Polizei in Münster kontrolliert Fahrradfahrer am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen). Nach der Reportage gab es viele Diskussionen im Internet, am Tag danach wurde das Thema in der Lokalzeit noch einmal aufgegriffen.
Aus pädagogischen Gründen denke ich es wäre sinnvoll, dass der Polizist aus privater Tasche zurückzahlt plus Zinsen für die in der Vergangenheit kassierten Gelder
Wie peinlich für die Polizei! Der Polizist hat einfach einen Fehler gemacht. Da sagt man: "Entschuldigung, wir erklären es dem Herrn nochmal". Aber statt dessen versucht die Polizei krampfhaft, noch eine Owi zu finden. Und als da keine ist, erfinden sie einfach eine weitere (08:02). Einfach nur peinlich.
Das ist das Problem: Polizisten gestehen sich selber nie Fehler ein und denken sie haben immer Recht, weil sie es auch nicht anders kennen, denen wird ja fast immer geglaubt wenn sie etwas aussagen.
Ist es eigentlich möglich gegen den Polizisten ein Disziplinarverfahren anzuordnen, weil er in dem Video ja mehrere Leute das Geld abnimmt, obwohl einige im Recht sind? Vorallem weil er noch voll davon überzeugte ist von seinem recht und Unkooperative ist.
Komisch ist nur, dass der links im Bild abgestiegene Radfahrer nicht ansatzweise auf der Straße ist, während der der Radfahrer die Fahrbahn schon fast gequert hat. Dann fällt noch auf, dass die Autos losfahren, als der die Insel erreicht hat... Dann bekommt er mit, dass er beobachtet wird und plötzlich will er nach Vorschrift...
@@oggy1905Man muss als Autofahrer ja auch anhalten, wenn man sieht, dass jemand die Straße queren will. Für die Person die ihr Fahrrad geschoben hat müssen sie also zu 100% anhalten.
@@ddeedje4093 stimmt, ändert aber nichts daran, dass die Fahrzeuge dafür aber schon viel zu zeitig stehen und relativ schnell wieder anfahren. Es liegt also sehr nahe, dass die Autofahrer nicht wegen der Person angehalten haben, die ihr Fahrrad geschoben hat.
@@oggy1905 Also sollte der Radfahrer bestraft werden für das Fehlverhalten der Autofahrer? Die Autofahrer MÜSSEN anhalten, das wird der Radfahrer auch wissen und deshalb nimmt er niemandem dem Vorfahrt, da keine Vorfahrt bestand. Das die Autofahrer sich mal wieder null für die StVO interessieren und durch die daneben stehende Polizei sogar noch dabei unterstützt werden machts nicht besser.
@@ddeedje4093kannst du es wirklich nicht verstehen? Wegen dem schiebenden Radfahrer haben die ganz sicher nicht so zeitig angehalten. Demnach wird er die Vorfahrt genommen haben und damit ist die Strafe sogar noch zu milde.
Er hatte ja sogar vorbildlich angehalten und wollte Vorfahrt gewähren aber weil von der anderen Seite eine andere Person ihr Fahrrad rüber geschoben hat, konnte er natürlich losfahren ohne die Vorfahrt zu erzwingen also lag der Polizist unter Berücksichtigung der gesamten Verkehrslage leider falsch weil er dachte man darf generell keinen Zebrastreifen überfahren. Wenn jetzt bedenkt wie lange er schon im Dienst ist und auf Basis von diesem falschen Wissen Bußgelder verteilt hat dann kommt da bestimmt eine ordentliche Summe zusammen.
@@Bonsiscott Irren ist menschlich. Und Polizisten sind in meiner Welt Menschen. Ergo machen sie Fehler. Das ist kein Kapitalverbrechen und in diesem Fall schonmal gleich gar nicht. Ergo sollte man es auch nicht zu einem hochfantasieren.
@@dinosarrusDas Problem beginnt halt dann, wenn das verständliche und nachvollziehbare Irren der Polizei den Bürger dann unrechtmäßige Bußgelder kostet. Oft höher als 10€. Und viel zu oft sind Polizisten da auch grundlegend kritikunfähig, wollen einem noch zusätzlich ein rein drücken, wenn man sie auf ihre Fehler hinweist.
