Wenn die Pflicht zur Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer wegfällt, wie sieht es dann mit Reverse-Charge aus? Ich betreibe einen Etsy-Shop und muss auf die Etsy-Gebühren Reverse-Charge zahlen. Muss ich dann doch eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Das Video ist ja jetzt schon 3 Monate alt gibt es denn schon Neuigkeiten ob die Grenzen auf 25k angehoben werden? Da ich bald an der 22k Grenze bin und diese nur überschreiten möchte wenn es auch sicher ist,dass das Gesetz durch ist... Bzw. wann wird sowas denn spätestens bekannt gegeben? (wahrscheinlich am 01.01.25 😅) Grüße
Hallo, wie immer ein klasse Video. Ich habe nur noch eine kurze Frage: Wenn ich für mein Kleinunternehmen beispielsweise ein notwendiges Gerät kaufe, muss ich die Rechnung dann auf das Gewerbe oder auf mich als Privatperson schreiben? Vielen Dank im voraus. :)
Muss ich das für jedes EU-Land einzeln beantragen oder einmal für die gesamte EU? Wie sieht es eigentlich mit Verkäufen als Kleinunternehmer ins Ausland aus (insbesondere USA, UK)? Vielleicht kannst Du da mal ein Video zu machen?
verstehe ich dass richtig, dass ich im Falle von Auslandsumsätzen in mehreren Ländern zugleich die Kleinunternehmerregelung (sofern vorhanden) anwenden kann und sich die jeweiligen Umsatzgrenzen der Länder nicht aufsummieren? Also als Beispiel (angenommen alle Länder haben eine Kleinunternehmergrenze von 250.000 € Umsatz): - Umsatz Niederlande 20.000 € => Kleinunternehmer für NL - Umsatz Dänemark 24.000 € => Kleinunternehmer für NL - Umsatz Frankreich 24.000 € => Kleinunternehmer für FR - Umsatz Österreich 20.000 € => Kleinunternehmer für AT Angenommen mein Umsatz in Deutschland ist eben so 20.000 €. Kann ich dann weiterhin für Deutschland die Kleinunternehmerregelung (auch im kommenden Jahr) anwenden, oder gelten die Auslandsumsätze auch für die 25.000 € / 100.000 € Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung?
Was ist denn wenn ich Software aus dem Ausland eingekauft habe als Kleinunternehmer, muss ich dann die Umsatzsteuererklärung machen, weil auf der Rechnungja keine Mwst steht? Ist man nach 100k dann ab dem jeweiligen Zeitpunkt raus, oder für das ganze Jahr rückwirkend? Dann mach ich ja lieber nen Monat Urlaub.
Hi wenn ich das richtig vrstehe ist es wieder so : Ich darf dann eben max im Jahr 25000 verdienen und bleibe im kleingewerbe wenn ich im darauf folgenden jhr zb 25500 umsatz habe bin ich also auch schon raus aus dem Kleingewerbe ist das richtig? somit ist das mit den 100000 ein witz wie bisher die 50000 XD sobald ich die Grenze von jetz 22000 überschriete bin ich raus vom kleingewerbe xdd
Top Video!! Thank you! Eine Frage noch dazu: Wie sieht’s aus, wenn ich im 1. Jahr unter den 25.000 EUR bin und dann jedes darauffolgende Jahr unter der 100.000 EUR-Grenze liege? Bleibe ich dann für immer Kleinunternehmer?! 🤔
Nein… Du musst ja jedes Jahr den Vorjahresumsatz überprüfen und unter 25.000 € bleiben, um auch im laufenden Jahr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet in deinem Fall wärst du ab dem 1. Januar des dritten Jahres kein Kleinunternehmer mehr.
Ich bin selbständiger und erziehle Einkünfte, die nicht Umsatzsteuerpflichtig sind. Macht es überhaupt sinn, dass ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme?
Nein, es gibt Umsätze, die sind immer umsatzsteuerfrei, unabhängig wie hoch der Umsatz ist. Zum Beispiel die meisten Leistungen von Ärzten, Versicherungsvermittlern, Vermietung von privaten Wohnraum usw.
