@@henryt8552 abgemacht ist abgemacht, aber ehre und loyalität ist ja heutztage nichtmehr gegeben, genau wegen solchen leuten wie dir wird die welt immer falscher und eckelhafter einfach nur traurig wie manche leute denken
@@julsoberhauser4417 du kannst auch f&f schicken, dann pp anrufen und stornieren das es ein fehler war Kriegste dein geld zurück So wurden schon welche gescammed also f&f vorsichtig sein
sorry für die störung aber ich will das mobbing weltweit für immer beenden. ich stotter heftig und mache trotzdem videos. hoffentlich bewirkt das was. schöne grüße meine liebe fak
Ist juristisch strafbar. Es wurde ein mündlicher Kaufvertrag geschlossen und die Bezahlung von 290€ wurde getätigt, jedoch wurde die Leistung (Die Hand runter zu nehmen) nicht erbracht. Ich weiß dass es nur ein „Spiel“ ist, trotzdem gelten dort juristische Paragraphen
am schlausten wär gewesen, dass der erste der rausgeht 290 von einem bekommt, der der dem die 290 gegeben hat dann als nächstes rausgeht und vom nächsten dann 580 bekommt und so weiter, dann kann niemand snitchen
war so klar das der der von ehrlichkeit redet am ende snitched... falls er das durchzieht, bitte gib dem ehrenmann der das geld überwiesen hat auch was ...
Mal ganz abgesehen davon, dass auch ein mündlicher Vertrag bindend ist hätt ich dem Kollegen direkt erstmal eine gezogen, dann kann er sich für die 300 Tacken ne neue Kauleiste holen. Was zur Hölle geht da denn ab
Digga wenn der Typ am Ende den Schuh bekommt und ich der wäre der 870€ oder so bezahlt hat, würde der Typ sich wünschen es nicht getan zu haben was ein Hund wenn der das ernst meint
Ich hätte gewartet bis er den anderen beiden die 290€ geschickt hat und dann 500€ verlangt. Entweder er überweist mir die 500€ oder er hat 580€ bezahlt und verliert evtl. -Easy
Das Geld ist nicht geschenkt ne. Es gab die Abmachung dass er die Hand runter nimmt und dann macht er das nicht. Holt er sich das Geld halt juristisch zurück.
Die haben einen mündlichen Vertrag geschlossen. Er muss ihm den Schuh gönnen. Das Geld zu behalten wäre eine unrechtmäßige Bereicherung nach §253 Abs. 1 StGb
@@hartzvier2588 warum denn nicht ein Mündlicher Vertrag ist meistens schwierig da kein Beweis vorhanden ist hier aber schon. Somit wurde der Vertrag gebrochen und der, der die anderen ausbezahlt hat kann Schadensersatz geltend machen