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Kurzarbeitergeld - Was passiert bei Feiertagen und Krankheit? 

HAAS – Bleibe fit im Steuerrecht
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6 окт 2024

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Комментарии : 50   
@kerstinwerner7044
@kerstinwerner7044 3 года назад
Eine so schwierige Materie genial erklärt, sehr verständlich, tolle Schaubilder und sehr angenehmer Dozent mit einer flüssigen Vortragsweise ohne "Ähhs" und "Öhhs". Vielen Dank dafür! Kompliment
@jackdaniels.
@jackdaniels. 4 года назад
Genial erklärt, danke...
@ghalebevaldo4416
@ghalebevaldo4416 3 года назад
Sehr gut erklärt, danke
@dakidimi7628
@dakidimi7628 4 года назад
Guter Content. Ein Tipp: Nächstes mal bitte das Diagram früher zeigen und anhand des Schaubilds den Sachverhalt erklären.
@lifeofamstaffblue8331
@lifeofamstaffblue8331 3 года назад
Hallo unser Chef hat seit Juni 100% Kurzarbeit angemeldet, wir haben immer Freitags Kurzarbeit die anderen Tage nicht jetzt war ich im Oktober 1 woche krank und er hat mir von Montag bis Donnerstag auch kurzarbeitergeld angerechnet obwohl wir ja nur freitags Kurzarbeit haben
@haas.wir.steuern
@haas.wir.steuern 3 года назад
Hallo Yess Sir, hast du eine konkrete Frage, die wir weiterleiten sollen?
@okidoki7047
@okidoki7047 4 года назад
Danke für das Video. Ihr Beispiel mit dem Feiertag finde ich gut. Was bedeutet es für den Arbeitnehmer, er bekommt 58.50 Euro plus wieviel KUG? 3000-136,36=2863,64->laut Tabelle->1269,60 Euro plus 58.50= 1328,1 Euro? Oder: 1320-75,04 (aus Tabelle für 136,36)=1245 Euro plus 58,50 =1303,5 Euro? -was weniger als das Ursprungs KUG wäre (1320), und das nur, wegen dem Feiertag. Danke im Voraus
@haas.wir.steuern
@haas.wir.steuern 4 года назад
Hallo Oki Doki, folgende Möglichkeiten bestehen: 1. Variante: Sollentgelt 3.000 EUR, Ist-Entgelt 136,36 EUR, KUG = 1.227,17 EUR zzgl. 89,44 EUR netto aus Entgeltfortzahlung am Feiertag = insgesamt 1.316,61 EUR (bei Lohnsteuer 0 EUR: insgesamt 1.336,26 EUR) 2. Variante: Sollentgelt 3.000 EUR, Ist-Entgelt 60 EUR, KUG = 1.280,77 EUR zzgl. 58,50 EUR netto aus Entgeltfortzahlung am Feiertag = insgesamt 1.339,27 EUR Ergebnis: Noch ein Grund mehr, die Entgeltfortzahlung am Feiertag nur in Höhe des KUG vorzunehmen (Zumindest bei Kurzarbeit 0, wobei dann die tatsächliche Lohnsteuer 0 EUR betragen würde, in anderen Fällen ergeben sich andere Lösungen)
@viakpe.v.-youraddedvalue2464
@viakpe.v.-youraddedvalue2464 4 года назад
Top Info. Was dabei sehr hilfreich gewesen wäre ist der Progressionsvorbehalt. Hier werden nächstes Jahr viele Kurzarbeiter (w,m,d) konfrontiert werden. Die Steuerfalle durch das steuerfreie Kurzarbeitergeld und das in dem Jahr 2020 bezahlte Gehalt. ru-vid.com/video/%D0%B2%D0%B8%D0%B4%D0%B5%D0%BE-kinwhPNSZzo.html Weiter so top Info und bleibt gesund
@andreaneukirch3795
@andreaneukirch3795 4 года назад
Super Video. Vielen Dank. Eine Frage: Woher haben Sie den Betrag für die Lohnsteuer? Auf der Lohnabrechnung wird diese ja nicht ausgewiesen.
