Text: Jürgen Henkys (1987) 1990 nach dem englischen "Morning Has Broken" von Eleanor Farjeon vor 1933, Melodie: Gälisches Volkslied vor 1900, geistlich vor 1933, aufgenommen in der Kapelle am Deich in Lemwerder.
Sehr schön! Mal ne Frage: Wissen Sie, wie es mit den EG Liedern und Urheberrecht auf RU-vid steht? Gibt’s da Regeln zu beachten? Die englischen Kirchenlieder bei uns in den USA haben oft ziemlich heftige “copyright”-Regeln und Strafen, wegen der Verläge, die die Gesangbücher veröffentlichen.
Lieder, deren Urheber vor mehr als 70 Jahren gestorben sind, gelten als "gemeinfrei", sind also nicht urheberrechtlich geschützt. Auch moderne Gesangbuchlieder dürfen im Gottesdienst gesungen oder aufgeführt werden, ohne dass Urheberrechte verletzt werden. Nur wegen zweier Gesangbuchlieder habe ich einmal eine Beanstandung bekommen. Das eine war "Wohl denen, die da wandeln" (Text: Cornelius Becker, Melodie: Heinrich Schütz, beide im 17. Jahrhundert gestorben). Das andere war ein Osterlied von Paul Gerhardt (17. Jahrhundert). Gelegentlich wird beanstandet, wenn ich etwas aus dem Gregorianischen Repertoire bringe (das ja noch älter ist). Ich widerspreche dann diesen Ansprüchen. Meist wird der Anspruch nach zwei Monaten stillschweigend zurückgezogen.