Du machst das wirklich so gut! Danke danke danke! Habe bald meine mündliche und Strafrecht habe ich einfach gehasst, aber mit deinen Videos ist es halb so schlimm, also nochmals Danke! 🤩
Bei 18:05 meinte ich: "Ich werde die Anzeige nicht verhindern, wenn du mit mir schläfst.", so wie ich es formuliert habe, war ist es eine ganz normale Drohung und keine Drohung mit einem Unterlassen.
Sehr gut erklärt. Ich hätte aber noch eine Frage. Wenn z.b. ein Polizist auf einen unbewaffneten Täter schießt, der vor ihm wegläuft, ohne Tötungsabsicht, und der Täter nicht stirbt, würde das dann nur als Nötigung gelten? Ich habe nach solchen Fällen gesucht, mir wurde aber immer nur gesagt das sei eine gefährliche Körperverletzung. Ist das dann wegen einer Gegenkonkurrenz weil es um einen mehraktigen Delikt bzw. verklammerten geht? Danke dir
Der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung ist in dem Fall verwirklicht und würde im Falle der Strafbarkeit, die tateinheitlich verwirklichte Nötigung verdrängen. Ich würde sagen, dass es sich um einen Fall der Konsumtion handelt; MüKo/Sinn 4. Auflage § 240 Rn. 166 tendiert wohl eher zu einer Verdrängung wegen Spezialität.
@@Der_Jurastudent Vielen Dank. Die vielen Begriffe sind noch etwas vielfältig/komplex, aber ich hoffe mal, dass man im Studium lernt damit zu arbeiten. Woher hast du die ganzen Begriffe und Grundsätze, wenn ich fragen darf? Stammt das aus Präsentationen und Vorlesungen, oder kann man als Einsteiger auch in Büchern darüber lesen? Ich überlege, mir die MüKos zu kaufen, da scheint ja vieles drin zu stehen, wobei der extrem Teuer ist. Vllt eher den Fischer.
@Felix-cj3kg Kommentare sind da um Einzelfragen nachzuschauen, nicht um eine Materie zu lernen. Wenn du das lernen möchtest, dann kannst du die Vorlesungen besuchen, die Lehrbücher/Skripte lesen oder z.B. mein Video zur Konkurrenzlehre anschauen, wo ich das erkläre.
@@Der_Jurastudent Ah okay. Dann muss ich mich wohl noch gedulden. Oder gibt es eine Möglichkeit, sich die Vorlesungen bereits anzusehen oder herunterzuladen, ohne die Anmeldedaten, auf der Website?
Also von der LMU München gibt es welche die auch frei online erhältlich sind. Einfach mal googlen. Ich mag zum Beispiel die Vorlesungen von Prof. Satzger
Hi Ich wüsste gerne warum die die Rechtfertigungsprüfung nach den gängigen rechtfegrugungsgründen erst nach Verwerflichkeit prüfst 1. Klausurtaktisch Ist es doch sinnvoller erst die Verwerflichkeit zu prüfen da es sein kann dass man sich somit die Prüfung der rechtfertigungsgründe spart, wenn schon gar keine Verwerflichkeit gegeben ist 2. dogmatisch Ich Verstehe nicht wie du die Rechtfertigung prüfst wenn noch gar keine Rechtfertigung feststeht, da die tatsbestandsmäßogkeit nicht die Rechtswidrigkeit indiziert wie es ansonsten wäre Kein hate sondern ernst gemeinte Fragen Entschuldige bitte dass ich mich sprärlich Ausdrücke, ich habe diesen Kommentar schon mal geschrieben aber ausversehen abgebrochen und beim 2. mal schreiben fasse ich mich kürzer lol
Die allgemeinen Rechtfertigungsgründe sind vor der Verwerflichkeit zu prüfen, das mache ich auch so durchgängig im Video, z.B. beim Aufbau und bei den Beispielen zum Nötigungsnotstand und Klimakleber. Grund dafür ist, dass die Verwerflichkeitsprüfung einfach eine große Abwägung ist, während die allgemeinen Rechtfertigungsgründe viel genauer zu handhaben sind. Ich hoffe ich habe deine Frage beantwortet, weil die ein wenig verwirrend formuliert wurde. Falls dennoch etwas offen geblieben ist: Feel free to ask (again) :)