Ich pick das mal hier oben an für alle, die immer das Gleiche schreiben wollen. Dazu mal diesen Kommentar als Beispiel: __________________________________________________ Kommentar: "Moin, danke für die klare Erläuterung der Norm. Wer nun aber glaubt, dass man mit einem normgerechten, nicht verankertem Schrank immer auf der sicheren Seite ist, irrt. Du hast das zum Schluss angedeutet. § 36(1) WaffG spricht von den "erforderlichen Vorkehrungen", zu denen auch eine Verankerung zählen könnte. Die Frage ist ab welchem Gewicht ist sie erforderlich. Der Tresor war definitv zu leicht, wenn er mitgenommen wurde - egal wieviel er gewogen hat. Man wird dann vor der Behörde/Gericht/Versicherung folgende Frage beantworten müssen: Warum haben sie den Tresor nicht verankert, es war doch eine Verankerungsöffnung drin und ein Schwerlastanker dabei? Jeder kann sich überlegen wie seine Antwort ankommt (bei jemandem der vielleicht nicht wohlgesonnen ist) und welche Folgen das haben könnte. Wie schwer ein Tresor sein muss, damit er nicht mitgenommen wird, weiss ich nicht. Das hängt auch von den äußeren Umständen ab (z.B. Wohnung im 4. OG vs. Tresor im EG eines freistehenden Hauses ohne Nachbarn). Bei einem Umzug haben mir 2 Männer einen 200 KG Tresor aus dem 1 OG eine schmale Treppe hinunter, 30 m durch den Garten in ein anderes Gebäude ins KG getragen. Ohne Hilfsmittel, mit 1mal kurz Absetzen im Garten. Mein 300 KG Tresor wurde von 1 Mann mit einer Sackkarre mit elektrische Treppenfunktion in wenigen Minuten ganz locker ins KG gebracht. Der 2. hat nur auf aufgepasst dass die Wand heile bleibt. Man sagte mir, dass so Treosore bis 800 KG umgezogen werden können. Das gezielt eingebrochen wird, ist nicht auszuschließen. Bei zwei meiner Bekannten wurden Waffentresore von Einbrechern mitgenommen. Ich habe meine Tresore jedenfalls fachgerecht verankert. Die Waffenbehörde hat das bislang noch nicht interessiert. Das kann sich aber ändern, wie wir es mit dem unsäglichen Schlüsselaufbewahrungsthema gesehen haben." __________________________________________________________ ANTWORT Ich habe nichts angedeutet. Man sollte sich einfach mit den Normen und Gesetzen beschäftigen. Es gibt eine Sorgfaltspflicht und es gibt die Verhältnismäßigkeit. Man sollte auch nicht einfach etwas behaupten, was passieren könnte - alles reine Spekulationen. Ich erläutere das noch einmal: Wenn ein leichter Schrank einfach weggetragen werden kann, dann muss man der Sorgfaltspflicht genüge tun und ihn evtl. zusätzlich verankern. Das sollte man einfach mit dem SB einfach abklären. Einfach wegtragen bedeutet aber nicht, den 200kg-Schrank aus dem dritten Stock zu tragen. Merke: Verhältnismäßigkeit. Deshalb steht die Verankerung auch nicht im Gesetz und deshalb wird das in der Regel auch genauso gehandhabt, wie sich das der Gesetzgeber gedacht hat. Ich kann diese ganzen Storys nicht mehr hören. Ein normaler Einbrecher kann NICHT den 200kg-Schrank wegtragen, das ist nunmal so. Und auch NICHT ohne Aufsehen zu erregen. Und einen 800kg Schrank trägt ein Unternehmen nicht einfach so aus dem Haus, wenn Treppen ins Spiel kommen, denn die dann auftretenden dynamischen Lasten sind deutlich höher und normale Treppenstufen sind dafür überhaupt nicht ausgelegt und die ganze Chose bricht einfach zusammen. Woher ich das weiß? Weil ich eine Bauvorlageberechtigung habe und so etwas planen darf. Und weil ich in meiner Tätigkeit solche Unternehmen schon oft beauftragt habe um sehr schwere Sachen zu bewegen (hier