Super verständlich erklärt, danke fürs teilen! Ich plane in Zukunft eventuell mit der Kleinunternehmer Regelung aus Deutschland heraus an nicht EU Länder Online Fitness Coaching anzubieten, wie wäre dass den bzw. ist dass dann überhaupt möglich? heruntergebrochen
@STEUERFIT.Selbststaendige danke dir! Hab’s mir angeschaut aber leider hab ich doch noch Fragen Bietest du selbst auch online live Beratung per Zoom o.Ä gegen Bezahlung an? Oder empfiehlst du da dein steuerfinder Tool ?
Guten, sehr interessant… Frage: Ich habe TikTok und da meine Videos viral gehen, kriege ich ab und an das Geld von TikTok… (ungewollt) wenn ich jetzt Kleinunternehmer anmelde… aber Jahreseinkommen von TikTok ca 5000-8000€ bleiben… dann muss ich es nicht in der Steuererklärung eintragen? Danke dir 👍🏻
Ich bin Kleinunternehmer und in der Anlage EÜR werden mir in WISO automatisch Steuern auf meine Einnahmen berechnet, wenn ich meine Einnahmen in der Umsatzsteuererklärung einpflege, muss ich die Umsatzsteuer an das Finanzamt überweisen. Wenn die Umsatzsteuererklärung wegfällt, ist das ganze in die EÜR integriert ?
Danke dir für die Verkündung der voraussichtlich kommenden Neuerungen! *__* Hoffen wir doch mal, dass es auch wirklich so kommt. Werden wir ja dann sehen wenn es soweit ist. Du sagtest, wenn man dieses Jahr (2024) die Umsatzgrenze von 22.000 € überschreitet (sagen wir mal mit 24.000 €), dann kann man, wenn die Änderung so kommt, 2025 weiterhin die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Gilt diese Änderung dann nicht für die Umsätze die in 2025 entstehen?
Da diese Gesetzesänderung von der EU gefordert wird, bin ich mir recht sicher, dass das auch so kommen wird. Da das Gesetz noch nicht final ist, kann ich natürlich noch nicht sagen, wann welche Umsatzgrenzen gelten. Aber nach dem aktuellen Gesetzentwurf würden die 25k auch schon für 2024 gelten.
Danke für die Info, dass du uns das jetzt schon mitteilst. Dann kann man sich darauf einstellen. Aber so 100%ig ist mir noch nicht klar: Ich hatte 2023 Umsätze von ca. 18.000, 2024 werde ich definitiv die 22.000 überschreiten (deshalb hatte ich mich schon auf die Regelbesteuerung ab nächstes Jahr eingestellt). Würde das mit dem neuen Gesetz heißen, wenn ich 2024 unter den 25.000 bleibe (aber über den 22.000 bin) bleibe ich 2025 noch in der Kleinunternehmerregelung? Und erst, wenn ich in 2025 über 25.000 komme, muss ich ab 2026 in die Regelbesteuerung? Habe ich das so richtig verstanden? LG
Habe ich das richtig verstanden?: Das Jahr 2023 wird im Jahr 2023 mit 50.000 € und im Jahr 2024 mit 22.000 € bewertet. Wenn bei einer der Überprüfungen die Summe überschritten wird, verliere ich die Kleinunternehmerregelung? Das heißt, 35.000 € im Jahr 2023 entziehen diesen Status nicht, aber bei der Überprüfung im Jahr 2024 wird dieser Status bereits entzogen?
Nein! Derzeit ist es so: Du darfst im Vorjahr (2023) nicht über 22.000 € Umsatz gekommen sein und voraussichtlich in diesem Jahr (2024) über 50.000 € kommen. Wenn du doch unerwartet über 50.000 € Umsatz kommst, dann passiert erstmal gar nichts. Im nächsten Jahr (2025) bist du dann aber definitiv kein Kleinunternehmer mehr.
@@YuriiHonta unter Vorjahr versteht man immer das Jahr vor dem jetzigen. Ob das das erste oder das fünfte ist, ist egal. Solange du im letzten Jahr unter 22.000 € Umsatz gemacht hast, darfst du Kleinunternehmer sein.