@haas.wir.steuern
@haas.wir.steuern 4 года назад
Hallo Andrea, der Lohnsteuerabzug wurde unter Berücksichtigung der übrigen Parameter (ohne Kurzarbeit) manuell anhand der Lohnsteuertabellen ermittelt und auf einen Kalendertag heruntergerechnet. Bei Kurzarbeit 0 würde sich in beiden Fällen allerdings eine Lohnsteuer in Höhe von 0 EUR ergeben.
@Tina369333
@Tina369333 4 года назад
Super erklärt 👌 Ich habe noch eine Frage zum meinem Fall. In Mai Kurzarbeit Null Zwei freie Tage worden immer auf Wochenende gelegt Montag bis Freitag Kurzarbeit Also 3 Feiertage in Mai die auf Kurzarbeit fallen. Betrag für die Tage worde auch ausbezahlt. In Juni hat Arbeitgeber diese Differenz abgezogen auf Grund Überzahlung. Für Monat Juni habe ich zwei unterschiedliche Abrechnungen bekommen, der Geldlohn entsprechr aber nicht diesen Zahlen... Bitte um Tipp ob ich in diese Situation etwas machen kann.
@haas.wir.steuern
@haas.wir.steuern 4 года назад
Hallo Tina, leider ist es uns nicht möglich, so individuelle Fragestellungen zu beantworten. Hierzu wären ferner noch detailliertere Informationen erforderlich. Ggfs. solltest du diesbezüglich eine individuelle Beratung bei einem Steuerberater oder Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Diese können dir sicherlich weiterhelfen.
@bend.9457
@bend.9457 4 года назад
Super hilfreich. Eine Frage, bin in 100% Kurzarbeit. Im April hatte ich eine Woche Urlaub geplant. Muß der Arbeitgeber den Urlaub nicht anders vergüten? Und eine letzte Frage ... in 100% Kurzarbeit, bekommt man dann die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit gutgeschrieben oder kann man plötzlich Minusstunden bekommen ???
@haas.wir.steuern
@haas.wir.steuern 4 года назад
Hallo Ben, die Woche Urlaub muss durch den Arbeitgeber mit dem normalen Gehalt vergütet werden. Dies ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 3 des Bundesurlaubsgesetzes. Während eines Zeitraums mit Kurzarbeit 100% können keine Minusstunden entstehen. Die vollständige vereinbarte Arbeitszeit wird mit dem Bezug von Kurzarbeitergeld abgerechnet.
@bend.9457
@bend.9457 4 года назад
@@haas.wir.steuern Dankeschön für die Auskunft 🤗
@pufaxx
@pufaxx 4 года назад
Urlaub während der Kurzarbeit muss ausgezahlt werden. Aber nach meinen Infos müssen - abgesehen von Resturlaub aus dem Vorjahr und "Überstunden-Tagen" - inzwischen nicht mehr alle bis zum Stichtag angefallen Tage "verbraucht" werden. Siehe hier: www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld#1478910781699
@gabriellaegri7553
@gabriellaegri7553 4 года назад
Ich habe eine Frage zur Kurzarbeit + Feiertag: Mein Mann arbeitet 20% gekürzt, aber nicht 4 Tage, sondern jeden Tag 6,4 Stunden. Wie viel soll er für e.g. Ostermontag bekommen? Die NICHT auf Feiertage fallenden Kurzarbeitstunden wurden auf der Lohnabbrechnung ordentlich abgerechnet, aber für Karfreitag und Ostermontag hat er jeweils 8 Stunden nur in der KUG-Höhe bekommen. Wir finden das "doppelt gemoppelt" - wäre die richtige Lösung nicht die 80% Lohnfortzahlung + 20% KUG-Höhe für die beiden Feiertage? Solche Beispiel gibt es nirgendwo und es wäre sehr hilfreich. Vielen Dank im Voraus!
@haas.wir.steuern
@haas.wir.steuern 4 года назад
Hallo Gabriella, wir haben Rücksprache mit unserem Experten gehalten. Er sagt: "Ja, m.E. haben Sie Recht. Denn die Entgeltfortzahlung für den Feiertag orientiert sich an dem Betrag, den Sie erhalten würden, wenn kein Feiertag wäre. In diesem Fall hätten Sie 6,4 Stunden gearbeitet und 1,6 Stunden aufgrund von KUG nicht gearbeitet. Folglich müssten Sie für 6,4 Stunden normale Lohnfortzahlung erhalten und für 1,6 Stunden in Höhe des KUG."