Ist es eigentlich möglich gegen den Polizisten ein Disziplinarverfahren anzuordnen, weil er in dem Video ja mehrere Leute das Geld abnimmt, obwohl einige im Recht sind? Vorallem weil er noch voll davon überzeugte ist von seinem recht und Unkooperative ist.
hat der polizist überhaupt eine Ausbildung? Alter Falter. Der Fahrer bei 1:40 begeht ein vorfahrtsverstoß (stoppschild) mit Gefährdung. Also 100€ und ein Punkt. Mit dem Rad darf man über den Zebrastreifen fahren, man hat dann nur kein vorrang. Kopfhörer sind auch nicht verboten
02:42 und das soll ein Polizist sein ??? "Mit Kopfhörern Fahrradfahren: Das sagt das Gesetz Musikhören oder Telefonieren per Ohrstöpsel oder Kopfhörer ist auf dem Fahrrad grundsätzlich erlaubt. Aber: Die Lautstärke muss so gering sein, dass Warnsignale noch wahrgenommen werden können. Dennoch raten wir, extrem vorsichtig zu sein oder beispielsweise im hektischen Stadtverkehr lieber ganz auf den Musikgenuss zu verzichten. Denn passiert ein Unfall, kann das empfindliche Konsequenzen haben: Sie könnten eine Mitschuld haben oder den Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verlieren"
Wie so oft, wenn Polizisten nicht wissen wovon sie reden: "Anders, als oft angenommen wird, ist ein Zebrastreifen für Radfahrer aber nicht verboten. Sie dürfen ihn durchaus befahren, haben dann aber keinen Vorrang vor dem herankommenden Verkehr." Allerdings riskiert der Radfahrer im Unfallfall eine Mitschuld. Kommt halt auch auf die Geschwindigkeit an.
T. N. Was eine so dermassen bescheuerte Regelung ist. Der Radfahrer brettert über den Übergang, im Glauben die bremsen schon. Nun hast du als Autofahrer die Wahl: Du fährst den Radfahrer an, weil er kein Vorfahrtsrecht hat, kommst dann aber dennoch in Teufelsküche, moralisch/rechtlich oder du bremst ab und gewährst Vorfahrt, wie es wohl 99,90% machen.
@ Ron. N. Sind Sie Jurist? Es gibt keine Zebrastreifen, dass ist ein volkstümlicher Name für einen Fußgängerüberweg. Der steht auch in der StVo. Der soll den Fußgängern an den Stellen beim Übergang zur anderen Straßenseite sichern. Schon der Name sagt, der ist NUR für Fußgänger. Allein die Tatsache, dass in der StVo die Nutzung dass das Befahren durch Radfahrer nicht explizit verboten ist, bedeutet nicht, das ihn auch Radfahrer nutzen dürfen. Anderfalls dürfen Autofahrer ihn auch z. B. zum Wenden nutzen. Und kommen Sie mir jetzt nicht damit, dass es allgemein bekannt ist, das der Fußgängerüberweg für Fahrzeuge tabu ist. Ein Verbot der Nutzung steht doch auch nicht in der StVo?
Hallo @@wolf-dietrichgorisch8395 , warum werfen wir nicht mal zusammen ein Blick in die StVo? 1. Der Fußgängerweg ist nicht nur für Fußgänger, sondern andere Verkehrsteilnehmer haben nur Fußgängern Vorrang zu gewähren (§26). Somit können diesen auch Radfahrer nutzen, jedoch haben die Autofahrer Vorrang. Das heißt wenn es zu einem Unfall auf dem Fußgängerüberweg zwischen Auto und Radfahrer kommt wird die Schuld wohl 50/50 verteilt (25 hat der Autofahrer bei Unfällen mit schwächeren Verkehrsteilnehmern "schuldunabhängig" inne, und andere 25 Prozent (dieser Teil ist einzelfallabhängig) würde ich dem Autofahrer zusprechen, weil er am Fußgängerüberweg bremsbereit sein muss. Der Fahrradfahrer ist ebenfalls schuldig, (sofern er nicht schiebt und somit als Fußgänger gilt), weil er den Autos die Vorfahrt genommen hat. (Das ist wie beim Alkohol, er ist im Straßenverkehr begrenzt erlaubt, aber bei Unfällen bist du immer (mit-)schuldig.) 2. Für die Wende gibt es einen eigenen Paragrafen (§9 Abs.5). Bei der Durchführung einer Wende, haben Sie die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Dies wiederspricht sich nach meinem Rechtsverständnis grundlegend mit einer Durchführung auf dem Fußgängerüberweg, eben weil es eine Gefahrenstelle ist, bei der Sie besonders aufmerksam, rücksichtsvoll und bremsbereit sein müssen. 3. Können Sie da mitgehen oder haben Sie noch offene Fragen?