@@YuriiHonta Kurzes Beispiel noch dazu: 2022 - Umsatz: 5.000 € -> Kleinunternehmer 2023 - Umsatz: 15.000 € -> Kleinunternehmer 2024 - Umsatz: 30.000 € -> Kleinunternehmer 2025 - Umsatz: 65.000 € -> Regelbesteuerung Du darfst 2024 immer noch Kleinunternehmer sein, da der Umsatz im letzten Jahr unter der Grenze war. Erst ab 2025 bist du kein Kleinunternehmer mehr und musst Umsatzsteuer ausweisen.
Hey, vielen herzlichen dank für das (und alle anderen) super informative Video!! Nur als Frage zur Klarstellung: Es gilt aber weiterhin dass man als Kleinunternehmer nur das laufende Jahr Kleinunternehmer bleibt, wenn man in der neue Grenze von 25000 bis 100000 Umsatz landet richtig? Also um die Regelung dauerhaft in Anspruch zu nehmen, muss man weiterhin unter 25000 bleiben? Freundliche Grüße
Wie läuft das Internationale verkaufen eigentlich wenn man garnicht wirklich weiß wer der Käufer ist? Beispielsweiße beim Handeln mit Digitalen Gegenständen über einen online Marktplatz.
Da musst du im ersten Schritt unbedingt die exakten Vertragsbedingungen herausfinden: Bei Amazon KDP oder MBA ist dein Kunde gar nicht der Endkunde, sondern Amazon. Bei anderen Anbietern, wie zum Beispiel Upwork, bist du dafür verantwortlich, diese Informationen selbst beim Kunden herauszufinden und die Rechnungen auszustellen. Und bei ein paar Plattformen wie zum Beispiel bei Fiverr ist die ganze Lage vollkommen ungeklärt. Wichtig für dich ist aber: Du bist dafür verantwortlich, diese Informationen in Erfahrung zu bringen und korrekte Rechnungen auszustellen.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Danke für die Antwort. Ja, Frage hast richtig verstanden. Ich frage da Kollegen das Gegenteil sagten. Noch eine Frage. Muss ich dann in Österreich Bankkonto haben sowie was müsste ich dort noch anmelden ?
Heißt das, ich könnte in 10 verschiedenen europäischen Ländern inklusive Deutschland jeweils unter 25.000€ verdienen und überall als Kleinunternehmer gelten, auch wenn ich insgesamt dann 250.000€ Umsatz mache?
Danke Dir fuer die guten Videos! 😊Eine Frage zu der Thematik dass die Kleinunternehmerregelung jetzt auch fuer Geschaefte mit dem EU Ausland (potentiell) moeglich wird: im EU Ausland (wegen 'Reverse Charge' Verfahren) muss man doch eigentlich sowieso keine USt aufweisen, weil der Kunde das vor Ort in dem EU Ausland selber abfuehren muss? Oder war man (obwohl man im EU Ausland die USt nicht in Deutschland abfuehren musste) dennoch dazu verpflichtet die jaehrliche USt Erklaerung zu machen (auch wenn da dann 0 raus kam), und jetzt (voraussichtlich) nicht mehr? Danke Dir nochmals fuer die guten Videos! 😊
Das Reverse-Charge-Verfahren gilt nur, wenn dein Kunde ein Unternehmen ist. Wenn du Endkunden im EU-Ausland hast, dann musst du häufig ausländische Umsatzsteuer ausweisen und auch selbst abführen. Vor allem das wird durch die Kleinunternehmerregelung jetzt einfacher.
Wie ist es, wenn im Jahr 23 gegründet wurden ist und die Grenze von 22.000 überschritten wurden ist. Es ist absehbar, dass dieses Jahr die 50k überschritten werden. Kann man trotzdem von der 100k Grenze profitieren bei Umsetzung oder hätte es gar keinen Einfluss auf mein laufendes GEschäft?
Wenn du im Jahr 2023 schon über 22.000 € Umsatz gemacht hast, dann bist du ab 2024 bereits kein Kleinunternehmer mehr.
3 месяца назад
Die Verpflichtung für Kleinunternehmer zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung bleibt bestehen, sofern man eine Umsatzsteueridentifikationsnummer hat, die Pflicht entfällt somit nicht für alle.
wenn die grenze bei 25.000€ liegt und ich 2x im in Folge diese Überschreite, aber keine 100.000€ erreiche, zähle ich dann noch als Kleinunternehmer oder nicht. ansonsten sehr gutes Video und ausführlich erklärt.
