So viel ich weiß ging es im Fall Becker nicht darum, dass er noch Wohneigentum (ich wusste bis dato gar nicht, dass es nur ein Zimmer bei seiner Schwester war) in Deutschland hatte, sondern darum, dass man ihm nachweisen konnte ,sich länger als 183 Tage in Deutschland aufgehalten zu haben und deshalb war er in Deutschland steuerpflichtig.
Nein, es ging primär um den Wohnsitz, den er dem Finanzamt verschwiegen hatte. Dazu soll er seine Schwester um einen Gefallen gebeten haben. Sie möge ihm doch ihre Münchner Dachgeschosswohnung überlassen. Selbstverständlich würde er dann mit einem eigenen Schlüssel jederzeit freien Zugang zu dieser Unterkunft haben. Möglicherweise war sich seine Schwester kaum der Tragweite der damit einhergehenden potentiellen steuerrechtlichen Konsequenzen einer solchen Gefälligkeit bewusst, als sie ihm diesen Wunsch erfüllte. Jedenfalls war Boris Becker somit also doch wieder in Deutschland ansässig, denn die Wohnung in München, zu der er jetzt über die sogenannte Schlüsselgewalt verfügte, war nun sein neuer Wohnsitz in Deutschland.
@@PerspektiveAusland Ich denke, Boris Beckers Hauptproblem bestand darin nicht nachweisen zu können, dass er länger als 183 Tage im Jahr in Monaco gelebt hat. Der Otto-Normal-Verbraucher, der sich irgendwo - sagen wir mal in Thailand - niederlässt, hat gar nicht die Zeit und das Geld ständig nach Deutschland zu reisen. Wird also den größten Teil des Jahres an seinem neuen Wohnort verweilen. Wenn derjenige dann für ein oder zwei Monate sich in Deutschland in seiner Eigentumswohnung aufhält wird das Finanzamt es schwer haben ihm das als Lebensmittelpunkt auszulegen. Anders sieht das bei Leuten aus, die ständig reisen. Übrigens: Boris Beckers "Zimmer" bei seiner Schwester, bestand aus dem oberen Geschoß mit einer Wohnfläche von 203 qm in einem Haus, das seiner Schwester gehörte .
Also ich habe mein Haus nicht mehr bewohnt und meinen Wohnsitz abgemeldet. Mein Lebensmittelpunkt ist in Ungarn. Ich habe meine Ungarische Lebenspartnerin kennengelernt und will den Rest meines Lebens mit ihr zusammen in Ungarn leben. Dafür reicht meine Rente. Mein Reihenhaus habe ich inzwischen meinen Drei Söhnen gemeinsam geschenkt und damit einem späteren Erbschaftsstreit vorgebeugt. Meine Rente reicht nicht um mein Haus in Deutschland zu unterhalten und davon zu Leben. Ich bin inzwischen in Ungarn gemeldet, habe eine Wohnsitzkarte, eine Steuerkarte, eine Krankenkassenkarte. Damit bin ich komplett in Ungarn wie ein einheimischer auch steuerpflichtig, d.h. Einkommen aus Renten sind in Ungarn Einkommensteuerfrei.
ich reise seit 20 jahren um die welt.mein 3 familienhaus ist vermietet.kein mensch weiss wo ich gerade bin und wie lange ich weg bleibe.steuern zahl ich ein paar euro aus mieteinnahmen in D.
Bin rentnerin und beziehe uber 90 Prozent meines Welteinkommens aus Deutschland.damit könnte ich unbeschrankte Steuerpflicht beantragen und somit gilt der Grundfreibetrag was in.meinem Fall bedeutet dass ich keine steuer zahle , da mein Einkommen zu niedrig ist . natürlich muss ich die Steuererklärung machen ..
@@mov_ax_200hNein. Wenn man nicht in D wohnt . Flatrate 25% vom ersten EUR . Absetzen kann man fast auch nix. DAS ist die Strafe fürs auswandern und dafür das man den Export aus Deutschland aktiv abtreibt. Finde den Fehler
Sehr interessant. Du hast tatsächlich eine freistehende Wohnung in D, arbeitest und zahlst dabei Einkommensteuer in CH? Wie lange schon so und hat sich das dt. Finanzamt noch nie bei dir gemeldet? Hast du noch irgendwelche Einnahmen (Zinsen etc) in D, die du in der Steuererklärung angibst? Danke!
