. Das traurige ist dass das Opfer ja NICHTS getan hat. Deswegen ich Carmen eher verurteile und ihre Strafe durchaus für angebracht halte. Es ist eben traurig das sie sie nicht wirklich geschützt hat...
Das war echt eine spannende Folge. Dass der Angeklagte geistig abnorm und unzurechnungsfähig ist, habe ich mir von Anfang an gedacht. Aber ich dachte zwischendurch sogar kurz, dass er unschuldig ist, als diese ausländische Frau raufgerufen wurde, aber dass das alles so verzwickt ist, ist schon ziemlich nice.
Im Normalfall würde der Prozess wahrscheinlich unterbrochen werden, bis entweder der eigentliche Gutachter wieder gesund ist, oder ein neuer bestellt wurde, der dessen Arbeit fortsetzt.
@@anonakkor9503 Die "Sicherheitskräfte" die bei Gericht arbeiten, sind keine Polizisten sondern Justizbeamte. Das sind einfach zwei unterschiedliche Berufe.
15:55 Ich find das echt klasse, anscheinend sind die Skripte jedes mal vom gleichen schlechten Texter... in fast jeder Folge wird irgendwer „hingehangen“ - sowas mag vll. in Bayern regulärer Sprachgebrauch sein, aber auch sonst nirgendwo!
Was hat der ganze Fall jetzt damit zu tun das seine Mutter ihn Lange Gestillt hat? Oder das er bei der Mutter mit 12 noch im Bett geschlafen hat? Ich hab auch noch ab und zu als ich 12 war bei meiner Mutter im Bett geschlafen.
Aber wieso sagt die Anwältin zu der einen Frau das sie eine Anzeige Bekommt wegen Falscher Verdächtigung? Der Mann hat die Frau doch mit dem Messer Bedroht das stimmt doch. Und das zum schluss versteh ich auch nicht. Ob der Mann jetzt der oder der Anderen Frau das angetan hat ist doch eigentlich völlig egal.
@@nothanks4042 Doch natürlich hat er sie begangen. Zwar nicht bei der einen Frau sondern bei der Anderen. Zumindest hätten sie ihn nicht Freisprechen dürfen. Ja jetzt wird er Freisprechen und wartet auf seine neue Verhandlung, und in der Zeit kann er ja noch einer Frau was antun. Wer weiß das schon was in solchen Leuten vorgeht.
@@nothanks4042 Ja das stimmt schon.nur wenn dir ihn jetzt wieder Laufen lassen. Wer garantiert das er es bis zur seiner nächsten Verhandlung nicht wieder tut? Sie müssen ihn ja nicht gleich ins Gefängnis stecken. Aber sie sollten ihn dann wenigstens überwachen.
Kommt immer wie häufiger vor, dass Täter nur vermindert Schuldfähig oder sogar Schuldunfähig sind. Weiss jemand wie hoch die Höchststrafe für Totschalg oder Mord im schuldunfähigen Zustand respektive verminderter Schuldfähigkeit ist? Je nach schwere der Krankheiten, kann die Strafzumessung 25/50/75% der Strafe reduzieren. Ist das bei euch auch so?
Im deutschen Strafrecht ist es so, daß bei Schuldunfähigkeit nach § 20 eine Bestrafung ausgeschlossen ist und im Fall von verminderter Schuldfähigkeit nach § 21 die Strafe gemildert werden kann. In beiden Fällen kann jedoch im Gegenzug die Einweisung in eine psychiatrische Klinik angeordnet werden, wenn von dem Betroffenen eine gemeine Gefahr ausgeht.
@@sergiogoycochea9194 und nach welchem Schema wird den bei euch die Strafe in der Strafzumessung gesenkt bei verminderter Schuldfähigkeit. Es kommt ja auch immer auf den Schwerengrad der verminderter Schuldfähigkeit an. Wie stark war der Täter während seiner Tatbegehung in seiner Krankheit beeinträchtigt. Kann bei Euch auch die Strafe zu 1/4 /1/3 2/3 gesenkt werden.
@@renatomeier175: Also die Strafe um einen bestimmten Bruchteil zu senken, ist nicht vorgesehen. Bei Strafmilderung, egal ob wegen verminderter Schuldfähigkeit, bloßem Versuch oder Beihilfe werden sowohl das Mindestmaß als auch das Höchstmaß ermäßigt. Bei lebenslanger Freiheitsstrafe liegt das Strafmaß dann zwischen 3 und 15 Jahren. Bei zeitiger Freiheitsstrafe beträgt das Mindestmaß im Fall eines regulären Mindestmaßes von 10 oder 5 Jahren 2 Jahre, bei 5 oder 2 Jahren 6 Monate, bei einem Jahr drei Monate. Das Höchstmaß ermäßigt sich auf drei Viertel des gesetzlichen Höchstmaßes. Beispiel Totschlag: Normaler Strafrahmen liegt zwischen 5 und 15 Jahren. Bei Strafmilderung zwischen 2 Jahren und 11 Jahren und 3 Monaten. Das konkrete Strafmaß hängt vom Einzelfall ab.