Ich schaue mir dieses Video alle paar Jahre an und wundere mich, dass die Polizei Münster aus diesem PR-Desaster keine Konsequenzen gezogen hat. Obwohl... irgendwie sehe ich jetzt weniger Radpolizisten.
So sollte die GEZ immer angelegt werden. "Gestern hatten wir Sendung... es gab Diskussion... hier sind Interviews mit dem ADFC einem Oberkommissar... einem Experten etc." Das ist zumindest informativ.
Die Art, wie Radfahrende im Verkehr schikaniert werden, bewirkt durchaus, dass weniger Leute Rad fahren -> mehr Leute Auto fahren -> mehr Unfälle, mehr Feinstaub, mehr Lärm, weniger Platz, ... Daher: Radwege bauen, auf denen man sicher und schnell ans Ziel kommt. Aufhören, Radfahrende zu schikanieren
@@De_Chris. Von der anderen Seite heißt es auch immer, das mit dem Gendern würde einem aufgezwungen, dabei gibt es keinen solchen Zwang, aber Sie wollen Leute zwingen nicht zu gendern. Lasst die Leute doch schreiben, wie ses wollen. Solange alle verstehen, was gemeint ist, klappt die Kommunikation und das ist das einzige, was wirklich zählt.
Und diese windelweiche Aussage des Vorgesetzten am folgenden Tag, der wahrheitswidrig behauptet, dass der Radfahrer bei 2:20 den wartenden Autofahrern die Vorfahrt genommen habe. Man sieht am linken Bildrand jemanden, der sein Rad schiebt und schon allein deswegen mussten die Autofahrer warten. Mannomann, wieso dürfen Polizisten, die die Gesetzeslage augenscheinlich nicht präzise kennen, anderen Bußgelder auferlegen, die einer Grundlage entbehren??
Ich finde die fehlende Fehlerkultur viel schlimmer als den Fehler selber. Soll doch der Vorgesetzte einfach sagen: "Sorry, war falsch. Wir lernen daraus!". Aber statt dessen macht er die Sache noch schlimmer.
Fahrradfahrer haben keine verkehrsrechtliche Sonderstellung solange sie sich auf dem Fahrrad befinden. Es ist ihnen nicht verboten den Zebrastreifen zu überfahren, allerdings ist dies erst dann möglich nachdem die Fahrbahn frei ist. Möchten Radfahrer überqueren, ohne zu warten, so ist es ihnen vorgeschrieben vom Rad zu steigen und dieses zu schieben.
wie wird das denn bitte bewertet dass ich vorfahrt gewähren "erzwinge"? wenn ich vor dem zebrastreifen anhalte, ein auto ranfährt und auch anhält um mich drüberzulassen hab ich dass doch nicht erzwungen? klar wenn ich einfach drauffahre ists erzwungen. aber oft bremsen autofahrende einfach ab (wsl. weil sie es auch nicht genau wissen), dann wärs doch hinderlich wenn ich dann darauf bestehe dass das auto vorfahrt hat und anfange herumzugestikulieren anstatt einfach schnell weiterzufahren.
Also wenn ich mitm Auto fahre, und da jemand an nem Zebrastreifen aufm Fahrrad sitzt und wartet, lass ich den auch rüber. Mit dem Fahrrad eine Straße überqueren kann genauso gefährlich sein wie zu Fuß. Oder soll die konsequenz daraus sein, dass ein Autofahrer nen Radfaherer umfahren darf wenn der übern Zebrastreifen fährt?
So absurd, dass man nicht mit dem Rad über einen Zebrastreifen fahren darf... So genial wie ein "Autofahrer aussteigen" Schild statt Schrittgeschwindigkeit :-D
@@jayjoemat Hast Du einen Führerschein? An Überwege sollte man mit gemäßigter Geschwindigkeit heranfahren und bremsbereit sein, könnte ja auch ein Jogger oder eine Kind die Fahrbahn queren - die hätten dann auch Vorfahrt.