meine berufliche Lauflbahn: baltic-pm.de). Die Aussagen eines "man sagte mir" sind schlichtweg falsch. Aus einer Garage mit Betonboden klappt das sicherlich. Aber die wenigsten Legalwaffenbesitzer in Deutschland wohnen in Garagen. Die meisten wohnen in normalen Häusern mit normalen Treppen, nur einige wenige haben monumentale Stein- oder Betontreppen. Das sollte allen nach ein wenig Überlegung klar sein. Zusammengefasst: JEDER Schrank kann geklaut werden, je nachdem, wie viel kriminelle Energie vorhanden ist und welcher Aufwand betrieben wird. Bekannte Beispiele: Schrank mit Pickup aus der Wand reißen, vorgehaltene Waffe usw.). Natürlich muss man sich NICHT gegen JEDE dieser Gefahren absichern durch die Aufbewahrung, weil dies gar NICHT MÖGLICH ist. Deshalb schreibt das Gesetz nur eine Aufbewahrung vor, die VERHÄLTNISMÄSSIG ist. Das ist bei JEDEM Gesetz so. Daher muss ein 200kg-Schrank auch nicht verankert werden im Normalfall. Das sieht der SB auch, denn er kann anhand deiner Adresse erkennen, wo du wohnst und ob dein Haus am Arm der Welt steht und ob man da vielleicht was anderes überlegen müsste. Zusätzlich: Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger kenne ich viel Normen und muss diese einhalten und ich DARF und KANN diese sogar abändern, WENN ich nachweise, das es bessere Lösungen gibt. Das mache ich sogar des Öfteren. Und sicherlich VERSTEHE ich auch, was in Normen steht und WARUM diese so aufgebaut sind. Ich kenne auch Personen aus Normenausschüssen und weiß wie solche Normen entstehen und wie sie geprüft und überarbeitet werden. Das ist alles keine Zauberei und alles völlig normal. In meiner beruflichen Laufbahn habe ich auch an VIELEN Normänderungen mitgearbeitet, wenn normale DIN-Normen nicht eingehalten werden konnten oder schlichtweg unverhältnismäßig waren. Es gibt dafür ebenfalls Gesetze und/oder Vorschriften, die dies ermöglichen. Also: Es werden NIE die kompletten Risiken abgesichert, in keinem einzigen Lebensbereich einer Gesellschaft, weil es unverhältnismäßig oder überhaupt nicht möglich wäre. Ich weiß das sogar aus deutlich gefährlicheren Bereichen, weil ich als Risikomanager viele Jahre Risikoanalysen gemacht habe und entsprechende Vorschläge, um diese Risiken zu MINIMIEREN, nicht abzustellen. Das geht nämlich nicht. Ich spreche hier also nicht vom HÖRENSAGEN oder von "man sagte mir", sondern ich weiß das aus EIGENER Erfahrung. Das Gleiche trifft auf das Schlüsselthema zu. Es ist logisch und völlig nachvollziehbar, dass ein Aufbewahrungsschrank für den Schlüssel den gleichen Sicherheitsgrad ausweisen sollte, WENN man den dort hinein tut, was man aber nicht MUSS. Also bleiben alle anderen Möglichkeiten der Schlüsselaufbewahrung weiterhin bestehen. ____________________________________ Eine Bitte: Wenn jemand einen Fall kennt, in welchem die Zuverlässigkeit aberkannt wurde wegen eines nicht verankerten Schrankes, dann bitte hier einfach mal antworten mit Verweis auf das Urteil oder die Quelle. Herzlichen Glückwunsch an die, die bis hierher gelesen haben. Danke. 😉 Tom
Was bleiben denn für andere Aufbewahrungsmöglichkeiten für Schrankschlüssel? Am Körper reicht wohl offensichtlich nicht. Hier in NRW werden von den Behörden im Großraum Köln Schränke mit Zahlenschloss vorgegeben. Ohne irgendeine Alternative. Ob das rechtlich haltbar ist, kann ich nicht beurteilen, aber ich würde den Kampf mit der Behörde nicht beginnen. Muss ich zum Glück auch nicht, da ich direkt einen Schrank mit Zahlenschloss angeschafft habe.