Wenn ich merke, dass ich die Grenze überschreite, schiebe ich meine Rechnungen ins Folgejahr. Merkt man ja sowieso gegen Ende des Jahres. Dann steht man 1-2 Monate ohne Geld da, aber kriegt man zurück.
Danke für die Infos. Kann ich dann (wenn die EU-weite Kleinunternehmerregelung kommt) im Inland als NICHT-Kleinunternehmer und in den anderen EU-Länder als Kleinunternehmer agieren?
Ich denke da wird sich nix geändert haben. Fragt sich nur, ob in deinem Fall es sich überhaupt lohnt, Kleinunternehmer zu sein. Sicher fast alles Kassenleistungen?
Heist das jetzt das man dann als Kleinunternehmer jedes Jahr bis zu 100.000 Euro Umsatz haben darf oder heist das wenn ich zb 2024 25k Umsatz mache und 2025 mehr als 25k Umsatz mache bin ich ab 2026 kein Kleinunternehmer mehr?
Sobald du im Vorjahr mehr als 25.000 € Umsatz gemacht hast, darfst du die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen. Solltest du über 100.000 € Umsatz machen bist du sogar ab sofort kein Kleinunternehmer mehr.
Bis wann muss ich eine Steuererklärung mit der Kleinunternehmerreglung machen, wenn ich mich ca. Okt. 2023 selbstständig gemacht habe? Da ich das auch lieber ein Monat vorher machen will, vor ende der frist, um sicher zu gehen. So oder so- danke ! Dachte mir, das fragen sich evtl. auch andere
Wow, danke. Die meisten deiner Videos haben von mir schon ein like, setz mich dann nochmal bei den neueren ran :) Soweit ich durch deine Videos verstanden habe, ist es bei mir nur die Umsatzsteuer. Bin ja mal gespannt, wie das so funktioniert ^^ Theorie vs Praxis 🙏
@@STEUERFIT.Selbststaendige das heisst wenn gewerbe A sowieso regelbesteuer ist, dann kann gewerbe b gar nicht mehr als kleinunternehmen betrieben werden richtig?
Die Quelle ist der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2024, also das Bundesministerium der Finanzen. Auf deren Website findest du alle Infos dazu.
Hallo Melchior, Ich bin aktuell in einem dualen Studium und habe nebenbei ein Gewerbe. Auf das Einkommen aus dem dualen Studium zahle ich aktuell laut Abrechnung keine Lohnsteuer. Durch mein Gewerbe wird sich natürlich mein zu versteuerndes Einkommen erhöhen. Muss ich dann am ende des Jahres sogar die Einkünfte aus meinem dualen Studium nachversteuern? Ich rechne so mit 5000 aus dem Gewerbe und ich verdiene 1200 Euro monatlich im dualen Studium. Dann müsste ich ja auf die 5000 Euro total viel Steuern zahlen, wenn ich die Einkünfte aus dem Studium auch noch nachversteuern muss?