@@zappenduster7 Falsch! Wenn ich mit 30 kmh an einen Überweg fahre und von plötzlich ein Radfahrer der im Marathonmodus ist muss ich trotzdem abbremsen. Du vergleichst doch hier kein Radfahrer mit nem Jogger. Beide haben die Pflicht den Verkehr zu checken. Du hattest wohl glück und hattest noch keinen Radfahrer der nicht guckt und fährt. Aber es gibt immer ein 1. mal😉
@@jayjoemat 30 km/h würde ich nicht als angemessene Geschwindigkeit betrachten. Da ist ja der normale Bremsweg mit Reaktionszeit zw. 15-18m. Meiner Erfahrung nach, wird mir als Fussgänger 100mal mehr der Vorrang am Zebrastreifen genommen, als dass plötzlich eine Radfahren aus dem Nichts auftaucht und über den Überweg brettert., wenn ich mit dem Auto unterwegs bin.
@@zappenduster7 Also Mäßige Geschwindigkeit ist 25-30kmh und somit korrekt. Die, die nicht auf die Fußgänger achten sind sowieso idioten! Mit nem Fußgänger gab es nie Probleme aber es gibt bei uns Zebrastreifen, die sehr deutlich erkennbar sind aber bei und am Fluss von Rechts wo nur Bäume sind sind Radfahrer die es eilig haben sehr spät zu erkennen und mit Schrittgeschwindigkeit fährt wohl keiner über den Gehweg, ist auch nicht sinn der sache.
Ich gehe davon aus, dass der Polizist aus privater Kasse mit Zinsen die falsch kassierten 10€ zurück zahlt- sonst lernt er es ja nicht! - Situation Fußgängerüberweg
@@TJGermany insgesamt sehe ich keiner große Probleme. Die Radler dürften nicht vor den Autos über den Zebrastreifen, jedoch müssen die Autofahrer sowieso stehen aufgrund des Verkehrs, der Autofahrer steht auf dem Zebrastreifen, darf er nicht, aber man kommt um ihn herum. Der Radfahrer der das Stoppschuld überfahren hat, ist der einzige den ich überhaupt angehalten hätte und den hätte ich lediglich mündlich verwarnt.
5:37 die Frau hat völlig Recht. Diese Arten von Ampeln sind dafür gemacht, dass Fußgänger und Radfahrer durch den Autoverkehr kommen. Man sieht ganz deutlich dass sich Radfahrer dort an Verkehrsregeln halten müssen die für Autos gemacht wurden. Würden dort keine Autos fahren, bräuchte man auch die Ampel nicht.
Hää? Fahrradfahrer haben auf der Straße die selben Rechte und Pflichten wie andere Verkehrsteilnehmer z.B. wie Auto- oder Mopedfahrer. Also keine Sonderrechte für die guten Menschen auf dem Fahrradsattel. Bitte nicht zu Lande, zu Wasser, in der Luft auf dem Gehweg den Rowdy raushängen
@@wo_mc_es345 Sie haben den Kern meiner Aussage offensichtlich nicht verstanden. Außerdem stimmt ihre Aussage nicht.. so gelten viele Regeln der StVo zum Beispiel nur für Kraftfahrzeuge, wie zum Beispiel die Geschwindigkeitsbegrenzung. (Ja das sind die Schilder mit dem roten Kreis und der Zahl in der Mitte). Lernen Sie erstmal die Verkehrsregeln bevor Sie hier so rumtönen..
Sehr dünnes Eis. Es gibt weder ein Gesetz, nach dem Radfahrer nicht auf dem Zebrastreifen fahren dürfen (sie haben dort aber keinen Vorrang wie etwa Fußgänger), noch ist es klar geregelt, ob ein oder zwei Ohrhörer erlaubt sind oder nicht. Alles Auslegungssache.
@@andybisandenbelt1399 Du postest unter Realnamen auf RU-vid? Sehr intelligent. Gibst du mir noch deine Adresse, für die Strafanzeige wegen Beleidigung? Dann kriegst du sogar raus, wer ich bin. "This channel doesn't have any content" Würde mich stark wundern, wenn dieser 0-Inhalt Channel tatsächlich dein echter Name wäre...
3:00 Stimmt sogar, es folgt Verkehrserziehung. Aber nicht für den Radfahrer, sondern für den Polizisten. Als Beamter im Straßenverkehr sollte er schon wissen, was der Unterschied zwischen einem "Verbots- und einem Gebotszeichen" ist. Das Bußgeld hätte ich jedenfalls verweigert.
