Der Schuss ist diesmal sowas von daneben: Vorländer spricht den beiden gut zu, um der Ehe eine Chance zu geben (was ja auch wünschenswert ist) und Hold treibt sie Richtung Scheidung.
Alter Leute ist das euer ernst? Dieses Thumbnail Bild von der Frau hat mir dermaßen einen LACHANFALL beschert, dass ich mich nicht mehr einkriegen konnte xD :-) Der Blick der Frau ist zu GÖTTLICH !!!!!!!!!!!!! Dieser Praktikant braucht unbedingt eine FESTANSTELLUNG bis zur Rente und darüber hinaus!!!!!!!! :D
@@chantalreiers7849 er ist zwar richter, aber alles erlauben kann er sich auch nicht. Außerdem funktioniert das mit dem sich selbst einen Freispruch geben nicht.
@@chantalreiers7849 ich hatte es auch so verstanden, wollte nur trotzdem sicherstellen, dass nicht manche, die den Kommentar gelesen haben, denken, dass das funktionieren würde.
Es gibt die Möglichkeit, dass der Richter anordnet, dass der/die Zeug:in einen Eid auf die Aussage sprechen muss. Dann ist bei ein Falschaussage der Tatbestand logischerweise nicht mehr uneidliche Falschaussage (müsste eigentlich eine Strafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren geben, minderschwerer Fall auch Geldstrafe), sondern Meineid und somit ein Verbrechen (Strafe zwischen einem und 10 Jahren). Wenn der Richter aber keinen Eid hören möchte, was heutzutage üblich ist, muss er laut StVO sagen, dass der/die Zeug:in unvereidigt bleibt.
@@mortenbehrens1000 Alles richtig, nur dass das Verbrechen des Meineids (154 StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu fünfzehn Jahren bestraft werden kann (38 Abs. 2 StGB). In der Rechtspraxis wird es natürlich fast immer deutlich unter 15 Jahren liegen. Nachtrag: Bei uneidlicher Falschaussage (153 StGB) geht es von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Sowas ist Geschmackssache und Sorry aber man lacht nicht andere Leute völlig grundlos aus, die können auch nicht ihre eigene Haut gegen eine neue Haut eintauschen geschweige sie mit Bürste und Wasser abwaschen und blutig schrubben. Ein bisschen mehr Respekt, Achtung zeigen und keine Vorurteile zu machen. Sagt mir einfach etwas, keiner lacht euch aus egal welche Natur und Kulturen ihr herkommt und mitbringt. Jeder darf so sein wie er ist und jeder darf aussehen wie es ihm gefällt------ besser nicht auslachen und erst recht nicht fertig machen
Bei Korrekturen zu Ihrem Deutsch sind Sie ja resistent. Wenn ich das richtig verstanden habe, was Sie schrieben: Es wurde kein Geld gezahlt für eine Aussage.
Was regt sich der Angeklagte so auf ob seine Frau mit diesem schrägen Vogel geschlafen hat? Er hat sie ja quasi an ihn verkauft. Sowas käme bei mir für kein Geld in Frage.
Er hätte der Haushälterin besser die halbe Mille geben sollen (hätte es als Wohltätigen Zweck angeben können...) So ein schöner Abend... hmm jetzt bekomme ich bock auf Krustenbraten...