Faktenbasierte Antworten lese ich grundsätzlich bis zum Ende. Das mit der Verankerung ist schlüssig. Das mit dem Schlüssel ist wohl ein heikles Thema. Die Problematik hat schon vor Jahren unser Ausbilder der Jagdschule angesprochen und fast allen Schülern war klar das ein Zahlenschloss auf Dauer die bessere Lösung ist. PS. Die Schlüssel meiner Waffenschränke der alten Klassifizierung. A oder B bzw. A mit B Innenschrank liegen sicher im 0/N Schrank der (freiwillig) zusätzlich verankert wurde.
Vielen Dank für deine Arbeit! Wie immer top erklärt. Wir müssen alle schauen, dass wir 💯 sicher sind, wenn es um's Waffenrecht geht. Ich bin diese Woche auch endlich mal in den VDB eingetreten. Wenn wir weiterhin zukünftig unserem Hobby nachgehen wollen, müssen wir noch mehr zusammenrücken! Wünsche allen ein schönes Wochenende! 🏝️☀️
Kleiner Tipp für alle die nur mal einen Blick reinwerfen möchten ohne gleich die Norm zu kaufen: Jeder Student und wissenschaftlicher Mitarbeiter hat über die Universitätsbibliithek Zugriff auf gut 95% aller DIN Normen.
Ich sehe, dass die Mehrheit der Zuschauer keine Studenten sind. Ich kann das anhand der vorhandenen Analysedaten sicher sagen. 😉 Trotzdem eine gute Idee.
@@fjordweit6170,ne DIN Norm kopieren....? Autsch, das gibt evtl. Ärger. Das vervielfältigen ohne Genehmigung des Beuthverlages bzw. des Normherausgebers ist regelmäßig untersagt und strafbewehrt das dies ne Raubkopie sein würde..... Natürlich mussman erstmal erwischt werden.....
. . . wie sagte mein alter Fachkundelehrer in der Berufsschule immer: *Nichts ist gefährlicher als Halbwissen* 😱 Danke Tom 👍 und ein schönes Wochenende
ein Bekannter von mir, hatte im laufe der Jahre, immer wieder einen Zuwachs von Waffenschränke gehabt. Die hatte er im Keller. Jeder neue Schrank/Tresor wurde mit dem danebenstehenden verschraubt. M14. Und nochmals einmal in die Wand und in den Boden. M14 x 120 Das Ganze sah dann schon fast wie bei einemTetris Spiel aus. Als er verstarb, waren leider mehr oder weniger, Laien ( 3 Mann) mit dem Abbau beauftragt. Statt alle Schrauben zu lösen, hatte man die kompl. Tetriswand herausgerissen. 15 Wand- und 5 Bodenbefestigungen gaben wohl nach 1 Sunde des bearbieitens mit der Brechstange und eines Hebewerkzeuges (ähnlich wie bei einem Wagenheber, nur viel flacher) nach. Ok, die Wand war an mehreren Stellen ebenfalls durch das Bearbeiten beschädigt. Wegbekommen haben sie den Tetrisaufbau trotdem nicht. Gut 600kg waren ja noch miteinander verbunden. Das trägt keiner weg!! Zudem viel zu sperrrig. Mit den Waffen und Munition, die da eingelagert waren, käme man weit über 800kg. Will damit sagen, wo ein Wille ist auch ein Weg. Allerdings muss man die Zeit dafür haben. Und wenn das ganze noch mit einer Überwachungskamera überwacht wird, die bei Bewegung per App Alarm schlägt, haben Diebe keine Chance! Normaler Einbruch dauert heute keine 5min... Aber wieder mal ein tolles Video!!
Die meisten Bestimmungen dienen der Sicherheit. Vielleicht solltest du mal das Waffengesetz und die AWaffV lesen. Dann schreibst du so etwas vielleicht nicht mehr. Vielleicht solltest du auch mal eruieren, wie lange die meisten Bestimmungen schon existieren und was andere Länder als Waffengesetz haben - übrigens auch einige Bundesländer in den USA.
@@vprojekte Ich bemerke das du sehr emotional auf Kommentare reagierst, die nicht mit deiner Meinung übereinstimmen bzw. Kommentatoren blockierst die das Gegenteil von dem was du behauptest fundiert darstellen. Das ist ein Indikator eines nicht vorhandenen Egos bzw. eines sehr schlecht ausgeprägten Egos. Du wirst dich damit abfinden müssen, dass andere Menschen andere Erfahrungen als deine gemacht haben bzw. nicht deine Meinung teilen. Wenn du nur Lorbeeren erwartest, dann kannst du die Kommentarfunktion gleich deaktivieren.