@gabriellaegri7553
@gabriellaegri7553 4 года назад
@@haas.wir.steuern Vielen schönen Dank. Ihre Antwort war sehr hilfreich und verständlich.
@johnkemmer1563
@johnkemmer1563 4 года назад
Eine Frage brennt mir noch auf den Nägeln und das betrifft mich als Arbeitnehmer. Kurzarbeitergeld ist ja erstmal Steuerfrei. Wie wirkt sich diese Entgeltersatzleistung auf die Steuererklärung im Jahr 2021 aus? Da würde ich mich sehr freuen, wenn Sie dazu ein Video machen könnten. Vielen Dank. :-)
@haas.wir.steuern
@haas.wir.steuern 4 года назад
Hallo John, es ist zutreffend, dass das Kurzarbeitergeld steuerfrei ist. Da es jedoch dem sog. Progressionsvorbehalt unterliegt, hat es mittelbar Auswirkungen auf den Einkommensteuersatz. Welche betragsmäßigen Konsequenzen dies auf die Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2020 hat, kann man pauschal nicht beantworten (und leider auch nicht in einem Video darstellen), da dies von unendlich vielen weiteren Faktoren abhängt und daher nur individuell ermittelt werden kann.
@zimtundzuckerr
@zimtundzuckerr 4 года назад
Vielen Dank für das informative Video! :) Ich habe eine Frage zum Thema Kurzarbeit und Urlaub. In unserer Agentur sind wir nun ab Juni zu 50% in Kurzarbeit und arbeiten im Wochenwechsel, d.h. ich bin in Team A eingeteilt und in KW 23 + KW 24 arbeite ich meine vollen 32 Stunden (4-Tage-Woche). KW 25 + KW 26 wären demnach für mich frei. Allerdings habe ich in der KW 25 eine Woche Urlaub. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es so, dass in der Kurzarbeit genommene Urlaubstage wie voll gearbeitete Tage zu berücksichtigen sind. Das würde aber in meinem Fall bedeuten, dass ich im Monat Juni nicht 50% sondern 75% (inklusive Urlaub) arbeiten würde. Vielleicht haben Sie ja eine Information für mich, ob dies rechtens ist. Vielen Dank schon mal und einen schönen Abend.
@haas.wir.steuern
@haas.wir.steuern 4 года назад
Hallo Julia, es ist so, wie du es geschildert hast. Die Urlaubstage werden „wie gearbeitete Tage“ angesehen und damit im Ergebnis voll vergütet. Nach einer Rechtsprechung des EuGH kann es allenfalls sein, dass die Kurzarbeit dazu führt, dass dein Urlaubsanspruch (gerechnet auf das ganze Jahr) möglicherweise gekürzt wird. Dies ist derzeit jedoch umstritten. Auf die Vergütung der aktuell geplanten Urlaubstage hat dies aber keinen Einfluss.
@stephanawd
@stephanawd 4 года назад
Thema Feiertage...wenn die Feiertage gar nicht erst in die Planung für Kurzarbeit oder Arbeiten mit einbezogen bzw. geplant werden, was ist dann? Bei mir werden die Tage Woche für Woche entschieden, an denen ich arbeiten muss...da werden Feiertage eben nicht mit eingeplant, weil sie eben Feiertage sind.
@haas.wir.steuern
@haas.wir.steuern 4 года назад
Hallo Stephan, diese Frage kann man pauschal nicht beantworten. In der Praxis wird es in der Regel dann so gelöst, dass die Feiertage „wie gearbeitete Stunden“ abgerechnet werden. Man kann hierzu jedoch auch andere Rechtsauffassungen vertreten. Außerdem kommt es sehr genau auf die innerbetrieblichen Vereinbarungen an.
@MultiKlausmaus
@MultiKlausmaus 4 года назад
Ich hätte am 17.März in Reha gehen können die schon letztes Jahr im November 2019 genehmigt wurde. Reha wurde wegen Coronabeschränkungen verschoben, beginnt jetzt im Mai. Wie sieht es da mit Lohnfortzahlung aus?