Okay aber was bringt die 100.000€ Grenze ? Wenn ich 2023 20.000€ Umsatz gemacht habe und im Jahr 2024 nur 30.000€ Umsatz gemacht habe, dann habe ich ja ab 2025 keine Kleinunternehmerregelung mehr. Weil ich ja in 2025 im Vorjahr also 2024 mehr wie 25.000€ hatte… Ich versteh den Sinn dahinter nicht, für mich gilt immer noch, nicht über 25.000€ zu gelangen um drin zu bleiben. Entweder ich bin dumm oder es macht kein Sinn…
Dein Beispiel stimmt so und du verstehst das schon richtig. Die Umsatzgrenze für das laufende Jahr ist oft weniger wichtig als die Vorjahresgrenze. Um ehrlich zu sein, finde ich die Kleinunternehmerregelung häufig generell sinnlos. In den meisten Fällen ist sie finanziell einfach eine schlechte Wahl.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Ich habe monatlich fast keine Ausgaben (verkaufe digitale Inhalte), habe kaum etwas zum Abschreiben und profitiere von der Kleinunternehmerregelung, da macht bei mir die Regelbesteuerung erst Sinn, wenn ich >25k im Jahr verdienen sollte. Richtig? Oder siehst du das anders? :)
@@STEUERFIT.Selbststaendige angenommen als kleinunternehmer mache ich 2024 ein umsatz von 20k euro umsatzsteuerfrei. 2025 mache ich 40k euro. sind die 40k euro auch umsatzsteuerfrei? wenn ich angenommen 70k im jahr 2025 machen würde dann wäre ich kein kleinunternehmer (=umsatzsteuerpflichtig) mehr weil ja noch bei mir die alte grenze von 50k im zweiten Jahr gilt und müsste lediglich einkommenssteuer,gewerbesteuer, sonstiges zahlen hab ich das richtig verstanden? freue mich auf deine Antwort, lg danke für die tollen videos
Ich hab da auch mal eine Frage,(Kleinunternehmen Regelung) Ich habe 2023 umsatz von 17k Aktuell bin ich bei 20k und bis Ende 24 so bei 25k. Bleib ich 2025 dann auch noch in der Kleinunternehmen Regelung? Bei denn Aktuell gesetzt. Ich würde mich freuen über eine Nachricht.
moin moin! ich habe jetzt im mai ein kleingewerbe angemeldet, also ich bleibe weit unter dem satz von 22000 euro, muss ich dann in 2024 eine üer beim finanzamt einreichen?
Ok ich habe ca 1000- 4000 Euro Umsatz. Ich schreibe aber keine Rechnungen,da ich auf Plattformen wie Ebay, cardmarket unterwegs bin. Also würde ich doch die kleinunternehmerxregelung anwenden. Oder sehe ich das verkehrt? Gruß Thorsten
Das höre ich recht häufig… In der Theorie müsstest du als Kleinunternehmer eigentlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben, aber vielen Finanzämtern scheint das nicht so wichtig zu sein. Du zahlst ja auch sowieso keine Umsatzsteuer. Wenn das Finanzamt keine Erklärung verlangt, würde ich an deiner Stelle auch nicht proaktiv damit anfangen.
In der Regel gegen Ende des Jahres. Da es ja Änderungen sind, die auch EU-seitig zum 1.1.2025 umgesetzt werden sollen, wird das ziemlich sicher im Laufe dieses Jahres final beschlossen.
Habe eine prinzipielle Frage zur Kleinunternehmerregelung, da ich das noch nicht ganz verstanden habe. Im Gründungsjahr darf der Umsatz nicht höher als 22.000 € sein, soweit klar. Im Folgejahr dann nicht höher als 50.000 €, korrekt? Wenn ich als Kleinunternehmer also im Folgejahr/zweiten Jahr weniger als 50.000 € Umsatz mache, bleibe ich dann weiter Kleinunternehmer und darf in den Jahren darauf auch maximal 50.000 € Umsatz haben oder bin ich dann ab dem dritten Jahr kein Kleinunternehmer mehr? Vielen Dank! Sehr informative Videos.
Hallo! Die Kleinunternehmerregelung besagt, dass du im Vorjahr nicht über 22.000 € Umsatz sein darfst und VORAUSSICHTLICH im laufendem Jahr nicht über 50.000 €. Kleines Beispiel: 2022 - Umsatz: 5.000 € -> Kleinunternehmer 2023 - Umsatz: 15.000 € -> Kleinunternehmer 2024 - Umsatz: 30.000 € -> Kleinunternehmer 2025 - Umsatz: 40.000 € -> Regelbesteuerung Sobald du in einem Jahr über 22.000 € bist, bist du im nächsten Jahr kein Kleinunternehmer mehr.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Vielen Dank für die Antwort, das hilft mir schon weiter. Allerdings ist mir noch nicht klar, wieso man im Rechenbeispiel im Jahr 2024 mit 30.000 € Umsatz dennoch Kleinunternehmer bleibt. Denke ich zu kompliziert? :-D
Weil du dir immer das Vorjahr anschaust. Im Januar '24 kannst du ja noch nicht wissen, dass du über 22.000 € Umsatz kommst. 2023 waren es nur 15.000 € - deswegen bist du in '24 noch Kleinunternehmer.