Ein klassisches Beispiel für die heisenbergsche Unschärferelation: der Beobachter (kamera) verändert das beobachtete (Verhalten des cops). Der denkt: "die kamera hält auf den Typen drauf. Die Kamera dreht den Beitrag über den schärfsten Münsterländer (🐕). MIST!"
Es ist nicht zwingend erforderlich an einem Zebrastreifen als Radfahrer abzusteigen und zu schieben. Man darf natürlich legal drüber fahren sofern man sich nicht die "Vorfahrt/Vorrang") erzwingt🙈
Also ich fahre auf einen Zebrastreifen zu und es kommt ein Auto. Ich darf nicht drüber fahren weil ich die Vorfahrt erzwingen würde aber wenn ich vor dem Zebrastreifen bremse und zwangsläufig meine Füße auf den Boden machen und ggf. vom Sattel absteige dann muss das Auto anhalten und mich drüber laufen lassen.
8:01 Dash ist doch quatsch - jeder Autofahrer darf anhalten, wenn da ein Radfahrer auf dem Sattel sitzt und wartet bis frei ist - und wenn ein Auto freiwillig anhält darf der Radfahrer auch drüber fahren. In dem hier gezeigten Beispiel mussten die Autofahrer aber auch deshalb halten, weil von der anderen Seite ein Radfahrer das Rad geschoben hat...
5:08 wenn die Ampel rot ist, soll man ene Bremsbereitschaft herstellen. Nach DER Aussage hat die Frau alles richtig gemacht. Sie war ganz sicher bremsbereit. Richtig wäre gewesen, man soll am besten immer bremsbereit sein, jedoch bei Rot nicht über die Ampel fahren. Danke an Solmecke (WBS), für dieses Video.
Mit einem Fuß rüber Rollen mit dem Fahrrad. Das heißt auch nicht im Sattel sitzen. Dann darf auch auf Gehweg gerollt werden. Hab ich schon oft vor der Polizei gemacht und die haben nichts gesagt. 🤣🤣🤣
Was ist denn mit den Bussgeldern? Er muss ja tausende zu Unrecht verbüsst haben. Bin der Meinung er muss das alles aus eigener Tasche zahlen. Und hört auf das mit sinnlosen Floskeln rechtzufertigen um euch nicht zu blamieren
Das ist genau richtig was die Polizei da kontrolliert. Ich weiß nicht was dieser Komentar soll. Für die Autos gibt es eigene Kontrollen und die sind auch nicht ohne.
@@ernstdittmann8126 bitte den Beitrag bis zum Ende ansehen. Am sagt Rechtsanwalt Nils Michel, dass das Verhalten der Polizei nicht korrekt ist! Der ältere über 70 jährige Radfahrer hat sich korrekt verhalten.
Polizist hat unrecht! er müsste sich eigentlich bei dem Mann 4:10 entschuldigen! Und nicht wie Sturkopf sagen: das Verwarngeld steht! dem Polizist muss man verklagen! an solche Typen ist verschuldet, dass man immer weniger Respekt vor den Gesetzesütern hat!
Min 3 ca. Er darf laut gesetz darüberfahren solang er den querenden Verkehr nicht behindert oder dazu bringt abbremsen oder anhalten zu müssen. Besonderheit er hat in dem augenblick lediglich keinen Vorrang mehr wie ein Fußgänger. §26 StVo
Voll der unsympathische Polizist und Lokalzeit hätte da auch einfach sich nochmal schlau machen können und nicht nur diesem Herren von der Polizei nachlabern. Das der ältere Herr so gegen die Radler wettert ist ja auch einfach ein wunderbares Klischee :D einfach nur LöööL
Das gilt für Fahrradfahrer Radfahrer haben auf dem Zebrastreifen nur Vorrang, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben. Dann gelten sie als Fußgänger und haben entsprechende Rechte. Muss ein Auto wegen eines fahrenden Radfahrers auf dem Fußgängerüberweg abbremsen oder halten, riskiert der Radfahrer ein Bußgeld für eine vermeidbare Behinderung. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Radfahrer eine Mitschuld.
Ich finde es teilweise unnötig eine Fahrradpolizei in Münster oder generell einzusetzen, da in Münster eh jeder fährt wie er will und es eigentlich niemanden interessiert.
