Es ist das Jahr 2018. Nur 30 Zentimeter trennen den Balkon von Elfriede von der neuen Betonmauer des Nachbarn, die als „Sichtschutzwand“ für die Dachterrasse des Neubaus dienen soll. „Ich fühle mich wie eingesperrt“, klagt die Rentnerin. Der Bauherr will sich nicht äußern, verweist aber auf die Baugenehmigung der Stadt: „Die Bauordnung des Landes NRW schreibt bei einer Grenzbebauung keine Abstandsflächen vor“, teilt uns die Sprecherin der Stadt Bonn schriftlich mit.
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14 окт 2024