@@frunsebischkek1050 ich habe ein EFH in Deutschland, wo ich gemeldet bin und eine Mietswohnung in der Schweiz, bin beschränkt steuerpflichtig in Deutschland und zahle meine Steuern ausschließlich in der Schweiz. Meine Immobilie steht leer. Mache auch keine Erklärung in Deutschland. Lebe seit 2009 in der Schweiz und gemeldet in Deutschland so seit 5 Jahren.
Anders gefragt: Wenn ich meinen Immobilienbesitz in Deutschland verkaufe...und dafür im Ausland etwas kaufe, bin ich dann safe? Und was ist mit den Bankkonten??? Müsste man die auch komplett aufgeben??? Danke vorab für eine eventuelle Antwort!
@@jochenpieper6384 welche Banken neben DKB Wise und Revolut hast du? Und in welches Land bist du ausgewandert? Ich kenne nur die 3 Banken die nicht kündigen sobald man die neue Adresse hinterlegt
Wenn ich 9 Monate im EU-Ausland leben würde, weil ich dort meinen Hauptbetrieb habe, und zur Erntezeit für 3 Monate zum Winzerhof zurückkehren würde, auf welchem mein Bruder dauerhaft lebt, wie einigt man sich mit dem Finanzamt, wenn der Betrieb mir hälftig gehört, hinsichtlich des Gesamteinkommens ?
Ein Freund von mir, Fachanwalt für Steuerrecht, hat mal für einen Mandanten mit Wohnorten in Dtl. und Fra mit den beiden Finanzämtern geklärt, wo der StPfl ansässig sei. Die beiden Ämter haben miteinander gefeilscht auf dem Niveau von Strohhalmziehen. Relevant war da weniger der konkrete Steuerpflichtige, sondern wie viele Steuerpflichtige das eine Amt bisher bekommen hat und wieviele das andere. So eine Einigung will man nicht, weil man dadurch die Gestaltungsmöglichkeiten aus der Hand gibt. Generell gibt es bei einer ausländischen Saisonarbeitskraft, die an dem Betrieb beteiligt ist, mehrere (min. 4) Gestaltungsmöglichkeiten.
@franzengel3806, das stimmt so nicht! § 1 Abs. 1 EStG: Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Es zählt also, wo man (oder der Ehepartner mit Kindern) lebt! Das ist das Grundprinzip, von dem dann für einzelne Steuerarten abgewichen wird, sowie die DBAs, die dem EStG vorgehen. Mit gewöhnlichem Aufenthalt und einziger Betriebsstätte in Rumänien könnte ich als Selbständiger 100% meiner Einkünfte mit deutschen Kunden machen und würde gem. dt.-rum. DBA nur in Rumänien versteuern (mit 10% statt mit 3x+%).
@franzengel3806, so einfach ist die Sache nicht. Es gibt "perpetual traveler", die in keinem Land lange genug leben, um dort eine Besteuerung wegen Ansässigkeit auszulösen. Christoph Heuermann dürfte der bekannteste deutsche Vertreter dieser Spezies sein. Bei solchen Fällen kann für Deutsche 10 Jahre lang die erweitert beschränkte Steuerpflicht für Erträge aus Deutschland wegen der Fiktion einer deutschen Betriebsstätte gelten. Wenn man selbst 200 Tage im Jahr im Ausland lebt, aber der Ehepartner mit Kindern in Deutschland lebt, dann ist man obwohl hauptsächlich im Ausland lebend üblicherweise (OECD Muster-DBA) voll in der deutschen Steuerpflicht. Bei unselbstständiger Arbeit sagt exemplarisch das dt.-rum. DBA in Art. 15: "Vorbehaltlich [...] können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden." Vermutlich ist das dt.-schweizerische DBA ähnlich weswegen Deine in der Schweiz ausübte Arbeit trotz deutschem Wohnort in der Schweiz besteuert wurde. Hättest Du von Deutschland aus remote für ein Schweizer Unternehmen gearbeitet, dann wärst Du voll im deutschen System gewesen. In meinem Fall arbeite ich als selbstständiger ITler mit gewöhnlichem Aufenthalt und einziger Betriebsstätte in Rumänien für Kunden, die überwiegend in Deutschland sind. Der Großteil meiner Einkünfte kommt also aus Deutschland und ich bin immer wieder auch vorübergehend bei Kunden in Deutschland vor Ort. Wegen des dt.-rum. DBAs (und ähnlicher sozialversicherungsrechtl. Regeln) bin ich aber alleinig im rumänischen System und zahle 10% ESt in Rumänien und 0% in Deutschland. Würde mein fiktiver Ehepartner mit unseren fiktiven Kindern nach Deutschland ziehen und dort Wohnraum für die Familie anmieten, dann würde ich, obwohl weiterhin in Rumänien, durch die umgezogene Familie steuerrechtlich ins deutsche System rutschen, sozialversicherungsrechtlich vielleicht auch, das habe ich noch nicht durchgespielt.