Die blanke Inkompetenz dieses Polizisten ist erschreckend. Selbst wenn die Autos am Anfang anhalten mussten, ist das halt nicht der Vorwurf, der im Video in der konkreten Lage erhoben wurde. Dort war eindeutig davon die Rede, er habe gegen ein „Radfahrverbot“ auf dem Fußgängerüberweg verstoßen. Ferner hat der Radfahrer angehalten, und die Autos haben darauf ebenfalls ohne Zwang vom Radfahrer angehalten.
Das entscheidet ein ,,unabhängiges‘‘ Gericht, wenn der Radfahrer es darauf ankommen lässt; und dann wird eh dem Polizisten mehr geglaubt. Es ist sehr schwer gegen die Aussage eines Polizisten zu gewinnen. Außerdem steht im Gesetz, dass Radfahrer den Autos nicht die Vorfahrt nehmen dürfen, das hat der Radfahrer trotzdem gemacht. Er hätte erst die Autos durchfahren lassen müssen und danach hätte er fahren dürfen.
Also wenn sie überfahren werden hatte die Biker recht weil Vorfahrt nicht erzwungen, sowie das Auto auch nur langsamer wird und sie rüber fahren läßt haben sie das Gesetz gebrochen.
2:25 das wäre rechtlich gesehen so oder so kein Befahren des Zebrastreifens da der Radfahrer ja sichtlich auf den radschutzstreifen weiterfahren wollte und damit wäre es wenn überhaupt nur ein überfahren. Wie aber viele andere auch schon mitbekommen haben ist das Befahren eines Zebrastreifens nicht verboten
Wie brav die immer anhalten. Habe es einmal gemacht. An einer reinen Abzockerstelle. Sollte ich noch mal in die Situation kommen gebe ich einfach Gas. Mit seinem E-Bike Laster braucht er gar nicht erst versuchen mich zu bekommen 😀
Also wenn mir auch nur einer gesagt hätte "Das stimmt so nicht" Zack Handy raus, Googeln und dann hat entweder die Polizei recht, dann ist die Diskussion eh beendet oder der Passant hätte Recht dann hätten sich die Polizisten eine Menge Arbeit erspart. "Das Verwarngeld steht!" nur leider nicht sehr lange. Und ich wette, dass die Polizisten in der Dienststelle direkt selber nachgeschaut haben und den Fehler bemerkten. Wird natürlich nicht gezeigt.
Rücksichtsloses Verhalten? Alleine darum hätte ich die Strafe nicht vor Ort bezahlt sondern auf einen Bußgeldbescheid vom Amt bestanden und der wäre direkt zum Anwalt gegangen. Wonach sich die Polizei hier richtet ist der Ausnahmefall und keine allgemein gültige Rechtsprechung. Und eure Videoaufnahmen belegen eindeutig das hier weder eine Gefährdung noch ein Rücksichtsloses Verhalten vorlag da er niemanden behindert oder gefährdet hat.
8:03 die halten ja auch nicht wegen dem Herrn der schiebt, somit Fußgänger ist und die Autos deswegen halten müssen. Keine erzwungene vorfahrt des radfahrers der fährt
Muss ein Auto wegen eines fahrenden Radfahrers auf dem Fußgängerüberweg abbremsen oder halten, riskiert der Radfahrer ein Bußgeld für eine vermeidbare Behinderung. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Radfahrer eine Mitschuld.
Hä wie sich die polizei da nocn rausredet🤡 8:03 die müssen da eh halten, weil der andere fahrrasfahrer, der schiebt, über den zebrastreifen möchte🥸🤡☠️. Also zwingt der fahrradfahrer die nicht mal da zum halten🥲
Ar...... in Uniform Was hat das Auto mitten auf dem "Zebrastreifen" zu suchen Da währe dann auch klärungsbedarf und Musik hören ist nicht verboten sondern die Lautstärke muß angepasst sein und da ist es EGAL ob beide Ohren beschallt werden.
Oskar Kuenzel Da sind ja weder Reflektoren noch Beleuchtung dran. Damit gilt das Fahrrad als nicht verkehrstauglich und darf nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Kannst ja machen, wird wohl auch nix passieren. Solltest aber nen Unfall bauen und jemand anders kommt dadurch zu Schaden kannst dein Leben lang zahlen.