Da muß ich den Vorrednern rechtgeben. Der 1.vernünftige Beitrag zu dieser unendlichen Geschichte. Es geht ausschließlich um die Verankerung und nicht um die Schränke. Danke!!!👍👍👍
Das ist auch nicht ganz richtig. Zum einen hat er nur die Rechtsauslegung der Firma weitergegeben, ob diese nun stimmt, oder nicht. Zum anderen folgen auch einige Bundesländer deren Argumentation. Ob sein Video nun so wertvoll war, sie dahingestellt.
@@VanalosFakt ist: Keiner gibt dir eine definitive Antwort. Ich bin da auch eher weniger auf Kens Seite, ich verankere meine 1er Schränke auch nicht. Lese nirgends raus dass ich das muss. Aber auch ich bin keine Rechtsberatung. In Deutschland sollte man immer vom blödsten Fall ausgehen, dann bist vermutlich auf der sicheren Seite. Wenn du das Ding verankern willst, dann tu dir keinen Zwang an. Machst damit sicher nichts verkehrt. Aber pauschale Aussagen wie "das muss man so machen" oder "das ist falsch"... da halte ich mich eher zurück. Deswegen sag ich in meinen Videos auch immer: "Das mach ich so, das ist meine Auffassung".
7 месяцев назад
Danke 🙏🏻 ❤ Endlich mal jemand der die DIN Norm richtig versteht und es auch vernünftig erklärt! Hatte lange auf ein Video von Dir dazu gewartet da ich mir sicher war das Du eine Norm richtig lesen kannst. 👍🏼
Hey Tom, meine Frau ist nun auch auf dem Weg zur eigenen WBK. Es gibt für Anfänger auf YT nicht viele gute Videos die Basics erklären. Was ist eine Flinte, was eine Büchse, was hat es mit den verschiedenen Flintenpatronen auf sich… Ich glaube du hast es geschafft viele für die Longrange Thematik zu begeistern. Du bist von deiner Art her ein super „Erklärbar“, wie wäre es mal mit einer absoluten Basic Reihe, die sich an die Einsteiger des Schießsports richtet und gerade dabei sind sich auf die Sachkundeprüfung vorzubereiten.
@@andrslnks4804 es gibt aber auch eine Zeit vor dem Sachkunde Unterricht. Es ging mir eher darum eine Flughöhe zu definieren, um klarzumachen das es hier um „blutige Anfänger“ im ersten Jahr gehen müsste
Danke für die kompetente Klarstellung. Ich hoffe, das wissen die Kontrolleure auch. Meinen 180kg Schrank mit Inhalt klemmt man sich nicht einfach so unter den Arm, aber ich habe den auch im Beton rückwändig verankert. Keine grosse Sache im Plattenbau: 10er Loch, Dübel einschlagen und festschrauben.
Das Problem ist wenn man am gewünschten Aufstellort Trockenwand in Kombination mit Fussbodenheitzung vorfindet. Man kann zwar in ner Trockenwand verankern, welche Kraft das aushält ist aber ne ganz andere Sache.
Wie immer sehr gut und verständlich erklärt. Vielen Dank für die vielen lehrreichen Videos! Eine Kleinigkeit ... 50kN entsprechen 5000kg ... nicht 500kg (... ungefähr ... auf der Erde :)
Danke für die Erklärung. Genau So definiere ich das auch, aber selbst die Hersteller von Tresoren schreiben es oft anders, obwohl sie ja eigentlich wissen müssten wie sie ihre Schränke zertifizieren🙈
Du irrst. Sie lassen ihre Schränke zertifizieren. Sie dürfen das überhaupt nicht selbst tun. Was sie sonst noch so schreiben muss ja nicht viel Gehalt haben...
Sehr gutes Video denn Sicher soll es sein. Und nicht vergessen denn Schlüssel in einen zweiten Zahlenschloss Tresor legen.Die Zahlen die nur ihr selber kennt.