@RX8forever
@RX8forever 4 года назад
Was,ist wenn man den Feiertag gearbeitet hat und einen Feiertagszuschlag bekommt, warum bekommt man auf der Lohnabrechnung den Feiertagszuschlag von 125% nur mit 100% vergütet und den Rest von 25% als KUG nur mit 67% vergütet? Der Feiertag wurde Vollzeit gearbeitet.
@haas.wir.steuern
@haas.wir.steuern 4 года назад
Hallo Christian, leider kann unser Experte nicht auf individuelle Fälle eingehen. Du kannst dich alternativ aber einfach an den Steuerberater oder Anwalt deines Vertrauens wenden. Dieser kann dir sicherlich bei deiner Frage weiterhelfen. :)
@anitalangner498
@anitalangner498 4 года назад
Guten Abend, Ich bin am Ostermontag ins Krankenhaus gekommen, der Feiertag wurde wie immer abgerechnet. Die Krankheitstage wurden als Durchschnitt hoch gerechnet, da Stundenlohn und als "Krankengeld/Kug" ausgezahlt! Das ist doch falsch? Es hätte als Entgeltfortzahlug ausbezahlt werden müssen oder?
@haas.wir.steuern
@haas.wir.steuern 4 года назад
Hallo Anita, da die Erkrankung offensichtlich während des KUG-Gewährunsgzeitraums eingetreten ist, ist für die Krankheitstage grundsätzliche eine Mischung aus Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kurzarbeitergeld zu zahlen, je nach Umfang der Kurzarbeit im Betrieb. Für den Ostermontag müsste die Entgeltfortzahlung an Feiertagen, losgelöst von der Krankheit, aber ggf. nur in Höhe des Kurzarbeitergeldes erfolgen.
@KFC_at_its_best
@KFC_at_its_best 4 года назад
1:29 der ArbeitNEHMER ist verpflichtet, das gehalt weiterzubezahlen....
@62300204
@62300204 4 года назад
Wie sieht das bei einem Nettolohnvertrag aus? Bei KUG 0 Stunden müsste demnach das Gehalt mit Nettolohn x 0,6 berechnet werden oder? Oder gibt es allgemein ein Anlaufstelle, bei der ich meine Lohnabrechnung prüfen lassen kann? (Traue meinen AG nicht mehr so ganz) Vielen Dank für eine klärende Antwort!
@haas.wir.steuern
@haas.wir.steuern 4 года назад
Hallo Benjamin, das Kurzarbeitergeld wird immer auf Basis eines pauschalierten Nettoentgelts, welches aus dem Soll-Bruttoentgelt errechnet wird, ermittelt. Sofern du eine Nettolohnvereinbarung hast, ergibt sich daraus trotzdem ein Soll-(Brutto)Entgelt, auf Basis dessen dann das Kurzarbeitergeld berechnet wird. Sofern du Zweifel hinsichtlich der Richtigkeit der Lohnabrechnung hast, müsstest du hierzu einen Steuerberater oder Rechtsanwalt mit der Überprüfung beauftragen.
@chommya7034
@chommya7034 4 года назад
Meine Arbeitszeit wird auf 80% gekürzt und dadurch auch mein Arbeitslohn. Jedoch meinte meine Teamleitung, dass ich kein Recht auf Kurzarbeitergeld habe. Arbeite in Teilzeit, natürlich Sozialversicherungspflichtig, zahle auch Steuern. Der Betrieb selber hat schon Kurzarbeit beantragt. Darf der Betrieb mit der gegebenen Info mir, als Angestellte, das Kurzarbeitergeld verweigern?
@chommya7034
@chommya7034 4 года назад
@@schwarzemietze7116 vielen Dank für deine Antwort. Meine Teamleitung hat sich leider von sich überzeugt angehört.
@haas.wir.steuern
@haas.wir.steuern 4 года назад
Hallo Chommy, sofern du in deinem Anstellungsvertrag eine feste wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit vereinbart hast, ist unseres Erachtens kein Grund erkennbar, warum du keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben solltest.