Es ist dumm, sich in Deutschland der Steuer zu entziehen. Ich lebe schon seit 35 Jahren in Brasilien, hab seit ewigen Zeiten auch die Doppelstaatsbuergerschaft, mache aber trotzdem jedes Jahr in Deutschland meine Steuererklaerung. Als Selbstaendiger kann ich da ganz legal, durch die unterschiedlichen Abschreibungs- und Rueckstellungsmoeglichkeiten der beiden Laender, nicht nur Steuern sparen sonden auch steuerfrei Vermoegenswerte aufbauen und das ist wichtig... absolut legal... illegales mach ich generell nicht... nicht weil ich ein so moralischer Mensch bin, sondern weil man langfristig da echt Aerger bekommen kann und massiv Vermoegen auch wieder verlieren kann. Gruss aus Brasilien
Und wenn ich eine Mini-Wohnung in Deutschland und eine Mini- Wohnung in Baltikum kaufe, muss ich dann fuer zwei Staaten Steuer zahlen? ich weiss nicht, wo ich in der Zukunft leben werde, da ich insgesamt 30 Jahre je Land gelebt habe. Für eine endgültige Entscheidung brauche ich Zeit, um zu verstehen, ob ich in meinem Geburtsland ab Beginn der Rente endgültig saessig werde. Es kann sein, dass ich doch zurück nach Deutschland möchte, hier ist viel Wärme. Was tun praktisch?
Vorsicht! Wer gleichzeitig einen Wohnsitz im Inland und einen Wohnsitz im Ausland hat, der kann wenn's blöd läuft in beiden Ländern voll steuerpflichtig werden. In der Regel gibt es aber ein Doppelbesteuerungsabkommen, das einem der beiden Länder das Besteuerungsrecht zuweist ... und wenn dieses Besteuerungsrecht an das andere Land geht, dann greift in diesem Moment des steuerlichen Wegzugs die deutsche Wegzugsbesteuerung.
@@jayfraxteaGeht noch schlimmer da wird noch der Progressionsvorbehalt zuschlagen. Bzw. Wenn die Steuerlast im Ausland geringer ist wird noch nachversteuert
@@hugohabicht9957, rechnerisch ist der Progressionsvorbehalt für die nicht ausgenommenen Einkünfte weniger schlimm als wenn es gar kein DBA gäbe und der Steuerpflichtige in beiden Ländern potentiell sein Welteinkommen voll versteuern müsste. Sofern es ein DBA gibt hast Du mit dem Progressionsvorbehalt recht: stellen wir uns vor, ein Steuerpflichtiger lebt und erwirtschaftet in einem ausländischen Staat mit DBA mit gewerblicher Arbeit 200.000€ und in Deutschland mit Vermietung 12.000€. Wenn der DBA eine Freistellung mit Progression vorsieht, dann werden die 200.000€ im Ausland versteuert und die 12.000€ in Dtl., aber das dt. FA verlangt wegen der Progression, die auf das Welteinkommen gerechnet wird, nicht 14% ESt sondern um die 42%. Was für ein bestimmtes Land gilt ist im jeweiligen DBA nachzulesen. Generell wird man davon ausgehen müssen, dass so eine Progressionsregel über die beschränkte Steuerpflicht bei Einkünften aus Immobilien auch ohne dt. Wohn-/Aufenthaltsort gilt! Zinshäuser in Dtl. aufbauen und dann nach Zypern auswandern um dort weniger Steuern zu zahlen funktioniert demnach vermutlich nicht.