Danke für die Klarstellung. Genau so hat es mir meine Waffenbehörde auch bestätigt. Ein Schrank, Widerstandsklasse 1 , muss nicht verankert werden. Zumindest nicht in meinem Fall (Gewicht = 240 kg)
Und, mal ganz ehrlich, du findest der steht stabil ohne Verankerung? Mein 1er wiegt 180kg und ist 1,5m hoch. Ich kann den mit einer Hand ohne nennenswerten Kraftaufwand umwerfen. Und wenm die Tür auf ist, ist mit dem Vertrauen in den Stand komplett vorbei. Unabhängig von der ganzen Diskussion würde es mir im Traum nicht einfallen den nicht zu verankern - aus Angst im meine Füsse und meine Optiken.
@@DerMoosfrau meiner hat 240 kg bei 160x65x55. Mit einer Hand schmeißt du den mal nicht um. Davon abgesehen müsste der Einbrecher erst mal an meinen Hund vorbei kommen und das ist sehr unwahrscheinlich, glaub mir. ;-)
@@Micha_MV Hmm. Liegt vielleicht auch am Fussboden, so "Laminat", allerdings aus Vinyl, die typische 3mm Schaumplatten drunter auf Pressholzplatten. Jedenfalls war ich negativ überrascht, ich hätte nicht gedacht dass das so instabil steht.
Als Jurist kann ich hier nur zustimmen. Eine Ergänzung noch die auch oft für Verwirrung sorgt: Ein Schrank muss zwar aus waffenrechtlicher Sicht nicht verankert werden (auch wenn es den SB vermutlich erfreut), jedoch muss aus versicherungsrechtlicher Sicht genau derselbe Schrank verankert werden. Hier ist aber der Einzelfall zu prüfen. Kompliment auch für die saubere Recherche und nachvollziehbare Erläuterung (leider bei vielen anderen RU-vidrn nicht mehr selbstverständlich). Was anderes habe ich bei deinem Kanal aber auch nicht erwartet. 😉
Erster Tip der Professoren und Übungsleiter bei technischen Studiengängen ist meistens, dass die Unibibliothek die meisten Normen hat und auch einen Kopierer ;)
Hi! Jetzt muss ich auch nochmal nachfragen (ich bitte um Entschuldigung, wenn die Frage schon mal aufkam). Uns wurde beigebracht, dass ein Schrank der Schutzklasse 1, egal wie schwer er ist, nicht verankert werden muss, die Polizei aber empfiehlt, ALLE Schränke, die leichter sind als 1.000 Kilogramm, grundsätzlich zu verankern. Auch unsere Behörde hat bei ihrer Kontrolle dahingehend nichts beanstandet als sie die ganze Umgebung gesehen hat, wo der Schrank steht. Ich nehme mal an, das fällt auch unter diesen "Ermessensspielraum"?
Meine Meinung: Eine Verankerung ist kein Hexenwerk, selbst gute Wandanker und eine Kartusche Injektionsmörtel kosten jeweils nur ein paar €, machen aber bei einer Aufbewahrungskontrolle einen guten Eindruck! Je nach Baustoff ist eine Mehrfachverankerung sinnvoll, Anker in Boden und Rückwand sowie ggfs. einer Seitenwand sollten wirklich in den meisten Fällen 50 kN aushalten. Man sollte Hebel- und Keilkräfte eben nicht unterschätzen, allerdings muss auch gesagt werden, dass selbst Einser-Schränke gegen professionelle Tresorknacker keinen besonders hohen Widerstand bieten -
Viele können im Boden kaum verankern wegen Fußbodenheizung oder Holzbalkendecke. Auch die Wände sind oft nur Makulatur, wie Ständerwerk, 12er Ziegel oder schmaler Porenbeton. Was immer hilft ist ordentlich Gewicht. Mein 400kg-Schrank mit Inhalt schleppt keiner hier raus. Schon die Spezialfirmen hatten arge Probleme mit dem leeren Schrank ohne Tür. Spätestens bei der Holztreppe gibt es Bruch bei den dynamischen Lasten. 50 KN Ausreißwiderstand sind völlig illusorisch mit Dübeln, egal welcher. Ein mir bekannter Hochleistungsanker von 32!! mm Durchmesser kommt auf max. 43 kN Zugwiderstand. Die Bohrungen in den Schränken liegen aber eher bei 15 mm und da wären wir bei so einem Anker von 12mm bei max. 10 kN in ungerissenem Beton, wenn fachgerecht eingebaut wird.