@amandab.9838
@amandab.9838 4 года назад
Hallo.Kann man während der Kurzarbeit Urlaubsgeld erhalten?Oder nur danach?Und nach welchem Zeitfenster?Danke
@haas.wir.steuern
@haas.wir.steuern 4 года назад
Hallo Amanda, die Frage kann man nicht pauschal beantworten. Wenn während der Kurzarbeit Urlaub genommen wird, sind diese Tage grundsätzlich wie voll gearbeitete Tage zu berücksichtigen. Der EuGH hat entschieden, das Arbeitnehmer während ihres rechtlich garantierten Jahresurlaubs - ungeachtet vorheriger Kurzarbeitszeiten - Anspruch auf normale Vergütung haben. Allerdings hänge die Dauer des gewährten Jahresurlaubs von der tatsächlichen Arbeitszeit ab. Damit könne Kurzarbeit dazu führen, dass auch der Jahresurlaub gekürzt werde.
@rabeaalami832
@rabeaalami832 4 года назад
Hallo bin auf 100% kurzarbeit. Habe jetzt meine 3 Wochen Urlaub bin in den 3 wochen Urlaub 2 wochen krankgewesen hab eine AU . Wie sieht jetzt die Bezahlung aus? Da ich im Urlaub Lohnfortzahlung erhalte und ich dann erkrankt bin müsste ich auch Lohnfortzahlung in Höhe ddr entgeldfortzahlung bekommen . Oder Nicht???
@haas.wir.steuern
@haas.wir.steuern 4 года назад
Hallo Rabea, für die Zeit der Krankheit dürftest du eine Entgeltfortzahlung lediglich in Höhe des Kurzarbeitergeldes erhalten, da für die Zeit der Krankheit kein Urlaubsanspruch verloren geht. Im Ergebnis hattest du also nur 1 Woche Urlaub (mit vollem Entgeltanspruch).
@stephanholtz9903
@stephanholtz9903 4 года назад
Stimmt es, das wenn ich einen bestimmten Betrag an Kurzarbeitergeld bekommen habe, dazu verpflichtet bin im folgenden Jahr eine Steuererklärung einzureichen?
@haas.wir.steuern
@haas.wir.steuern 4 года назад
Hallo Stephan, wir haben für dich mal eine Mitteilung von "Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V." rausgesucht. Dort heißt es: "Wer Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten hat, für den besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Außerdem erhöht sich durch den Bezug von Kurzarbeitergeld der Progressionsvorbehalt. Die wichtigsten Informationen samt einem Rechenbeispiel zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) in einem Überblick." (www.presseportal.de/pm/69585/4581960 und www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/kurzarbeit-und-steuer-kurz-erklaert.html)
@stephanholtz9903
@stephanholtz9903 4 года назад
@@haas.wir.steuern Vielen Dank!
@connypetermann1126
@connypetermann1126 4 года назад
Was passiert mit meinem Urlaub in der Kurzarbeit? Kann der verfallen?
@haas.wir.steuern
@haas.wir.steuern 4 года назад
Hallo Conny, noch nicht genommener Urlaub kann durch Kurzarbeit nicht verfallen. Bei einer länger andauernden Kurzarbeit kann es laut EuGH-Rechtsprechung jedoch dazu kommen, dass der Jahresurlaubsanspruch ggfs. zeitanteilig gekürzt wird.
@andrevoigt8583
@andrevoigt8583 4 года назад
Frage was ist mit meinen Urlaub bekomme ich den vollen Stundenlohn oder auch nur das Kurzarbeit Geld an den Tagen wo Kurzarbeit ist
@haas.wir.steuern
@haas.wir.steuern 4 года назад
Hallo Andre, die Frage kann man nicht pauschal beantworten. Wenn während der Kurzarbeit Urlaub genommen wird, sind diese Tage grundsätzlich wie voll gearbeitete Tage zu berücksichtigen. Der EuGH hat entschieden, das Arbeitnehmer während ihres rechtlich garantierten Jahresurlaubs - ungeachtet vorheriger Kurzarbeitszeiten - Anspruch auf normale Vergütung haben. Allerdings hänge die Dauer des gewährten Jahresurlaubs von der tatsächlichen Arbeitszeit ab. Damit könne Kurzarbeit dazu führen, dass auch der Jahresurlaub gekürzt werde.
@andrevoigt8583
@andrevoigt8583 4 года назад
@@haas.wir.steuern Vielen Dank für die schnelle Antwort
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