Genau, entweder will man mit allen Konsequenzen im Ausland oder in Deutschland steuerpflichtig sein. Darüber sollte man sich rechtzeitig klar sein. @@jayfraxtea
@@ralfwindte5986, "entweder oder" ist nicht, denn wie gesagt gibt es die beschränkte Steuerpflicht und auch andere Fälle (z.B. Erbschaften), bei denen ein im Ausland Lebender eben doch in die deutsche Steuerpflicht rutscht. Das einzige wo man selbst sauber über "entweder oder" gestalten kann ist die unbeschränkte Steuerpflicht, die man durch echten Wegzug und Wohnort/gewöhnlichen Aufenthalt/Betriebsstätte/Ort der gew. Geschäftsführung selbst bestimme kann. Wer die Programme linker Parteien in Deutschland liest, der weiß dass diese danach trachten, Deutsche auch nach einem Wegzug weiter unbeschränkt zur Kasse zu bitten, aber das wird so bald nicht kommen.
Frage zum angesprochenen Gerichtsurteil, wo einer keinen Wohnsitz bei einer vorhandenen Wohnung/Haus in D hat und dauerhaft, länger als 1 Jahr im Ausland lebt. Ist so etwas mit dem zuständigen Finanzamt zu klären? Bzw. muss das Finanzamt in Kenntnis gesetzt werden, wenn man ins Ausland zieht und doch noch eine Wohnung im Land behält? Verstehe ich es richtig, dass das Urteil die Einkommensbesteuerung in D (ausländischer Lohn) auf Dauer des ausländischen Beschäftigungsverhältnisses ausschließt? Wie ist es mit Zinseinnahmen, die den Sparerfreibetrag übersteigen? DANKE!
Nicht mit dem Finanzamt klären, sondern am besten mit deinem Steuerberater. Es kommt eben auf das Gesamtbild an. Wohnung macht noch keinen Wohnsitz. Das einfachste ist daher, die Wohnung zu vermieten. Dann ganz sicher kein Wohnsitz.
Das heisst, ich kann mich offiziell abmelden, aber müsste theoretisch meine Mietwohnung nicht kündigen? Ich kann meinen Vermieter fragen, ob ich die Mietwohnung offiziell untervermieten kann? Und wenn ja, dann würde mir das auch später keine steuerlichen Probleme machen? Wie sicher ist das? Oder gibt es noch ein Riskio?
Gerichtsurteile ..soso..und sind sie unterschrieben mit vor und nachname also voll rechtskräftig und somit haftend? Wie soll die verfassung heissen auf die die robenträger und BAR anhänger schwören uns sog. Vereidigt sein sollen ???
Was ist wenn ich soviel Vermögen in Deutschland habe welches schon versteuert ist, also ich nicht mehr Steuerpflichtig bin? Wie ist es dann mit Wohneigentum in Deutschland wenn ich auswandere ?
Interessanter Beitrag.Was nicht angesprochen wird ist Folgendes: Wie erreiche ich es,dass ich -nach meinem Wegzug ins EU-Ausland - in Deutschland unbegrenzt steuerpflichtig BLEIBE? Ist zum Beispiel wichtig für Rentner und Pensionäre,welche in Deutschland Renten oder Pensionen beziehen.
Naja, entweder zahle ich Steuern in D oder im Ausland. Ich bin sicher, dass D mit jedem EU-Land Doppelsteuerabkommen abgeschlossen hat. Da muss man einen Experten zuziehen (entweder in D oder im Ausland), der einem die Steuersache optimal regelt. Wenn das einmal aufgegleist ist (und das kostet für Leute mit Normalbedingungen nicht mehr als ein paar hundert Euro), dann kann man es allenfalls in Zukunft selbst erledigen.