@@vprojekte Das stimmt natürlich, wobei ich eine Holzbalkendecke auch nicht mit 400 KG belasten möchte. Generell möchte ich mich hier auf die Aussagen von Herrn Thies Hartmann der Firma Hamburger Stahltresor beziehen, ausgebildeter Rechtsanwalt und selbst LWB, sowie über 30 Jahre im Tresorgeschäft. Auf dem RU-vid-Kanal dieser Firma gibt es mehrere durchaus sehenswerte Beiträge auch zum Thema Tresorverankerung. Und unabhängig davon, ob nun tatsächlich 50 kN erreicht werden können oder nicht, ist nach meiner Meinung eine Verankerung innerhalb der vor Ort gegebenen Möglichkeiten absolut sinnvoll, denn auch 200 KG und selbst 400 KG sind mit guten Lastenrollern zumindest ebenerdig relativ gut zu handhaben. Aufbruchversuche am Tatort sind selten, eher werden komplette Tresore entwendet und andernortes gewaltsam geöffnet. Hier machen Verankerungen die "Arbeit" dann zumindest schwerer -
Natürlich kann man auf eine Holzbalkendecke einen 400 kg Tresor stellen, es sei denn, man wohnt in einer Ruine. Stell dir vor, du machst ne Party in dem Raum und 5 deiner Freunde stehen an einer Stelle und fangen vielleicht an zu tanzen 😉 Ich hoffe nicht, dass dann regelmäßig die Decken einstürzen. Der Anwalt kann ja gerne seine 500 kg Schränke verschrauben. Der Anwalt könnte dir doch sicher mehrere Fälle zeigen, wo Leute mit geklauten Schränken wie meiner (284 kg leer) die Zuverlässigkeit verloren haben. Das wär doch mal ein Beitrag. Stichwort: Verhältnismäßigkeit
@@vprojekte Zunächst beispielhaft ein paar Werte für Gewindestangen M 12 der Zugfestigkeitsklasse 12.9 (DIN 975/976-1): 1200 nm pro mm², Spannungsquerschnitt 84,30 mm², hält also 101,16 kN, insofern sind diese Werte zumindest von den Ankern problemlos erreichbar. Es liegt also vollkommen richtig gesagt am Mauerwerk, dieser Wert wird aber nur in rissfreiem Stahlbeton min. Klasse C20/25 erreichbar sein. Oder es müssten Verstärkungen vorgenommen werden. Mir sind keine Fälle bekannt, wo LWB wegen komplett geklauter W-Schränke ihre Zuverlässigkeit verloren hätten. Dies behaupten auch weder ich noch Herr Hartmann. Aber selbst die wenigen gestohlenen Legalwaffen liefern Waffengegnern viele Angriffspunkte, weshalb ich es für absolut sinnvoll halte, es Verbrechern so schwer wie möglich zu machen. Und da ist es eben meine Meinung, ein paar € für gute Wandanker und Zweikomponentenkleber sind gut angelegtes Geld, und machen bei Kontrollen mit Sicherheit einen sehr guten Eindruck. Und wer zusätzlich Wertgegenstände in seinem W-Schrank sichern möchte, kommt um eine Verankerung eh nicht herum, denn nur dann sind die privat hohen Deckungssummen möglich -
Was du für sinnvoll hältst, spielt aber keine Rolle. Und die Zugfestigkeit des Stahls spielt ebenfalls keine Rolle. Ansonsten siehe Kommentar ganz oben.
Die einfachste Methode zu klären ob Verankert werden muss ist immer den Hersteller zu kontaktieren und erfragen unter welchen Bedingungen die Klassifizierung erreicht wird. Weil, wenn die Klassifizierung MIT Verankerung erreicht wurde hat sie auch nur verankert Bestand. Da reicht im allgemeinen ein kurzer E Mail Austausch und man ist auf der Sicheren Seite.
Ich kenne Waffenschränke um die 50-60 Kilo und ca. 1,30 m hoch. Wenn man sich dann die 4 Schläuchen der Bodenplatte dazu ansieht, dann weiß man, mit der Hebelkraft von oben zieht man die Schrauben wohl wie Weinkorken aus dem Boden.
Mein Treppenhaus ist so besch.ssen, dass die Spedition die den Schrank geliefert hat, schon geflucht hat. Ohne elektrischer Treppensteigsackkarre geht da gar nix. 😆 Also Sorgfaltspflicht genüge getan, auch wenn der Schrank leer nur 150kg wiegt...
Danke! Das ist ein polnischer Hersteller. Hab ich vor vielen Jahren gekauft und weiß nicht mehr genau wo. Ist leer 284 kg schwer und hat elektronisches und mechanisches Zahlenschloss gleichzeitig. 😉
Zum kleinen 35kg Würfel (z.B. Klasse 0 oder 1 Kurzwaffenschränke), gibt es Vorgaben zum verhindern, oder reicht durch die Bohröffnung an der Rückseite das Ding in de Wand festzubohren?
… keiner fragt mal bei den Schrankherstellern nach! … selbst wenn ich einen 1er Schrank wegtrage, bleibt es immer noch ein 1er Schrank! Nur an einer andern Stelle, auf ist er dann ja immer noch nicht.
@@heikowill7200 Nur vielleicht. Am Ende baut der Hersteller was und ein Dritter überprüft das Ergebnis nach Norm. Ob der Hersteller diese Norm zufällig oder wissentlich mit seinem Produkt erreicht spielt erstmal keine Rolle.
Sonst müßte ja jeder Schrank von einem zertifiziertem Fachbetrieb aufgestellt und befestigt werden um seine Sicherheitsstufe zu erhalten. Inklusive der Materialprüfung des Mauerwerks....usw...👍 anders sieht es mit der Verankerung bei der Versicherung von Werten aus die sich im Tresor im Schadensfall befunden haben.
@@danielm1748 Genau, und die Versicherungen schreiben dann eben auch eine Analyse des Mauerwerks vor. Das würde wiederum viele Waffenbesitzer vor große Probleme stellen, wenn die Analyse zu dem Ergebnis kommt, dass weder Wand noch Boden für eine sichere Verankerung geeignet sind
Um allen Eventualitäten vorzubeugen, habe ich meinen verankert ... vllt einfach seinen Sachbearbeiter von der Waffenbehörde anrufen und nachfragen. Meiner sagte, wenn ich auf der sicheren Seite sein möchte, dann ja ...
Wieder klasse erklärt und toll dass du dir die Din Norm mal gekauft hast (wobei ich das ein Unding finde, dass man sowas kaufen muss, wenn man wissen will was drin steht) Aber korrigier mich bitte wenn ich mich irre. Aber es gibt Fälle bei denen der Schrank verankert werden muss. Zum einen wenn der Widerstandsgrad 0 ist und man mehr als 5 Kurzwaffen drin lagern will oder auch die Versicherung kann fordern, dass z.B. auch der 1er Schrank mit 170kg verankert werden muss. Das ist aber nur Halbwissen von meiner Seite
Danke! ich finde es auch ein Unding mit den Norman. Ich hab schon viel Geld dafür ausgeben müssen. Das mit 0 und den Kurzwaffen stimmt nicht. Das mit der Versicherung stimmt nur bei Versicherungsverträgen. Die einfache Wegnahme muss man verhindern. Das hängt von den Örtlichkeiten und dem Gewicht ab. Z.B. 2. Stock Wohnung Mehrfamilienhaus und 200kg-Schrank muss keiner verankern.
Dazu gab es vor wenigen Tagen ein Urteil. Wenn Normen Bestandteil geltender Gesetze sind, müssen sie auch frei zugänglich sein. Freue mich schon auf die Umsetzung!
@@vprojekte also ich glaub dir das, allerdings haben dann ziemlich viele Waffentresorhersteller diese falschen Angaben auf der Webseite. Die haben nämlich sowas auf ihren Seiten stehen Grad 0 < 200kg 5 KW und unbegrenzt LW Grad 0 > 200kg oder entsprechende Verankerung 10 KW und unbegrenzt LW Grad 1 unbegrenzt KW und LW Die Infos hat Hartmann, Bremer und sogar der deutsche Jagdverband auf ihren Seiten
Ich bin vielleicht etwas late to the party, habe aber doch noch eine frage. Wenn in der norm nun steht, dass die entsprechenden aufbauanleitungen beigelegt sein müssen und diese eine Verankerung vorsehen - gilt der Schrank nicht erst als aufgebaut, sobald er verankert ist? Klingt jetzt vielleicht erst einmal komisch, so habe ich das damals allerdings interpretiert, als ich mich irgendwann mal damit befasste.