Nein, kann man so nicht sagen. Spanien, Portugal, Italien, Griechenland, Irland, Zypern und Malta besteuern allesamt bestimmte Einkünfte nicht bei richtiger Gestaltung. Ergo sind diese Einkünfte auch außerhalb des DBAs. Hast du noch einen Wohnsitz in Deutschland und bist somit auch dort unbeschränkt steuerpflichtig, zahlst du unnötigerweise auf diese Einkünfte.
Naja, das kann man halt nicht ändern. Wer als Otto Normalverbraucher aus D offiziell in zwei Ländern leben will, der muss halt damit rechnen, dass die Steuern allenfalls höher sind, als wenn er sich steuertechnisch für ein Land entscheidet. Viele Leute aus D haben ja dank Familie, Verwandten und Freunden in D und dank des Schengenraumes die Möglichkeit unterhalb des Radars des Fiskus bliebige Besuche vom EU - Ausland aus in D zu unternehmen. Ausserdem ist ein D-Bürger immer noch besser dran als ein US-Bürger, der auf der ganzen Welt US steuerpflichtig ist, ganz egal, welches Aufenthaltsverhätnis er zur USA hat. @@PerspektiveAusland
Das ist aber nicht vollständig korrekt ! Auch wenn ich meinen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben habe ,dort aber mein Einkommen habe und versteuere,dann kann ich auch die unbegrenzte Steuer beantragen.
@@Rainer_Irrsihn Für 300 Euro pro Jahr? Das ist unmöglich außer es geht um eine befristete Krankenversicherung wie Hanse Merkur was eine Reiseversicherung ist und keine Vollversicherung wie die deutschen.
Ich lebe seit 2007 in der Türkei. Alledings reise ich1 bis 2 Mal im Jaht nach D ( wo ich abgeml bin). Ich plane aber mir ein kleines Appartment zu kaufen zwecks Eigennutz (Ferien, Familienbesuch). Werde ich dann steuerpflichtig?
Spielt nur eine untergeordnete Rolle. Hast du einen Wohnsitz in D, bist du unbeschränkt steuerpflichtig in D. Egal wie viele oder weniger Tage du in D bist.
Alle Deutschen Auswanderer dürfen ihre Miet- und Eigentumswohnungen in Deutschland behalten. Allerdings müssen sie damit rechnen, dass sie weiterhin für das Finanzamt ihren steuerlichen Wohnsitz in Deutschland behalten! Das gilt erst Recht, wenn die Auswanderer ihre Deutschen Wohnungen vermieten!
Super interessiert! Was ist, wenn ich mit meiner Mutter, jeweils 50/50 eine Wohnung besitzen und meine Mutter drin wohnt, nicht ich. Ich auswandere aus. Was ist der beste Weg? Ist die Wohnung überhaupt für mich ein Problem, wenn meine Mutter darin wohnt? Meine Mutter einen Mietvertrag machen? Wenn ja, wie hoch muss die Miete sein? Muss meine Mutter mir auch dann als Beweislage das Geld überweisen? HILLFFEEEEE weiß nicht, wie ich das Problem lösen soll. 🙏🙏🙏
Ich gehe davon aus, dass die Wohnung vor der Auswanderung dein Wohnsitz ist. Schau, dass keine Sachen von dir in der Wohnung sind. Wenn du in Deutschland zu Besuch bist, am besten ins Hotel gehen und nicht in der Wohnung übernachten.
Ich habe tatsächlich in der Wohnung nie gewohnt. Meine Mutter hat da immer gewohnt und wohnt immer noch da. Reicht das aus, um kein Wohnsitz zu erzeugen?
Hallo wie ist das, wenn man während der Elternzeit ca 3 Jahre ins EU- Ausland geht Abmeldung ist klar aber wie ist das mit dem Kindergeld? Bekommt man dann während der Zeit noch das Geld? Kann ich ein wohnzitu bei meinen Eltern angeben? Besucht wird aufjefenfall
Wenn man vorher bei den Eltern gewohnt hat und diese(s) Zimmer weiterhin zur Verfügung steht, sollte es sich um einen Wohnsitz handeln. Siehe §8 AO! Aber die Familienkasse versucht auch mit Betrug und Lügen, Kindergeld einzusparen. Ich mußte 8 Monate um Kindergeld kämpfen, obwohl ich unbeschränkt steuerpflichtig bin und einen Wohnsitz in D habe. Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist passé.