Nein natürlich nicht. Es spielen ja noch andere Faktoren eine Rolle. Wenn du in der Antarktis wohnst und das nächste Haus 300 km weg ist, dann darfst du deinen Schrank auch auflassen, wenn du alleine wohnst. 👍😉
Wenn ich nun nach Altbestand-Regelung alles in B Schränken (Schlüssel) habe und mir einen 0erWürfel (E-Zahlenschloss) !frei! hinstell wo nur die Schlüssel drinnen lagern...! Wär das Okay?
Man muß aus jeder Maus einen Elefanten machen. Das aktuelle Schlüsselproblem, die numerische Öffnung oder die Verankerung eines Tresors hat jedoch ein echtes Problem. Dazu wird es keine Gestze geben. Wenn ein nicht so netter Mitmensch mich um die Herausgabe des Inhalts mit Nachdruck auffordert... was werde ich wohl machen? 😮
Würde immer Verankern, alleine schon wegen der Kippgefahr!! Mein 1er für 7 Langwaffen kippt ohne weiteres beim etwas schnelleren öffnen. Wer möchte so eine potentielle Totschlagfalle im Haus haben???
Also Ken von Gunvlog hat das aber anders ausgelegt.... Nach wie vor merke ich, dass nicht nur bei den Waffembesitzern, sonder auch bei den Gunfluencern unterschiedliche Auffassungen dieser Norm vorhanden sind. Ich habe (allein aus Unsicherheit bzgl dieses Themas) meinen Schrank verankert.
Hallo Tom, Ich Habe noch einen alten Waffenschrank mit Schlüssel und jetzt sagen einige dass ich einen extra Sicherheitsschrank mit Zahlenschloss brauche um darin den Schlüssel zu verwahren . Könntest du vielleicht ein kurzes Video dazu machen oder mir bescheid geben ob das wirklich notwendig ist? Mfg Max G.
Man MUSS den Schlüssel nicht in einem Schrank aufbewahren. Musst dich in deinem Bundesland informieren. Irgendein Bundesland hat da zur Zeit irgendein Problem. Das musst du checken.
Bei einem befreundetem Jäger wurder der 200kg Schrank + Inhalt einfach mitgenommen. Daraufhin habe ich meinen Schrank mit mehreren M10er Ankern im Betonsockel verankert. Ohne schweres Gerät bekommt niemand den mehr los.
Unqualifizierte Frage von mir, wenn ich jetzt einen Schrank kaufe der sagen wir 95 Kg (wegen Transport in 4. Stock ohne Aufzug) wiegt, diesen dann innen mit Stahlplatten beschwere, das er über 200 Kg wiegt, wenn dieser an Ort und Stelle steht. Das ist vermutlich nicht anerkannt, das ich diesen dann nicht an der Wand befestigen muss. Wie gesagt ich kann mir das Ergebnis ja schon denken. Danke.
Die Definition leicht war schon mal in einem Urteil definiert worden. Ohne es zu versichern, waren die Grenzwerte alle < 200 kg. Wie gesagt, keine rechtsberatung
@@vprojekte ich suche es bei Gelegenheit heraus und werde es hier verlinken. Wie ich aber angegeben hatte, ist auch hieraus keine Rechtssicherheit abzuleiten.
Das ist aber ja seit Jahrzehnten so die lustige DIN/EN normen und ganz normal da muss man auch kein Ingenieur sein einfach LESEN wie Kinder im Vorschuss alter
🔝Tom🔝 - es empfiehlt sich mitunter in den Versicherungsbedinungen nachzulesen, wie ein Sicherheitsbehältnis nach Verankerungs-Normen gesehen zu bewerten ist. Diesem "Leitfaden" wird man im Falle des Falles bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung, mit großer Wahrscheinlich folgen. Der Versicherer erstattet im Schadensfall nicht, wenn seinen Anforderungen nicht genüge getan wurden. Ergo ???? Auch wenn ich anders darf, sicher ist sicherer, bis es trotzdem passiert. 1er mit 32er Umwandung aus Beton, 5-seitig verankert und mit Epoxy vergossen ... 😂🎉😂