@@christianschoppe468 Ein Self-storage kann aber ein Hinweis darauf sein, dass man die Intention hat,zurückzukehren. Definitiv ein negativer Baustein im Gesamtbild. Der Lagerraum sollte daher meines Erachtens nach möglichst zeitnah aufgelöst werden.
Kann ich mein Haus meinen Kindern vermieten und z.B in die Schweiz auswandern was würde mit der Miete passieren wird die in der Schweiz versteuert ? Ich denke da auch an eine Vermögensverwaltende GmbH oder ähnlich in die ich mein Haus und Firmenimobilie stecke ?
Wenn man in ein Drittland zieht und sich komplett abmeldet aus D, muss man noch auf sein Erspartes auf sein deutsches Konto noch Kapitalertragsteuer bezahlen?
Wohneigentum?? Niemand hat unter der Fa. Germany eigentum..nur Besitz... Durch den Eintrag ins Grundbuch ist man nur noch besitzer wie beim kfz auch. Steht doch sogar dabei..... ganz klein.... verträge sollte man lesen und verstehen ...
5:30 wo und wieviel Zahle ich dann die Steuer für die Miete? bzw. wenn ich die Immo verkauften sollte? - und muss, sollte ich vorher oder nach der Auswanderung verkaufen oder ist das egal? Herzlichen Dank!
Stimmt nicht ganz! Es gibt DBA und da schaut man wo man sich mehr als 183 Tage im Jahr aufhält und wenn es nicht Deutschland ist was für Steuern willst du da zahlen ?
Ach ja, die Reichsbürger… 😜 Uns interessiert die Zukunft, nicht die Vergangenheit. Wer will wirklich in einem Land leben, das von Heinrich XIII regiert wird? Was wir brauchen ist mehr Freiheit und nicht weniger.
Die Reichsbürger sitzen in den Behörden. Es sind nämlich deutsche "Beamtenfürsten", die uns Deutsche Staatsbürger wie ihre Untertanen behandeln. Sobald es nämlich um die Zahlung von Kindergeld geht, wird der Wohnsitz ganz anders ausgelegt. Ich mußte 8 Monate um Kindergeld kämpfen, obwohl ich einen Wohnsitz in D habe und Steuern in D zahle. @@PerspektiveAusland
Wie ist es, wenn ich als Rentner ins Ausland gehe und ein Mehrfamilienhaus und ein Einfamilienhaus sind vorhanden. Das EinFamilienhaus soll als Urlaubsunterkunft bleiben.
Der Staat zwingt die Menschen zu mogeln, passt zu den korrupten Feudalherren in Berlin. Inzwischen bezahlen wir ja schon für die Luft Steuern. Unfassbar. Gruß aus dem Exil. Bin da raus ..
@@boomerangsruckflug8513 Kommt die Talibahn mit Ökostrom? Egal! Stell dir vor, du nimmst in deinem zu Hause so etwa 20 Flüchtlinge auf. Dafür kannst du richtig abkassieren. Es spart auch noch Heizkosten. Deine Alte nervt nicht mehr. Und wenn du so eine widerspenstige Tochter hast, auch die wird ruhig gestellt. Man muss die Vorteile nur erkennen.
@@boomerangsruckflug8513 Ich sollte aber fairerweise sagen, dass ich in Paraguay lebe. Ja, vor zwei Jahren habe ich mir noch 46 ha Land gekauft. Da muss eingezäunt werden. Es müssen Wasserstellen gegraben werden und Unterstände so wie Verladerampen für Rinder gebaut werden. Tja, da habe ich gefragt, ob vielleicht so etwa 20 Flüchtlinge kommen möchten. Freie Kost - lecker Schweinefleisch. Sie dürfen umsonst die Unterstände der Rinder zum schlafen benutzen und bis auf ein paar Schlangen sind sie hier sicher. Leider ist niemand gekommen. Hast du eine Ahnung, woran das liegt?